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Doktor_C

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  1. Ich kann mich hier JEDI nur anschließen. Die Nennung von Phantasieuniversitäten in Sozialen Netzen, auf Visitenkarten oder im Lebenslauf wäre in Österreich und in Deutschland strafrechtlich relevant. In der Schweiz hängst das vom Kanton ab (daher gibt es dort einige Scheinuniversitäten, z.B. Teufen & Co.). Die Sache ist dann kein Spaß mehr.
  2. Hallo Christopher, jetzt wird die Sache klarer: Du siehst die Sache aus österreichischer Sicht. In der Schweiz und in Deutschland sieht die rechtliche Regelung jeweils vollkommen anders aus (gefragt war hier die schweizer Sichtweise). In Österreich hast Du die Sache korrekt geschildert: Der Doktor fil. / PhDr. wird als Doktor / Dr. (also nicht als Berufsdoktorat, sondern als vollwertiges Doktorat) ohne wenn und aber anerkannt (vgl. z.B. Memorandum of Understanding Österreich / Slowakei vom 25.04.2002) und muss, wie andere ausländische Grade auch, in Originalform geführt werden. Als solcher erfolgt auch der Passeintrag. Hier stimme ich mit dir absolut überein. Eine andere Meinung vertrete ich bezüglich dem Thema Passeintrag / Visitenkarten etc.. Aus meiner persönlichen Sicht ist der Passeintrag vollkommen unerheblich. Was habe ich von einem Doktor im Reisepass? Viel wichtiger ist die Bezeichnung im Internet (Xing, LinkedIn), auf der Visitenkarte, in Lebensläufen (bei Bewerbungen) ... Hier zeigt sich die berufliche (und finanzielle) Relevanz als Arbeitnehmer und Selbständiger. Aber das kann man natürlich auch anders sehen ...
  3. Hallo Christopher, zunächst einmal ein Gutes NEUES! Die Verwendung der Originalabkürzung ist in der Schweiz beim Vorliegen eines ausländischen Grades die juristisch korrekte Form, also als Tscheche PhDr. und als Deutscher Dr. phil.. Allerdings sind die Schweizer pragmatisch, denn auch hier gibt es die allgemein übliche, juristisch nicht bestimmte Form der "Abkürzung der Abkürzung" als "Dr.". Und diese wird in praxi geführt (auch als Ausländer). Darüber hinaus gibt es von Kanton zu Kanton unterschiedliche rechtliche Regelungen. Eine Darstellung würde diesen Rahmen sprengen.
  4. Bei nicht-reglementierten Berufen benötigst Du keine Anerkennung, ggf. kannst Du, wenn Du dich damit wohler fühlst, bei der Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlung holen. Bei reglementierten Berufen (z.B. Gesundheitsberufe, Pädogogische Berufe, ...) benötigst Du zwingend eine Anerkennung. Den Doktorgrad darfst Du in der Originalform führen (Doktor fil. / PhDr.). Auch die inoffizelle, allgemein übliche Abkürzung Dr. ist möglich. Ungemütlich werden die Schweizer (und das zurecht), wenn Du hinter deinen Doktorgrad ein ETH oder HSG anführen würdest. Diese eidgenössischen Abkürzungen sind geschützt.
  5. @Dadi: Offensichtlich haben Sie den Artikel immer noch nicht vollständig durchgelesen. Der PhDr. ist kein Berufsdoktorat (= Masterabschluss), sondern setzt einen Masterabschluss voraus (mindestens 300 ETCS) und ist ein Promotionsverfahren, an dem am Ende der Doktorgrad verliehen wird. Ein Berufsdoktorat ist z.B. der MuDr. oder der Dr. med. univ.. All dies steht übrigens in dem von Ihnen zitierten Artikel der Berliner Wissenschaftsbehörde, nur einige Zeilen unter dem von Ihnen hervorgehobenen Text. Mit "andere Meinung" hat dies also nichts zu tun. Aber gut, selbst die Berliner Wissenschaftsbehörde irrt in dem Artikel (und gleich mehrfach). Sie spricht z.B. von Doktortiteln, die es so jedoch gar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich dabei um akademische Grade (Doktorgrade), die nicht Namensbestandteil sind (im Gegensatz zu Titeln). Wenn's schon die Profis aus dem Ministerium nicht richtig wissen ...
