Zum Inhalt springen

mase

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    21
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von mase

  1. Die Klausurfälle müssen im Gutachtenstil gelöst werden. MC gibt es nicht.
  2. Wie lang habt ihr denn eigentlich auf das Ergebnis eurer Masterarbeit gewartet?
  3. In der Tat, laut neuer Prüfungsordnung erhalten alle derzeit Studierenden sowie frühere - auf Antrag - den MoL. Top! Gut gemacht, TU!
  4. Ein Blick auf die Studiengangseite hat ergeben, dass dort nun, bis auf eine Ausnahme, durchgängig von "Master of Laws" geschrieben wird, nicht mehr der untypische "Master in Commercial Law". Auch die Seite der UdS schreibt MoL. Weiß jemand von euch mehr? Werde gleich am Montag an der TU nachfragen. Das war das einzige, das mich bisher an dem Studiengang gestört hat.
  5. Den zweiten Bildschirm verwende ich auch seit Ewigkeiten und könnte mir das Studieren ohne nicht mehr vorstellen. Was mich jedoch verblüfft ist dein Zugang zu beck-online. Über die Uni (VPN) ist dies ja nicht möglich. Hast du selbst ein Abo abgeschlossen bzw. hast du Tipps zum Bezug der Literatur für den LLM? Fährst du in die nächstgelegene UniBib?
  6. Top, danke! Ich hab echt Respekt vor deiner Leistung! Zwei Fernstudien neben dem Job.
  7. Wärst du so nett und schreibst uns auch deine Erfahrungen mit dem LL.M. nieder? Dazu gibt es leider viel zu wenig Berichte und deine Beiträge sind sehr schön zu lesen. Ich wäre dir dafür sehr dankbar!
  8. Ich denke, dass du hier was verwechselst. Der Studiengang der HFH heißt "WirtschaftsR online", der akademische Titel ist "Master of Laws"; der akademische Titel an der TU lautet hingegen "Master in Commercial Law". Es ist richtig, pro Semester idR 30 ECTS. Das Studium an der TU ist berufsbegleitend angelegt und wird daher auf meines Wissens auf 2 Jahre "verlängert". Wenn man hier ältere Beiträge liest, dann waren es sogar mal "nur" 60 ECTS. In der Hoffnung, dass die Inhalte etwas weniger waren, würde ich mir dies zurück wünschen.
  9. Danke @Astrojam89 für deine Meinung, unter diesem Aspekt würde ich jedoch dann eher wieder sagen, dass die Bezeichnung eines "Master of Laws" sinniger wäre als nur "in Commercial Law", da ja mehrere Rechtsgebiete behandelt werden. Ich denke, dass hier einige die Frage(n) falsch verstanden haben. Erfahrungswerte wollte ich nicht in Bezug auf die Akzeptanz auf dem Markt, sondern in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Leistungen. Auch habe ich, wie erwähnt, schon eine offizielle Anfrage zu beidem gestellt. Auf Antwort warte ich urlaubsbedingt noch. Mir ging es nur um das Verständnis, nicht z.B. um die Wertigkeit des Masters in Bezug auf Hagen. Hier sehe ich es auch so, dass der Hagener mehr "wert" ist, das ist aber hier nicht das Thema und die beiden Studiengänge haben auch andere Zielgruppen. Bitte nochmal für mich zum Verständnis: Ist der "Master in Commercial Law" ein "Master of Laws" oder, wie der Name schon sagt, tatsächlich nur ein Master in Commercial Law. Wie ich mittlerweile mitbekommen habe, kann wohl jede Hochschule ihren Master so nennnen, wie sie möchte (z.B. Master of Mediaten, Master of Public Management, usw..). Ich war früher immer der Meinung es gäbe nur wenige Master-Kategorien (M.A., M.Sc., LL.M., M.Eng.). Ganz simpel formuliert, obwohl ich den Master nicht des Titels wegen machen, wenn mich jemand fragt, ob ich einen Master of Laws habe nach dem Studium, dann verneine ich dies hier wohl. Aber wenn ihr euch die Abküzung anseht, dann wird man wohl auf einen Master of Laws schließen und nicht auf einen Master in Commercial Law. Wohingegen die alte Bezeichnung "MLC" meiner Meinung nach richtiger, aber "unschöner" war. Versteht ihr meine Bedenken? Edit: Die HFH nennt ihren Wirtschaftsrecht (online) Master bspw. Master of Laws, obwohl die Studieninhalte relativ identisch sind mit K'lautern. Sorry, ist etwas offtopic mittlerweile.
  10. Laut Unterlagen der Uni sind für das erste Sem. (WS 14/15) die letzten beiden Februarwochen als Alternativtermine geplant. Ort der Veranstaltung ist in Speyer. Nun zu meinen Fragen 1. Hat sich schon jemand Leistungen anrechnen lassen? Laut PrüfungsO ist dies grdsl. möglich. Entschieden wird im Einzelfall. Habe auch schon eine offizielle Anfrage gestartet, wollte jedoch auch eure Erfahrungen hören. Habe u.a. die Zwischenprüfung in ZivilR (Jura, Präsenzstudium). 2. Eine Verständnisfrage: Der Titel lautet "Master in Commercial Law - LL.M.". Das LL. steht doch für den Plural Rechte, oder? Im Klartext des Titels kommt jedoch nur ein Recht vor und nicht, wie üblicherweise beim Master of Laws, mehrere. Ist dies überhaupt ein Master of Laws oder tatsächlich "nur" ein Master in Commercial Law. Mir kommt es auf die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt an. Da macht sich m.E. ein regulärer Master of Laws besser.
×
  • Neu erstellen...