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Han_Feizi

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  1. Denke auch das eine Anfrage da sinnvoll wäre. Ansonsten habe ich noch eine Anfrage beim Bildungsministerium NRW zu dem Thema Triagon offen, da ich von der KMK dorthin weitergeleitet wurde. Die wollten mir eigentlich im Januar diesen Jahres antworten. Vielleicht bewegt sich mehr wenn ein Journalist anfragt.
  2. Das kann und will ich nicht beurteilen. Mir ist es einfach auf LinkedIn aufgefallen das es Leute mit einem Bachelor der Triagon und einem Master von anderen Institutionen gibt. Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen ein Ausweg aus der Misere der Anerkennung. Wer fragt bei einem Master schon nach einem Bachelor.
  3. Ich denke die einfachste Möglichkeit als Journalist zu dem Thema mehr herauszufinden, wäre bei den Hochschulen direkt zu fragen, ob der "Top-Up" Abschluss der Triagon oder der Masterabschluss für weiterführende Studien an der Hochschule reichen. Bei dem Thema kocht jede Institutionen ein wenig ihr eigenes Süppchen. Das ein Master nicht mit einem Bachelor einer anderen Hochschule begonnen werden kann ist in Deutschland nicht so besonders. Eine Vorstellung von bspw 20 Institutionen und Ihren Stellungnahmen zu dem Thema käme mir aber sehr lesenswert vor. Dies hätte in seiner Masse eine eigene Aussagekraft.
  4. Nur zur Allgemeinen Information: Laut Linkedin haben haben mehrere Leute ein Masterstudium bei der FH Burgenland und bei der Steinbeis School of Management and Technology mit einem Top-Up Bachelor der Triagon Academy begonnen. Dort ist der Abschluss anscheinend "anerkannt" genug. Ich denke bevor man ein Studium an der Triagon Academy beginnt, sollte man sich darüber klar werden welche Ziele man damit erreichen möchte und etwaige interessante Hochschulen bereits zuvor anschreiben um nachzufragen, ob ein weiteres Studium dort möglich ist. Wobei das auch wieder etwas amüsant ist, die FH Burgenland ist immerhin eine staatliche Hochschule in Österreich.
  5. Falls jemand sich dafür interessiert wie eine Dissertation bei der Triagon Academy aussieht: http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.21619.30248 Ansonsten wurde auch auf frag-einen-anwalt.de gefragt ob die Doktortitel der Triagon in Deutschland führbar sind: Hier der PhD: Sollte nach oberflächlicher Untersuchung als Dr führbar sein Hier der DBA: Führbarkeit kann nicht beurteilt werden
  6. Da haben wir doch ein wunderbares Beispiel, um Diskussionen zum Thema Anerkennung kommt man auch bei rein deutschen Abschlüssen nicht herum. Auf dem Abschluss steht Bachelor of Science, ist hochschulrechtlich gleichgestellt und ich habe einen Master von einer Uni die den Abschluss für die Zulassung akzeptiert hat. Nenn es wie du willst, ich glaube aber die Diskussion gehört nicht hier hin.
  7. Ich befürchte, man sollte sich immer mit der Hochschule und ihrer Anerkennung beschäftigen, wenn man dort studieren möchte. Und das umfasst nicht nur im Ausland umfangreiche Diskussionen, Recherchen und Nachfragen bei Behörden. Ich selbst habe einen Bachelor of Science von einer hessischen Berufsakademie. Dabei handelt es sich um keinen akademischen Grad; der Abschluss ist nur staatlich anerkannt. Mit diesem hatte ich dann innerhalb Hessens Probleme, ein Masterstudium aufzunehmen, von anderen Bundesländern ganz zu schweigen. Wenn man vorhat, in einem bestimmten Land beruflich tätig zu werden oder an einer bestimmten Hochschule weiterzustudieren, sollte man sich bereits vorab informieren, ob Abschlüsse am Zielort so anerkannt sind, wie man das haben möchte. Für mich ist diese Recherche daher kein negativer Punkt für die Reputation einer Hochschule.
