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SirAdrianFish

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  1. Hier im Thread wird wiederholt davon geschrieben, dass die IUBH bewusst intransparent in der Preis- und Vertragsgestaltung wäre und versuchen würde, diese zu verschleiern, um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Anbieter zu erschweren. Ich kann nur gerade nicht nachvollziehen, was an der Webseite der IUBH intransparent sein soll. Mit zwei bis drei Klicks lassen sich alle wichtigen, wesentlichen und notwendigen Daten rund um das Studium (Module, Preise, Laufzeit, etc.) an der IUBH aufrufen. Dies entweder über den jeweiligen Studiengang, als auch über den Reiter "Über dein Studium". Ich habe über die Jahre bzgl. der IUBH durchaus Vorbehalte aufgebaut und hätte einiges an Kritik am System IUBH vorzubringen, aber Intransparenz gehört nicht dazu. Was nicht heißt, dass sich auch das eine oder andere noch verbessern ließe... Wer sich bei der Thematik Preis- und Vertragsgestaltung so schwer tut, oder schon daran scheitert, diese zu verstehen, der sollte sich überlegen, ob ein Fernstudium der richtige Weg ist, um sich Weiterzubilden.
  2. Bei allen von dir genannten Hochschulen handelt es sich um Anbieter, die seit vielen Jahren auf dem Markt aktiv sind und über vielfältige Erfahrungen im Bereich der Bildung verfügen. Viele Anbieter gehen auch Kooperationen mit großen Wirtschaftsunternehmen ein. Hier findest du in der Regel auch entsprechende Informationen auf der jeweiligen Webseite. In der Regel sind ausgeschriebene Stellen mit Qualifikationen verbunden, z.B. Bachelor. Gerade bei stadteigenen oder staatlichen Unternehmen oder Unternehmen, die für die Stadt arbeiten, kann es von Bedeutung sein, dass die Anbieter von (Fern-)Studiengängen über eine "staatliche Anerkennung" verfügen. Es mag im Einzelfall natürlich vorkommen, dass der einstellende Vorgesetzte/Chef eigene Präferenzen hat, was das den Ausbildungsanbieter angeht, wird aber eher die Ausnahme, als die Regel sein. Dafür spielen zu viele Faktoren in die Personalauswahl mit hinein, die in der Praxis deutlich relevanter sind. Die Grundidee der Anerkennung besagt ja, dass die erwartete/vorausgesetzte Leistung bereits im Vorwege erbracht wurde, daher kein zweites Mal erbracht werden muss. Dies wird anhand von Modulhandbüchern und Ausbildungspläne und weiteren Unterlagen ermittelt. Soviel zu Theorie. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob dies dann in der Praxis tatsächlich so ist. Meine persönliche Erfahrung im Rahmen von Bewerbungsverfahren, und dies spiegelt in weitern Teilen auch die Erfahrung von Kolleginnen und Kollegen, sowie im dem weiten Freundeskreis wieder, dass hier im in der Regel der tatsächliche Abschluss zählt und weniger die erbrachte Einzelleistung von Modulen. Im übrigen kannst du ja die Noten der anerkannten Leistungen ja durchaus anhand von Zeugnissen belegen.
  3. Die Vermietung eines Ferienhauses kann man nicht mit der langfristigen Vermietung einer Wohnung vergleichen, da hier u.a. ein komplett anderes Klientel angesprochen wird. Ein Kollege und seine Frau hatten über einen Zeitraum von ca. 6 Jahres ein Ferienhaus in einer Ferienanlage, welches hervorragend lief, von den Nutzern mit TOP-Rezensionen bedacht wurde und ein Großteil des Jahres vermietet war, dies überwiegend mit Stammgästen. Das hing allerdings auch damit zusammen, dass Sie alles, von der Vermietung, über die Reinigung, bis hin zu Reparaturen selber gemacht hatten. Die Konsequenz war allerdings, dass Sie kein freies Wochenende mehr hatten. Mehrere Versuche, das Haus extern reinigen zu lassen, schlugen allerdings fehl, was sich auch umgehend durch negatives Feedback der Feriengäste bemerkbar machte. Mit den Gästen selber hatten Sie, bis auf wenige Ausnahmen, sehr viel Glück. Allerdings haben diese wenigen "negativen" Gäste dann wiederum enorm viel Zeit und Geld gekosten, um das Haus dann wieder für die Vermietung herzurichten. Hier meine ich keine Sachbeschädigungen, sondern extreme Verschmutzungen. Sie haben dann allerdings nach ca. 6 Jahren die Reißleine gezogen. Was ich damit sagen will ist, dass ein Bedarf an Ferienwohnungen vorhanden ist, sofern die Lage für Urlauber interessant ist, und dass sich damit gutes Geld verdienen lässt. Allerdings sollte man den Aufwand nicht unterschätzen. Alles aus der Hand zu geben, ist sicherlich eine Option, allerdings nicht ganz billig und man gibt auch sehr viel Kontrolle aus der Hand.
