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FernstudiumGuide

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  1. Im zweiten Teil unseres Blogs hatte ich kurz erläutert, wie das Zulassungsverfahren der ZFU abläuft und dass es gar nicht so leicht ist, in Deutschland einen Fernlehrgang staatlich zuzulassen. Um dazu weiter ausholen zu können, muss ich euch zuerst ein bisschen in unser Angebot einführen. Da unser Team fast nur aus Wiwis, Juristen und Informatikern besteht war klar, dass wir „bei unseren Leisten“ bleiben und nur Fernstudieninhalte aus der ökonomischen Welt anbieten wollen. Ehrlich gesagt hätte ich auch kein gutes Gefühl gehabt, wenn wir irgendwelche „Wellness-Lehrgänge“ angeboten haben. Obwohl sich „Akupunktur für Zwergwale“ und „Die richtigen Mondphasen für die Nasenhaarentfernung“ sicher gut verkauft hätten. Kurzum, unser Angebot umfasst neben einem Geprüfte(n) Volkswirt/in und Wirtschaftsmathematiker/in auch eine(n) Geprüften Betriebswirt/in mit den klassischen (harten) Fakten, die man halt in der Praxis braucht. Neben den Grundlagen haben Investition und Finanzierung, Internes und Externes Rechnungswesen und Wirtschafts- und Privatrecht drin. Alles ist zwar unmittelbar in der Praxis verwertbar, aber dennoch auf Bachelor-Niveau, woraus schon ein hohes analytisches Niveau folgt, mathematisch also anspruchsvoll. Aber Analytik ist eben das, was man heute in der betrieblichen Praxis braucht. Das Lehrmaterial ist nicht von heute auf morgen entstanden - im Gegenteil. Wir haben jahrelang daran gefeilt. Es war schon als Repertorium in Einsatz, kam an anderen Fernhochschulen den Studierenden zugute und wurde auch immer wieder aktualisiert. Damit hatten wir einen guten Grundstock, ohne den es niemals mit der Zulassung geklappt hätte. Unser Konzept war von Anfang an stark onlinebasiert. Da wir auf Videos, mp3s und bunte Folien setzen, gibt es dazu auch keine Alternative. Unser Campus war daher auch für die ZFU von Bedeutung, er wurde genauso geprüft wie das Lehrmaterial auch. Zuerst aber kontrolliert die ZFU das Anmeldeformular. Nun werdet ihr vielleicht sagen, na was kann man da schon prüfen. Nun, einerseits müssen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, die für jedes Fernabsatzgesetz gelten. Darüber hinaus müssen aber auch die Bestimmungen des Fernunterrichtschutzgesetzes (hier: http://www.zfu.de/Downloads/Rechtsgrundlagen/PDF/FernUSG.pdf) eingehalten werden. Kanntet ihr nicht? Naja, wir kannten es zuerst auch nicht In diesem Gesetz ist eine Menge geregelt, was in erster Linie dem Schutz der Teilnehmer an Fernlehrgängen dient. So etwa das Rücktrittsrecht, die monatlichen Zahlungen oder eben auch die inhaltliche Qualität der Lehrgänge. Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter, auch die staatlichen Anbieter wie etwa die Fernuni Hagen (wobei es dort noch einige Besonderheiten gibt). Die ZFU kann übrigens sogar Bußgelder verhängen, wenn ein Anbieter gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt. Obwohl wir uns recht viel Mühe gaben mit dem Anmeldeformular hatten sich dennoch Fehler versteckt - der fleissige Mitarbeiter der ZFU hats natürlich gefunden, wir haben es abgeändert und gut war. Solche Dinge sind kleine Sorgen. Es wurden aber noch einige Probleme entdeckt, die uns nicht bewusst waren. Das erzählen wir euch im nächsten Teil unser Zulassungs-Doku-Soap
