Hallo,
ich würde prüfen, ob dir (alleine) das 1.Staatexamen was bringt. Weil vor dem Arbeitsgericht sehe ich nicht, was dir alleine 1.Staatsex bringen soll. Wenn ich nicht falsch liege, braucht man erst ab dem Landesarbeitsgericht einen (zugelassen) Anwalt, also reichen da sogar beide Staatsexamen (alleine) nicht aus. Zum Arbeitsgericht kann man auch "so"...
Ich sag mal so, schaden kann es nichts. Im Zweifel würde ich lieber ein Studium "richtig" machen, also zwei mehr oder weniger. Aber wenn Du beides hinbekommst, warum nicht :-) Schaden kann es dann nichts.