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CrixECK

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Alle Inhalte von CrixECK

  1. Also da musste ich doch herzhaft lachen. Diese vier glauben, sie seien Bayern München. Aber bisher habe ich in jedem Mandat, das ich an eines dieser vier Unternehmen erteilt habe, festgestellt, dass sie doch eher im unteren Mittelfeld spielen... Es gibt natürlich dort auch echte Profis, weil sie eine winzige Nische bespielen - aber die Masse dort ist biederes 08/15. Oder aber ich habe bisher immer diese Personen zugeteilt bekommen, das kann auch sein. PWC, KPMG, BDO und EY haben zumindest bei mir nachweislich gezeigt, dass ich denen in der Regel mindestens ebenbürtig bin. Deren Vorträge sind allerdings noch im Charme der 2000er Jahre...
  2. Ich meine im Kopf zu haben, dass zumindest die ITler beim Bund 1.000 € netto / Monat oben drauf bekommen, weil eben gefragte Tätigkeit. Bringt für München aber vermutlich nichts - schließlich muss man für Bayern ja ohnehin kräftig Schmerzensgeld bekommen ;) Das Problem ist, dass der ÖD aufgrund des Tarifvertrages an bestimmte Grenzen gebunden ist, die er nicht überschreiten darf. Zumindest nicht offiziel und in großen Behörden :D Dass dies zu einem Personalmangel führt ist kein Wunder. Die fehlende regionale Unterscheidung tut ihr übriges. Denn bestimmte Gehälter des ÖD sind in einigen Regionen Deutschlands über dem Schnitt - in anderen eben (deutlich) darunter.
  3. Seit wann hat denn ein OLG etwas zu den Klausuren gesagt? Es waren Verwaltungsgerichte. Insbesondere das OVG und das VG in Schleswig sind bundesweit für ihre sehr seltsame Spurchpraxis bekannt. Dies rührt aus der Geschichte des Gerichtes her, da viele Jahrzehnte SH zum VG Bezirk Lüneburg gehörte (Niedersachsen). Nun sind die Kammern bemüht ganz besonders zu zeigen wie toll sie sind, aber die Ergebnisse der Urteile sind teils einfach nur inkonsequent und eine ABM für die Kollegen in Leipzig - und natürlich die Kanzleien in Kiel. Mit anderen Worten: Schleswiger Urteile haben oft nicht einmal Bedeutung für Schleswig-Holstein, geschweige denn, dass sie in Deutschland Beachtung finden - höchstens als Basis für einen Scherz. Davon ab interepretierst Du zuviele Dinge in Urteile rein, die da nicht gesagt werden. Den vermeintlichen Widerspruch müsste jetzt Leipzig klären, wenn es überhaupt ein tatsächlicher Widerspruch ist - ich habe die Urteile und Begründungen nicht durchgearbeitet. Nur aufgrund "die einen speichern, die anderen nicht" einen Widerspruch zu vermuten, greift möglicherweise zu kurz. Rein rnteressehalber: Bist DU selbst Jurist?
  4. Es geht nicht um die FernUni, wenn ich das richtig sehe. Die Entscheidung trifft nämlich gemäß der PO der Prüfende, nicht die FernUni. Wenn Prof. XY sagt, dass er die Klausur nur unter diesen Bedingungen durchführt, dann ist es egal, ob ein anderer Prof. ABC eine Open-book Klausur durchgeführt hat.
  5. Etwas unpräzise wie Du es formulierst und in dieser Allgemeinheit deshalb falsch. Schau mal in die entsprechende Kommentierung (z.B. BeckOK Datenschutzrecht § 7 Rn. 40). Das Koppelungsverbot greift nämlich nicht, wenn die Datenerhebung für die Vertragserfüllung erforderlich ist - und genau dies ist Sichtweise der FernUni. Beispiel: Wenn ich etwas auf Rechnung bestelle, kann ich nicht auf "freiwillig" pochen, wenn bestimmte Daten benötigt werden um meine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Telefonnummer ist dafür zB nicht erforderlich - mein Geburtsdatum und Geburtsort vermutlich schon. Gebe ich die Daten nicht preis, kann ich eben nicht auf Rechnung bestellen. Die DSGVO wird in Bezug auf "Frewilligkeit" aber nicht verletzt. Wir werden ja in den kommenden Tagen sehen, wie die Sache ausgeht. In 8 Tagen darf er ja schon zur Klausur antreten...