  4. Die IUBH ist, im Vergleich zu anderen Anbietern, recht knausrig, was die Anerkennung von ECTS aus Vorleistungen angeht. Das ist auch Sicht der IUBH auch nachvollziehbar, da jeder anerkannte Credit ein "Verlust" an barer Münze bedeutet. Aber wenn es dir wichtig ist, dann solltest du eine weitere Prüfung der Unterlagen initiieren und ggf. weitere Unterlagen nachreichen.
  5. Ja, das ist korrekt. Mal abgesehen von persönlichen Veränderungen, die das Leben und der Alltag so mit sich bringen (Pflege der Eltern, Berufliche Veränderung/Neuausrichtung, etc.), kamen dann noch organisatorische/strukturelle Fallstricke des ursprünglich ausgewählten Anbieters. Nachdem ich das Thema dann eine ganze Weile habe ruhen lassen, sind die Überlegungen wieder deutlich konkreter geworden und es läuft aktuell ab 01.10.2020 auf BWL (mit Anerkennung von Vorleistungen für Staatlich geprüfte Betriebswirte) hinaus. Momentan beschäftige im mich aber noch mit einem abschließenden Anbietervergleich, sowie der Klärung von Detailfragen. Wenn ich dazu komme, dann fasse ich den Werdegang, sowie die dazu begleitenden Überlegungen in einem Blogeintrag zusammen.
  6. Sind ja doch so einige interessante Studiengänge dabei. Beim B.A. Facility Management könnte ich tatsächlich nochmal schwach werden und mich nochmal umentscheiden...
  7. Eigentlich ist die hier einsetzende Schnappatmung unnötig, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die IUBH den Schritt geht, tausende von laufenden und gültigen Verträgen zu kündigen, nur um eine Vertragsänderung bzgl. der Laufzeit einer kostenlosen Verlängerung von 6 Monaten durchzusetzen. Nach wie vor gilt in Deutschland Vertragsrecht, sofern die Vertragsbedingungen rechtskonform sind, was hier wohl unstrittig sein dürfte. Interessant könnte allerdings die Entwicklung von Einzelfällen, wie bei @Decharisma sein. Aber auch hier halte ich es eher für unwahrscheinlich. Da wäre die IUBH sicherlich schlecht beraten, diesen Schritt zu gehen.
  8. Das mag natürlich auch an den Recht eng gefassten Teilnahmebedingungen liegen, die, zumindest gefühlt, mehr ausschließen, als zulassen.
  9. Vermutlich eine Frage, wie gut der Mixer püriert.... Häufig stecken ja gerade die Kerne voller wertvoller Nährstoffe.
  10. Hast du dich mal mit Alternativen zu einem Fernstudium auseinandergesetzt? Evtl. ein Präsenzstudium bzw. eine Fort- oder Weiterbildung mit IT-Themen? Für die Kosten eines Fernstudiums kann man auch den einen oder anderen Kurs belegen. Im Rahmen deines Fernstudiums musst du ja nicht nur Skripte und weitere Fachliteratur lesen, verstehen und bearbeiten, sondern auch diverse schriftliche Arbeiten erstellen.
  11. Bist du nicht gerade erst nach Kaiserslautern gezogen...?
  12. Ich denke, dass E-Learning in der Zukunft einen deutlich höheren Anteil einnehmen wird. Allerdings wird sich die angebotene Form sicherlich noch entscheidend verändern und optimiert werden.
  13. Ich würde mal behaupten, dass die Fernhochschulen deutlich vorsichtiger mit der Anerkennung von Vorleistungen wären, wenn es hierbei in der beruflichen Praxis, also im Rahmen von Bewerbungsverfahren, gehäuft zu Problemen käme. Die haben ja auch einen Ruf zu verlieren. Meiner Erfahrung nach, ist eher der eigentliche Abschluss, als dessen Zustandekommen (Inhalt) entscheidend. Kritiker und Nörgler wird es allerdings immer geben. Hier kann es aber auch passieren, dass diese mit einer Institution selber auf Kriegsfuß stehen. Die IUBH gehört allerdings zu den Institutionen, die sehr zurückhaltend bzgl. der Anerkennung von Vorleistungen agieren. Ich exerziere dass Ganze aktuell auch gerade durch und hier liegt, je nach Institution, die Spannbreite zwischen 47 (IUBH) und 76 (PFH Göttingen) anzuerkennenden Credits.
  14. Ein Anschreiben ist KEIN Muss, sondern eher eine Frage der Höflichkeit. Ganz schlaue kombinieren beides in einem. Soll heißen, Einleitung + eigentliches Motivationsschreiben. Da du das Ganze aber vermutlich per E-Mail einreichen wirst, Bietet es sich an, ein oder zwei begrüßende und einleitende Sätze zu formulieren. Das Motivationsschreiben + Lebenslauf hängst du dann als Anhang an die E-Mail an. So hatte ich das seinerzeit gemacht.