  2. Im zweiten Teil unseres Blogs wollen wir euch ein bisschen davon erzählen, wie man überhaupt zum Fernlehrgangsanbieter wird. Um es gleich vorweg zu nehmen: Leicht war es nicht Das Wichtigste ist zu Beginn erst einmal, dass die Lehrmaterialien „geeignet“ sind, um Studierende auch aus der Ferne entsprechend unterrichten zu können. Erfahrungsgemäß sieht das aus der Sicht des Lehrenden immer leichter aus als aus dem Blickwinkel der bzw. des Studierenden. Gerade bei komplexen mathematischen Zusammenhängen ist es eine echte Herausforderung, die Lerninhalte so zu vermitteln, dass sie auch jenen zugänglich werden, die sich vielleicht bislang kaum oder gar nicht damit beschäftigt haben. Das weiß auch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU genannt. Die ZFU tritt grob gesagt dann in Erscheinung wenn es um Fernunterricht geht, der mit Leistungsnachweisen einhergeht. Das bedeutet konkret, dass ein jeder zwar ein Buch oder eine Videovorlesung verkaufen kann - sobald es aber so ist, dass der Verkäufer eine Lernkontrolle beim Käufer vornimmt, sind die Regeln des Fernunterrichtsgesetzes gefragt. Etwas verkürzt gesagt darf keiner „einfach so“ in Deutschland Fernunterricht anbieten, ohne durch die ZFU kontrolliert worden zu sein. Das dient in erster Linie dem Schutz der Studierenden und ist definitiv eine gute Sache. Was prüft denn eigentlich die ZFU? Nun, während sie einerseits ganz banale organisatorische Dinge prüft (etwa ob das Anmeldeformular auch den rechtlichen Ansprüchen genügt), will sie auch ganz detailliert und ausführlich darüber Bescheid wissen, ob der Fernlehrgangsanbieter mit seinen Lehrmaterialien die gesteckten Lehrziele erreichen kann. Klingt auch vernünftig und recht entspannt, ist aber für die Anbieter meist eine große Herausforderung. So eine abgeschlossene Lehrgangsplanung hat locker mal ein paar hundert Seiten. Darin muss exakt und äußert präzise dargestellt sein mit welchen Methoden, Studieninhalten, Techniken usw. man den Studierenden etwas beibringen will. Diese Lehrgangsplanung ist für Neuanbieter wie unsereiner eine echte Herausforderung gewesen. Vor allem entdeckten wir natürlich auch Schwachstellen, die uns trotz jahrelangem Einsatz der Materialien gar nicht aufgefallen sind. Man könnte sagen, dass wir jeden Satz nochmals durchgegangen sind (bei mehr als 6000 Seiten Material braucht man sich dann schon sonst kein Hobby mehr zulegen) und versucht haben, alles richtig zu gestalten. Einige Monate später (bei einem staatlichen Zulassungsverfahren nutzt die Einheit Stunden oder Tage nichts mehr) hatten wir es dann geschafft und alles fertig. Die Lehrmaterialien noch schön aufbereitet und ab nach Kölle zur ZFU. Wir waren uns sicher es prima gemacht zu haben - "überraschenderweise" fand die ZFU noch einiges an „Optimierungspotential“. Davon berichten wir euch in der nächsten Ausgabe.
  3. fernstudium-infos ist ein tolles Forum. Interessenten und Studierende können sich austauschen über Fernlehrgänge, finden Tipps und praktische Informationen. Meist handelt es sich jedoch hier um die "Nachfragerseite". Wir von fernstudium guide wollen in diesem Blog einmal die Anbieterseite euch etwas näher bringen. Kurz ein wenig zu uns. fernstudium guide wurde 2008 gegründet, Fernlehrgänge bieten wir allerdings erst seit 2013 an. Hochwertiges Lehrmaterial zu erstellen war von Anfang an unser Ziel, aber es gestaltete sich schwieriger als gedacht. Nur durch zahlreiche Feedbacks von Studierenden konnten wir über die Jahre unsere Unterlagen optimieren, so dass wir heute (so denken wir zumindest) ganz brauchbare Lehrmittel im Einsatz haben. Deshalb kam uns die Idee, mit den Audiobooks/Videobooks und e-books staatlich zugelassene Fernlehrgänge anzubieten. Aber eine solche Zulassung ist alles andere als ein rein formaler Akt wo man mal schnell ein Formular ausfüllt und das wars dann. Ganz im Gegenteil! In einigen weiteren Beiträgen wollen wir euch davon berichten, durch welche Höhen und Tiefen wir als Neufernlehrgangsanbieter (das Wort fehlt im aktuellen Duden noch ) gehen durften.
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