Zum Inhalt springen

Emily Strange

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    168
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Emily Strange

  1. Sehe ich auch so. Seitenzahlen sagen wenig über den Lernaufwand aus.
  2. Du findest alle Unterlagen auf der Webseite unter Downloads. Ohne Anerkennung: 5 ECTS in 90 min Mit Anerkennung Grundlagen: 2 ECTS 45 min Die Unterteilung macht natürlich Sinn damit man überhaupt in beide Teile aufsplitten kann für die die es eben anerkannt bekommen. Für alle anderen gilt 1 Modulklausur bestehend aus Teil 1 und 2. Und zwar in jedem Modul.
  3. Ja das ist immer Pflicht und ist ebenfalls im Modulablaufplan erklärt.
  4. Na weil Module die aus 3 und 2 bestehen an einem Tag für 5 in 90 min geschrieben werden müssen?
  5. Gibt es überhaupt 3 ECTS Prüfungen? Wäre mir neu.
  6. Wissenschaftliches Arbeiten ist eine Hausarbeit und wird natürlich benotet, man muss also eine Prüfungsleistung abliefern. 5 ECTS 90 min 2 ECTS 45 min Diese Infos stehen alle in deinem Modulablaufplan welchen man sich doch schon mal durchlesen sollte und zwar am besten vor Modulstart. Zusammenfassen ist eine effektive Lernmethode und die sollte man zumindest zu Beginn mal selbst durchgeführt haben bevor man sofort das "all you can get" Programm fährt.
  7. Bei fb gibt es gute aktive Gruppen. Dort erfolgt ein guter Austausch. Finde schon dass das lohnt.
  8. Die Anzahl der Seiten spielt doch keine Rolle wenn man die "Knicktechnik" nutzt.
  9. Ich war spontan ohne Termin im Pfarramt und bekam alles kostenlos erledigt. Inkl Kopien die vom Amt selbst erstellt wurden wegen Echtheit des Originals. Manchmal lohnt der Gang zur Kirche
  10. Weil die IUBH dir das nicht beglaubigen darf? Zudem sind die Prüfungsstandorte lediglich Prüfungszentren zum Ablegen der Prüfungen. Mehr nicht. Verstehe ehrlich gesagt das Problem dahinter nicht. Jede Hochschule verlangt beglaubigte Kopien. Knick oben in die Ecke, Stempel drauf. Fertig. Weder teuer noch stressig.
  11. Wir hatten nie was anderes. Durch den link der zum IUBH Dokument führt wollte ich einfach zeigen dass die IUBH wie sehr viele andere Hochschulen auch Beglaubigungen durch Kirchenämter mit Dienstsiegel und persönlicher Unterschrift des jeweiligen Pfarrers akzeptiert. Ob die eigene Stadt dies jedoch tut muss natürlich jeder selbst prüfen.
  12. https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/die_amtliche_beglaubigung.pdf https://www.uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/studentensekretariat/amtliche-beglaubigung.html https://www.zv.uni-leipzig.de/studium/studium-international/internationale-bewerber/amtliche-beglaubigungen-und-uebersetzungen.html Es gelten aber zusätzlich Landesgesetze. In Hamburg geht es zB nicht.
  13. Amtlich beglaubigen können stets nur siegelführende Behörden, weil das Dienstsiegel nach § 33 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG zur Rechtswirksamkeit einer amtlichen Beglaubigung erforderlich ist. Ohne Siegel ist eine amtliche Beglaubigung nichtig. Zu den siegelführenden Stellen gehören insbesondere Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Ortsgerichtsvorsteher in Hessen (§ 13 OGerG) und die Ratschreiber in Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 4 LFGG) sowie Ortsbürgermeister und Gemeindeverwaltungen in Rheinland-Pfalz (§ 2 BeglG), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Behörden, Polizei, Gerichte oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
  14. Ähm. Nein. Kirchen verfügen über ein Amtssiegel. Daher völlig legitim. Siehe link.
  15. Siehe auch hier: http://www.iubh-fernstudium.de/wp-content/uploads/sites/4/2016/01/Die-amtliche-Beglaubigung.pdf
  16. Nein das stimmt so nicht da ich es genau so gemacht habe.
  17. In Kirchenbüros bekommt man sie manchmal sogar gratis.
  18. Nein soweit ich weiß werden Anträge nur mit beglaubigten Kopien bearbeitet. Diese bilden ja die Grundlage für die Anerkennung. Eine grobe Einschätzung kannst du evtl selbst vornehmen anhand der pauschalen Anerkennungen.
  19. Ich habe alles vor Anmeldung ohne Probleme prüfen lassen. Auf der Webseite finde ich nix bzgl Anerkennung geht nur mit sofortiger Immatrikulation. " So funktioniert der Ablauf der Anerkennung vor Studienstart 1 Antragsformular für die Anerkennung von Vorleistungen downloaden 2 Check, ob es für Deine Aus- bzw. Weiterbildung bereits eine pauschale Anerkennung gibt 3 Antragsformular komplett ausfüllen (bei pauschaler Anerkennung entfällt das Ausfüllen der Mitte des Antrags) 4 Antrag zusammen mit beglaubigten Kopien Deiner Unterlagen an uns schicken 5 Nach abschließender Prüfung erhältst Du von uns einen Anerkennungsbescheid per E-Mail 6 In Dein gewünschtes Fernstudium einschreiben und mit ggf. verkürzter Studienzeit und reduzierten Gebühren starten Unser Leitfaden, den Du ebenfalls downloaden kannst, führt Dich Schritt für Schritt durch den Anerkennungsprozess."
×
  • Neu erstellen...