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jbreiter

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  1. Darüber bin ich auch vor einiger Zeit gestolpert. Musste bei dem Kommentar echt lachen :) @Azurit Herzlichen Glückwunsch! Schön, dass auch deine anderen Studien gedeihen.
  2. Vielleicht wollte man darin auch einfach nur mit den anderen Fakultäten gleichziehen: https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/zertifikate.shtml
  3. "während der Einschreibung" meint wohl den Zeitraum, in dem man eingeschrieben ist. In der allgemeinen Übersicht zu den Zertifikaten ist es klarer formuliert. Die wollen dadurch bestimmt den Verwaltungsaufwand begrenzen, was ich angesichts dessen, dass offensichtlich keine zusätzlichen Kosten anfallen, OK finde. Im Vergleich zum Leistungsnachweis ist ein Zertifikat ansprechender gestaltet. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es auf einer eher unterbewussten Ebene wirkt, im Sinne von: "Universitäres Zertifikat mit Siegel und Unterschrift - da hat jemand schon etwas abgeschlossen, der kann schon was." Der Leistungsnachweis eines Studiums, welches man gerade zu 30 % durchgezogen hat, könnte eher das "Unfertige" betonen.
  4. Hallo zusammen, eingeschriebene Studierende der Fakultät Rechtswissenschaften haben ab dem 01.10.2021 die Möglichkeit, sich ein Zertifikat über 60 ECTS ausstellen zu lassen. https://cl-www.fernuni-hagen.de/rewi/fakultaet/aktuelles/jurazertifikat.shtml Feine Sache, wenn man mich fragt :)
  5. Verlorene Klausuren scheinen gar nicht so selten zu sein ;) https://www.rwth-aachen.de/go/id/ihji
  6. Ich habe deinen Blog in einem Rutsch durchgelesen :) Besten Dank für das Festhalten deiner Erfahrungen!
  7. Vielen Dank für deine Schilderungen! Ich trage mich mit dem Gedanken, es auch einmal mit Jura zu versuchen. Bin aber noch unentschlossen. Deshalb freue ich mich über die Einblicke, die du gewährst. Viel Erfolg!
  8. anchmal braucht das Geld bzw. dessen Buchung etwas länger. Zwischen Anmeldung und Themenerstellung hier im Forum ist ein wenig mehr als eine Woche vergangen. Finde ich ehrlich gesagt etwas über trieben...
  9. Geht hier auch günstiger: https://www.hs-anhalt.de/nc/studieren/orientierung/studienangebot.html
  10. Naja, die Kosten könnten ein Argument sein und je nach dem, was man vor hat, auch die Kontakte zu den Lehrstühlen.
  11. Zumeist können in einem Studiengang jedoch nur max. 50 % der ECTS angerechnet werden. Die genauen Rahmenbedingungen stehen in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
  12. Für die berufliche Erfahrung braucht's den Meister jedoch nicht unbedingt... Das wofür der Meisterbrief tatsächlich Relevanz besitzt, ist die Möglichkeit Lehrlinge auszubilden. Ich habe jetzt nicht extra nachgesehen, aber ich glaube, dass es dafür auch keine Ausnahmen gibt. In diesem Kontext dürfte auch die Formulierung aus der von @jedi verlinkten Seite zu verstehen sein: "Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern." Ich denke mal, dem Gesetzgeber geht es hier nicht primär um Verbraucherschutz (da gibt es - wenn ich Frau Kanzlers Gedanken aufgreifen darf - sicherlich größere Baustellen als mögliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Nachbesserungen, etwa beim Orgel- und Harmoniumbauer oder dem Schilder- und Lichtreklamehersteller 😉), sondern um die Sicherstellung von ausreichend Lehrstellen für die genannten Handwerksberufe, da das vermutlich im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt.
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