  6. Es wird folgendes passieren: Die FernUni wird erklären, dass die Aufnahmen der Studenten gelöscht werden, sobald die jeweiligen Klausurnoten rechtskräftig wurden (d.h. nach Ablauf der Widerspuchsfrist gegen den Notenbescheid). Dass entspricht dann aus meiner Sicht auch dem Willen des Klagenden. Das Ziel "gar keine Aufnahme" wird nicht zu erreichen sein, da die Uni mit "Beweiszwecken" argumentieren kann.
  7. Prüfungsordnung der Fernuniversität Master Wiwi § 13 Modulabschlussprüfungen. (1) Modulabschlussprüfungen sind die Klausur und die Portfolioprüfungen. Prüfungsordnung der FernUniversität Master/Bachelor/EJP Jura: Klausur ODER Hausarbeit ODER Seminar etc. Aber: "Die Art der Prüfungsform bestimmt die/der Prüfende." Nicht der Universität entscheidet darüber, welche Prüfungsform angewendet wird, sondern der/die Prüfende! Wenn also ein Prof sagt, dass er eine Klausur haben will, dann kann die Universität da rein gar nichts machen - Freiheit der Lehre.
  8. Die Uni könnte sich auch auf den juristisch unanfechtbaren Standpunkt stellen: Wir führen nur Präsenzklausuren durch. Über die Durchführung entscheidet dann am Tag der Prüfung das örtliche Gesundheitsamt. Ob es dazu Alternativen gibt, ist unerheblich, denn es gibt eine gültige Prüfungsordnung.
  9. Und jeder Student akzepziert durch Einschreibung eine bestimmte gültige Prüfungsordnung. Diese kann aber nun wg. Verfügungen des örtlichen Gesundheitsamtes maSgW nicht umgesetzt werden. Nun bietet die Hochschule im eigenen Ermessen eine Alternative an, bei der sie gewährleistet sieht, dass gerechte Bedingungen bestehen.
  10. Ich habe das "Pilotprojekt" in dem Zusammenhang des Artikels direkt auf "juristische Studiengänge" bezogen, als ich den Artikel las. Aber Du hast Recht, dass dies bereits eine Interpretation meinerseits war.
  11. Man erwartet doch besonders von einer juristischen Fakultät, die Studenten auf das Richteramt vorbereitet, dass deren Prüfung juristisch tadellos durchgeführt wird.
  12. Die IUBH hat so weit ich weiß keine juristische Fakultät. Und das pikante ist ja, dass das PA einer juristischen Fakultät beklagt wird. Zudem bereitet die Bucerius ebenso wie die FernUni auf den Volljuristen vor (EJP), es geht also um ein vollwertiges juristisches Studium mit Staatsexamen und nicht um (durchaus berechtigte, aber eben nur Teilbereiche abdeckendene) wirtschaftsjuristische Studiengänge zum LL.M. bzw. LL.B. Der Begriff des Pioltprojektes ist also richtig, sofern keine andere Hochschule auf das EJP mit einer Onlineprüfung vorbereitet hat. Das entzieht sich aber meiner Kenntnis.
  13. Wo er die Klage einreicht, bleibt ja dem Klagenden überlassen. Fraglich ist aber in der Tat, ob sich das OVG die Arbeit machen will oder ob sie das Verfahren erst einmal an das vorgelagerte zuständige VG Arnsberg verweisen.
