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Hammy

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Beiträge von Hammy

  1. vor 18 Stunden, mamawuschel sagte:

    Module die voll anerkannt sind musst du nicht schreiben. Besteht ein Modul Teil 1 und Teil 2 und die wurde nur Teil 1 anerkannt musst du Teil 2 schreiben. z.B BWL besteht aus Skript 1 und 2. Beides wird in einer einzelnen Klausur von 90 min geschrieben. Würde BWL 1 anerkannt schreibst du quasi nur eine halbe Klausur die aus Teil 2 besteht und du hast auch nur 45 min. Zeit

     

    So hatte ich mir das vorgestellt... Vielen Dank.

  2. Ich hätte hierzu auch eine Frage, ich habe bereits die Anrechnungsphase hinter mir und werde mich in naher Zukunft bei der IUBH einschreiben.

    Hier im Forum habe ich erst in einem Beitrag gelesen das man zwar für die Anrechnung die ECTS bekommt jedoch trotzdem die Prüfung im jeweiligen Modul schreiben muss! - Ich kann mir das nicht vorstellen da sonst die Anrechnung wenig Sinn machen würde, will aber trotzdem auf Nummer sicher gehen...

    Hat hierzu jemand Erfahrung (gerade von der Anrechnung von nicht akademischen Leistungen).

    Danke schon mal für die Antworten.

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