  6. @Dadi: Wenn es sein muss kläre ich halt nochmals auf. Du hast die Quelle aus dem Berliner Wissenschaftsministerium aufgeführt - prima. Dann solltest Du diese zunächst selbst studieren. Dort steht nämlich: "Ein ausländischer akademischer Grad, der von einem Land in der Europäischen Union verliehen worden ist, darf in der Form geführt werden, wie er von der Universität verliehen worden ist. Die Angabe der Herkunftsbezeichnung ist nicht erforderlich. Bei wissenschaftlichen Doktorgraden aus EU-Ländern, die nach den Regelungen des Herkunftslandes dort der 3. Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, kann die deutsche Bezeichnung “Dr.” geführt werden." Fazit: Neben der Möglichkeit den Originalgrad zu führen (z.B. Max Müller DBA) kann Du auch die gängige deutsche Abkürzung führen (in diesem Falle Dr. Max Müller). Etwas weiter unten im Text siehst Du die Ausführungen zum PhDr. (hier jedoch wurde der JuDr. als Beispiel aufgeführt). Also auch hier gilt: Führung als Dr. möglich. Zu beachten ist in diesem Fall jedoch: Was privatrechtlich erlaubt ist, kann jedoch wettbewerbsrechtlich verboten sein. Beispielsweise wurde ein MBA-Absolvent von INSEAD (französische Elite-Akademie) verboten sich als Max Müller MBA zu bezeichnen, da dieser unvergleichbar mit deutschen Abschlüssen wäre (aufgeführt wurde z.B., dass Trimester statt Semester existieren und das Studium durch den Wegfall von vorlesungsfreien Zeiten verkürzt werden würde).
  7. Nur zur Info: Erstens hatte der Fragesteller einige Grade als mögliche Lösung angeführt. Hierzu wurde Stellung genommen. Zweitens enthält dein Statement viele Fehler, die ich aber nun so stehen lasse (z.B. nur Führung in Originalform möglich ...). Genauer lesen hilft.
  8. Wenn der PhDr. als Doktorat in Deutschland vollständig anerkannt wäre, dann dürften sich die frischgebackenen Doktoren auch als solche bezeichnen (dies ist nur in Berlin und Bayern für Altfälle möglich). Allerdings: Nur Deutschland (KMK) macht hier Probleme, vermutlich um von eigenen Problemen abzulenken (und die gibt es im Bildungsbereich mehr als genug. Allerdings: Im Nicht-universitären Bereich ist Deutschland ein absolutes Vorbild.
  9. Wenn der ERC, also eine europäische Institution, die Grade nicht anerkennt, dann ist dies ein zarter Hinweis, dass andere ausländische Universitäten zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Nach Auffassung der britischen Behörde für die Anerkennung akademischer Grade (UK NARIC) soll der deutsche Bachelor-Abschluss lediglich einem britischen "Ordinary Bachelor" entsprechen. Für ein Master-Studium ist aber ein "Bachelor Honours" notwendig, dieser wird nach Ansicht von NARIC erst mit dem deutschen Mastergrad erworben. Nicht alle britischen Hochschulen teilen jedoch die Auffassung von NARIC. Ich bin nicht der Meinung, alles im Ausland wäre besser, weise jedoch auf ein paar Probleme hin, z.B. - deutscher Uni-Bachelor = 180 ETCS - GB-Bachelor = 240 ETCS --> Dies muss zu Anerkennungsproblemen führen, warum hat man keinen verbindlichen Standard festgelegt? Oder Probleme auf dem Doktor-Level: Hier gibt es sogar eine verbindliche Regelung bezüglich der 3. Ebene nach Bologna: - Mindestzugangsvoraussetzung (Muss-Standard): 300 ETCS - Vorgesehene Programmlänge (Soll-Standard): 3 Jahre Jetzt zur Realität: - PhDr. (Slowakei): Zugangsvoraussetzung: 300 ETCS / Vorgesehene Programmlänge: unklar, aber mindestens 6 Monate --> Grad wird von Deutschland nicht anerkannt (Verstoß gegen Soll-Kriterium) aber: - Doktor (Uni-Stuttgart): Zugangsvoraussetzung: nur 240 ETCS oder - Doktor (Uni Freiburg): Zugangsvoraussetzung: nur 0 ETCS (Sie lesen richtig, kein Rechtscheibfehler: NULL ETCS, Studium wird empfohlen, ist keine Voraussetzung) Kein Wunder also, wenn die Grade dann nicht anerkannt werden.
