Mittlerweile gibt es die Abos mit Studentenrabatt nur noch für Vollzeitstudierende.
Dieser Hinweis wird dann angegeben:
Leider haben wir bei der Gewährung von Rabatten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, welche in den IVW-Richtlinien (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) festgelegt sind, zu beachten.
Diese schließen bei der Rabattvergabe leider kein Fernstudium ein.
Leider dürfen wir von diesen geltenden Regelungen nicht abweichen.