Wie Du schon selbst erwähnt hast, werden nur stationär behandelte Fälle in die DRG´s eingruppiert. Evtl. Vor - und nachstationäre Leistungen fallen dann dort mit rein.
http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2016
Teilstationäre (=ambulante) Leistungen werden von den Krankenkassen direkt mit dem behandelnden Arzt abgerechnet.
Hier kommt es darauf an, wie der Patient versichert ist.
Gesetzlich Krankenversicherte werden über den EBM = einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet
(http://www.kbv.de/html/ebm.php)
Privat Krankenversicherte über den GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
(http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm)
Sollte dein Patient jetzt mit dem ZVK Wechsel stationär aufgenommen werden, wird er nach DRG eingruppiert.
Ist er nach dem Wechsel entlassen und muss erneut stationär aufgenommen werden, gibt es eine Matrix zur Fallzusammenlegung. So entscheidet sich dann ob der Patient mit der gleichen Fallnummer weiterbehandelt wird und seine Belegungstage weiter gezählt werden oder ob er ein ganz neuer Fall ist und damit neu abgerechnet wird.
http://s-pmc.uk-wuerzburg.de/fileadmin/uk/s-pmc/_dokumente/Info/BMGS_Leitsaetze_WA_Regelung_geaendert_20040917_1400.pdf