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Paragraphenwurm

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  1. In München würde ich mal bei der Bayerischen Staatsbib vorbeischauen: http://www.bsb-muenchen.de/anmeldung.html/ Kostet nichts und hat einiges in den Beständen, soweit ich weiß kann man mit dem Ausweis dann auch in die Bib der Ludwig-Maximilians-Uni. Hat mir "damals" bei meiner Bachelorarbeit sehr geholfen.
  2. Ich fände Belege für die vielen unterschiedlichen Aussagen doch sehr hilfreich, um allen Argumentationen folgen zu können. Das mit dem verbindlichen Standard ist so eine Sache... Deutsche Bachelor (egal, ob Uni oder FH): 180 oder 210 ECTS (oder in ganz seltenen Fällen sogar 240 ECTS) Britischer Bachelor (z. B. Open University): 300 oder 360 (Hons) credit points, dabei entsprechend 2 credit points einem ECTS - d.h. 150 oder 180 ECTS
  3. Oder: Wenn das Leben passiert. Mein letzter Post hier war im Dezember 2013. Seitdem ist einiges geschehen, das wenigste davon war geplant – es kam eben das Leben ins Spiel und hat alle Pläne gehörig durcheinander gewirbelt. Auch wenn das für mich und den LL.B. in Hagen das Ende bedeutet hat, möchte ich hier das Geschehene ein bisschen zusammenfassen und einen Schlusspunkt setzen (und nicht nur sang- und klanglos verschwinden). Studientechnisch war ich nicht schlecht unterwegs – Dezember hatte ich ja wie schon geschrieben alle BGB Einsendearbeiten erledigt und auch eine von BWL/VWL. Zeitgleich kriselte es in meiner Beziehung schon länger. Gegen Ende 2013 entschied ich dann, den einzigen für mich sinnvollen Schritt zu tun: Ich habe die Beziehung nach 7 Jahren beendet. Damit war aber plötzlich auch alles irgendwie anders. Insbesondere stellte ich fest, dass ich zwar viel mehr Zeit für das Studium hatte, aber überhaupt keine Lust mehr. Auch die mehr oder weniger guten Nachrichten bezüglich der Einsendearbeiten konnten mich nicht zum Lernen motivieren. Theoretisch hätte ich die Klausurzulassung sowohl für BWL/VWL (EA mit 1,0) als auch für BGB I erhalten (alle EAs bestanden, wenn auch nicht überragend). Die Erkenntnis kam für mich etwas überraschend, aber jetzt im Nachhinein (mit einigem Abstand) doch sinnig: Ich habe gemerkt, dass das Studium mich zwar interessiert hat, aber vor allem ein erster, eher unbewusster Schritt war, mich von meiner Beziehung abzukapseln – Es war doch so einfach zu sagen „Sorry, heute Abend habe ich keine Zeit, ich muss lernen.“. Für mich war dann im Folgenden die Entscheidung sehr schnell getroffen, mich nicht weiter zum Lernen zu zwingen, sondern diesen Ausflug in die Welt der Rechtswissenschaft abzuhaken. Fazit dieses einen (halben) Semesters: Dank BGB I weiß ich auf jeden Fall mehr über unsere alltäglichen Rechtsgeschäfte. Ebenfalls konnte ich für mich feststellen, dass die Rechtswissenschaften zwar spannend sind, ich mir aber nicht vorstellen kann, mich ein ganzes Studium damit auseinander zu setzen. Das wäre vermutlich auch mein größtes Problem geworden: Mir das Wissen bis zur Prüfung so anzueignen, dass ich einen Fall nur mit Hilfe meines Wissens und des Gesetzestextes bearbeiten kann – bei den Einsendearbeiten war Google mein größter Freund und Helfer! Dennoch wird das vermutlich nicht das Ende des „Abenteuer Fernstudiums“ sein. Der Wissensdurst ist immer noch vorhanden, allerdings jetzt mit einigen neuen Erfahrungen und Erkenntnissen im Hinterkopf. Somit geht es jetzt wieder zurück zur Informationssuche und Recherche; angefangen dabei, was ich überhaupt studieren möchte und warum. Und vielleicht bekomme ich in einem der anderen Blogs hier die Idee, mit der ich dann länger als ein halbes Semester aushalte!
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