  10. Der PhDr. wird vielfach als "kleiner Doktor" bezeichnet, da er in Tschechien und der Slowakei nicht die Lehrberechtigung an Universitäten umfasst. Die trifft bei deutschen Doktorgraden ebenso zu (Ausnahme: Junior-Professur, aber auch dort wird i.d.R. verlangt, dass der Kandidat den Dr. habil. nachholt). Ja, aber dies sind dann sogenannte Berufsdoktorate (z.B. MD (USA), MUDr. (Slowakei) oder Dr. med. univ. (Österreich)). Sie setzen quasi auf ein Medizinstudium eine Masterarbeit drauf. Dies gilt als großer Vorteil, da die Medizinstudium damit erstmals mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und mit der wissenschaftlichen Anwendung math.-statistischer Analysen konfrontiert werden und diese somit zum Curriculum gehören. Deutsche Absolventen starten ohne diese wichtigen Erkenntnisse ins med. Berufsleben. Belege für Nichtanerkennung - Google mal: Wissenschaftsrat bemängelt Qualität des "Dr. med." Thema betrifft aber nicht nur Doktoranden. Deutsche Uni-Bachelors werden in z.B. in GB ebenso nicht anerkannt. Na ja, bei Wikipedia stimmt nur die Hälfte. James Mauch (USA) hat das Thema exakt recherchiert (Erkenntnis: PhDr.-Degree wird anerkannt als Doktor mit Lehrbefähigung an US-Universitäten). Als Beauftragter des Landes Baden-Württemberg habe ich einige Slowakische Unis beraten, kenne daher das System genau. Andreas Scheuer darf sich selbstverständlich als Dr. oder auch als PhDr. bezeichnen. Er verzichtet darauf, nachdem ein Plagiatsvorwurf im Raum stand.
  11. Der PhDr. ist selbstverständlich ein Doktorgrad, der jedoch von Deutschland nicht anerkannt wird (z.B. erkennt die Schweiz und Österreich diesen als solchen an). Kein Problem, denn auch deutsche Doktorgrade werden z.T. international nicht anerkannt.
  12. Zunächst einmal kommt es auf Ihr Ziel an. Die Sache ist tatsächlich nicht so einfach. Der traditionsreiche Doktorgrad PhDr. wird in den allermeisten Ländern als Doktorgrad mit (z.B. USA) oder ohne (z.B. Österreich) Lehrbefugnis an Universitäten eingestuft und anerkannt - nur nicht in Deutschland! Zudem ist die Zugangsvorraussetzung ein Research-Master, der MBA ist dagegen ein anwendungsorientierter Master. Die Kosten sind überschaubar, die Prüfungen mitunter hart (Rigorosum). Mit einer geeigneten Reasearch-Master-Thesis kann der PhDr. in 1 Jahr erreichbar sein. Der DBA dagegen ist aus Sicht der Wirtschaft deutlich schicker als PhDr. & Dr. oec., aber i.d.R. teuer, aufwendig und dauert mindestens 3 Jahre. Deutsche Doktorgrade werden im Ausland zwar oft nicht anerkannt, aber ein Dr. an einer deutschen med. Fakultät mit einem BWL-Thema (Patientenzufriedenheit ...) geht schnell und ist billig. Why not. Aber auch hier ist eine gute Vorbereitung nötig.
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