  15. Um sich zu gehen, musst du dies mit der EuroFH abklären. Aber etwas "offizieller es" Als ein Arbeitszeugnis wirst du von deinem vorherigen AG nicht erhalten. Im Idealfall enthält dieses aber alle relevanten Daten (Beschäftigungszeitraum, Zusammenfassung der Tätigkeit bzw. Beschreibung des Tätigkeitsbereiches, etc).
  16. Die IUBH schreibt dazu folgendes: "Wenn Du Dich nach Deinem Abschluss noch weiter qualifizieren möchtest, kannst Du Dir bereits gezahlte Weiterbildungsgebühren und erbrachte Leistungen in Form von außerhochschulischen Leistungen auf Dein Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik der IUBH anrechnen lassen."
  17. Der Bachelor Bauingenieurwesen an der IUBH wird erst seit Februar dieses Jahres angeboten, von daher wirst du noch keine wirklich aussagekräftigen Erfahrungsberichte finden. Suchst du danach im Internet, findest du allerdings auch schon die ersten Stimmen zu dem Studiengang. Du solltest dir halt im klaren sein, dass der Studiengang, so spannend dieser auch sein mag, sehr mathematik-lastig ist. Dies nicht nur in den Mathematik-Modulen, sondern auch in den fächern Statik und technische Mechanik. Etwas oberflächlich gefasst, aber vielleicht ja zur Orientierung ganz interessant... So schwer ist ein Bauingenieur-Studium
  18. Meiner persönlichen Erfahrung nach stellt sich "berufsbegleitend" in der Praxis wie folgt dar: Montags bis Freitags, ab 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr oder 22:00 Uhr Samstags, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Je nach Institut und Studienmodell können die Tage und Zeiten natürlich variieren. Nicht selten liegen Präsenzveranstaltungen an den Wochenenden, also z.B. Freitag Nachmittag und Samstags ganztägig.
  19. Was genau ist denn jetzt dein Anliegen? Suchst du Erfahrungsberichte, oder eine Erläuterung des Begriffs "berufsbegleitend"? Den entscheidenden Passus hast du doch selber zitiert... Hoffentlich ist das Studium besser strukturiert als die Webseite der Uni Saarland. Wo hast du denn die von dir zitierte Angabe gefunden? Bin gerade fündig geworden...😉
  20. Ggf. Mal bei Anbieter nachfragen, einigen bieten auch an, die Testphase zu verlängern.
  21. Das Thema "Anerkennung von Vorleistungen" kann durchaus ein tragendes Entscheidungskriterium sein, um sich für oder gegen eine Hochschule zu entscheiden. Ich spiele das Thema für mich gerade theoretisch durch und komme bei vier Anbietern, die ich in die enger Wahl genommen habe, durchaus zu einer breiten Streuung der anerkannten Credits. Diese reichen von 47 ECTS bei einer individuellen Anerkennung, über 66, 70, bis hin zu 76 ECTS bei einer pauschalen Anerkennung von Vorleistungen. Der erste Anbieter war ursprünglich mein klarer Favorit...
  22. Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg [https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Privathochschulen++staatliche+Anerkennung+beantragen-1893-leistung-0] Merkblatt_ueber_die_Voraussetzungen_der_staatlichen_Anerkennung_als_Hochschule
  23. Mit Ausnahme der IUBH haben eigentlich alle renommierten Fernstudienanbieter Zertifikatskurse mit den Schwerpunkten Controlling, KLR etc. im Leistungsangebot. Diese kannst du in der Regel mit einer Teilnahmebescheinigung oder aber einer Klausur abschlließen. Hierbei handelt es sich dann allerdings um kostenpflichtige Angebote.
  24. @caiser_chef Wenn sich die IUBH darauf beruft, rechtlich an diese Vorgehensweise gebunden zu sein, dann sollte sich dieser Sachverhalt auch nachvollziehen lassen. Ich vermute mal, dass hierzu die Prüfungsordnung Auskunft geben wird. Diese ist leider nicht auf der IUBH-Webseite verlinkt, sollte sich aber in Care finden lassen. Ansonsten direkt bei der IUBH die Quelle anfragen und anfordern. Wie @ClarissaD schon schrieb, wäre, bis zur Klärung oder Lösung des Problems, eine Option, deiner Bewerbung eine ergänzende Notiz beizufügen, die den Sachverhalt erklärt. Eine Möglichkeit, von der ich grundsätzlich Gebrauch machen würde, wenn im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens fragen ergeben, deren Beantwortung sich nicht zwingend aus den beigefügten Dokumenten ergeben. Aber der einfachste aller gegebener Wege ist sicherlich, möglichst zeitnah den noch ausstehenden Leistungsnachweis zu erbringen, und mit der ganzen Angelegenheit abzuschließen.
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