  14. Wäre er noch beim DISC; wäre zumindest auch eine staatliche Bildungseinrichtung vertreten, aber ich meine gelesen zu haben, dass die Person dort nicht mehr ist. Unverdächtig, ja. Aber weshalb sind dort nicht echte Bildungsexperten? Also z.B. von ganz regulären Hochschulen? In meinen Augen nur ein weiteres Werbeinstrument... für mich ist es deshalb ein klares Qualitätskriterium, wenn eine Hochschule dort nicht mitmacht.
  15. Finde ich sehr beeindruckend! Schau mal bei Rosetta Stone rein, die haben auch Hebräisch im Angebot, sogar in drei Stufen.
  16. Und weil es ein total unabhängiges "Qualitätssiegel" ist, ist sicherheitshalber jemand von der AKAD im Präsidium des Vereins...
  17. Habe ich auch gemacht. Gerade bei Hausarbeiten ist ja davon auszugehen, dass es ähnliche Themen bei irgend einer Hochschule schon einmal gegeben haben könnte und dann zufällig etwas ähnliches formuliert wurde.
  18. VWL studiert und auch abgeschlossen? Wenn VWL-Master, solltest Du dort genug Mathe gemacht haben und der Sprung zur Informatik-Mathe an der FernUni ist zwar noch vorhanden, aber nicht mehr soo brutal. Ich habe zwar nur einen groben Überblick über Informationstechnologie, aber wenn Du Programmierer werden willst benätigst Du nicht zwingend die IUBH. Informatik hat natürlich etwas mit Programmieren zu tun, ist aber eben nir ein Teil. In der BWL dreht sich ja auch nicht alles um Marketing. ;)
  19. Aufbaufernstudium "Diplom Wirtschaftsingenieur (FH)" an der staatlichen FH Zwickau. Ist für Ingenieure, die noch wirtschaftliches Verständnis wollen. Kann aus Deinem Post leider nicht sehen, welchen ersten Abschluss Du hast. https://www.fh-zwickau.de/studium/studieninteressenten/studienangebot/wirtschaftsingenieurwesen-diplom-berufsbegleitend/
  20. Es bringt Dir gar nichts, wenn Internetuser DIr eine rechtliche Bewertung aussprechen - denn einzig relevant ist für Dich die Bewertung durch deinen Dienstherren. Und zwar nicht jetzt, sondern wenn Du den Abschluss hast ;) Ich würde an Deiner Stelle "keine Experimente" machen, und die Finger von ausländischen Bildungsabschlüssen lassen und z.B. den Master Public Administration der Uni Kassel machen. Und zur Not vorher eben ganz altmodischen einen Bachelor.
  21. Ich bringe weitere staatliche FHs ins Spiel, über das Angebot "OnCampus": https://www.oncampus.de/studium/bachelor/wirtschaftsinformatik https://www.oncampus.de/studium/master/wirtschaftsinformatik Für IT-Sicherheit bietet die FH Lübeck ein reines Onlinestudium an, aber das ist wohl nicht so ganz dein Interesse?
  22. Das ist preislich aber natürlich eine ganz andere Dimension! Deshalb den Hinweis auf die Universität Stockholm. https://www.su.se/english/search-courses-and-programmes/sprom-1.413331 Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind EU-Bürger von den Gebühren ausgenommen.
  23. Also mit 2-4 Stunden täglich ist fast jedes Studium in einem vernünftigen Zeitrahmen abzuschließen, 30 CP in 9 Monaten sind realistisch denke ich. Kommt natürlich auch immer auf Dein Vorwossen und Deine "Leistungsfähigkeit" am Ende eines Arbeitstages an. Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass Du einige Inhalte schon vor offizieller Kursbelegung bekommst (z.B. weil es ein Fachbuch vom gleicen Autor wie die Kursunterlagen gibt)? Dann könntest Du "ausserhalb der 9 Monaten" quasi vorlernen und zudem abschätzen, wie gut Dir der Stoff liegt.
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