  8. Trotzdem sollte man aufpassen. Nur weil ein Studiengang in Ordnung geht sind nicht direkt alle anerkannt
  9. Gleiches Spiel wie immer: Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt. Aber schauen wir uns die Institution doch mal an. Laut der Website sind sie in Slovenien akkreditiert. Eqar zufolge ist Slovenien "Fully aligned with the ESG". Die verantwortliche Qualitätssicherungsagentur ist die SQAA (Slovenian Quality Assurance Agency for Higher Education)/ NAKVIS. Diese hat eine Datenbank mit akkreditierten Institutionen hier. Dort finde ich eine Eintragung der "ALMA MATER EUROPAEA - Europäisches Zentrum, Maribor" mit dem Eintrag "Doktorski" auf der dritten Bologna Ebene. Die ALMA MATER EUROPAEA ist also grundsätzlich von Slovenien dazu berechtigt ein Promotionsstudium anzubieten. Ob es sich um das hier dargestellte handelt kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Auf den ersten Blick sieht also alles ganz gut aus, aber ich würde trotzdem bei der KMK nachfragen, auch wenn man sich meiner Meinung nach nicht wirklich auf sie verlassen kann. Ansonsten hast du endgültige Gewissheit erst nachdem jemand mit genau diesem Studiengang ein Gerichtsverfahren durch hat.
  10. Es wird mit dem Status etwas darüber ausgesagt, ob es sich um eine im Landesrecht akkreditierte Hochschule handelt oder nicht. Laut KMK wird die Triagon anscheinend nicht als solche betrachtet. Die Abkürzungen HE- bzw. HAW- bzw. UoAS sind mir nicht bekannt H + Die Institutionen dieses Typs sind im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen. Besonders für Länder der ehemaligen sozialistischen Welt sind auch Forschungsinstitute erfasst, da an ihnen Promotionen und Habilitationen möglich sind. Da diese Qualifikationen denen an Hochschulen gleichwertig sind, werden die Forschungsinstitute ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Achtung! Die Einstufung als H+ bedeutet lediglich, dass Abschlüsse, die an dieser Einrichtung erreicht wurden einer Gleichwertigkeitsuntersuchung im Hochschulbereich unterzogen werden können. Eine Vorentscheidung darüber, ob die Abschlüsse dieser Einrichtung deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt werden können, ist damit nicht verbunden.
  11. Was ich an dieser Stelle gerade nicht Verstehe: Wenn nur drei Institutionen berechtigt sind akademische Grade zu verleihen und im deutschen Recht als Hochschule anerkannt sind, warum sind dann 5 maltesische Institutionen auf Anabin mit H+ bewertet? Eine solche Bewertung heißt doch, dass die Institutionen im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen sind? Und warum nicht einfach eine Bewertung der Triagon mit H-? Die Schreiben von ZAB/KMK stammen ja laut @Qui aus 2021, da sollte genug Zeit vergangen sein, um die Mühlen der Bürokratie mahlen zu lassen. Stattdessen bekommt man vom Sekreteriat des KMK im August diesen Jahres folgendes: Ist doch klar, dass das für Verwirrung sorgt. Was soll das??
  12. Der Punkt den man sich einfach merken muss ist: Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt. Ein deutscher Abschluss kann dir in Frankreich genauso Probleme bringen wie ein maltesischer in Deutschland. Ich würde daher ehrlich gesagt in Frage stellen, dass die IU für die Briten automatisch unproblematisch ist, nur weil in Deutschland anerkannt. Ein Top-Up Studium ist im Vereinigten Königkreich meines Eindrucks nach weit verbreitet und anerkannt. In Deutschland weniger: Hier bestätigte das Gericht, dass ein "Top-Up" Bachelor-Abschluss, der größtenteils auf außeruniversitären Leistungen basiert, nicht als gleichwertiger Abschluss für den Zugang zu einem Masterstudium in Deutschland anerkannt wird. Hier hebt das Gericht hervor, dass für die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland nicht nur die Art des Abschlusses, sondern auch die Dauer und die Art der absolvierten Studienleistungen eine wichtige Rolle spielen. Ein kurzes Studium, das deutlich weniger umfasst als das übliche sechssemestrige Bachelorstudium in Deutschland, wird in der Regel nicht als gleichwertig angesehen. Meiner Meinung nach trifft der Top-Up Bachelor der Triagon Academy Malta damit nicht deine Ansprüche an "Anerkannt". Jedenfalls nicht in Deutschland. Unabhängig davon kann ein weiteres Studium in Großbritannien damit sehr wohl möglich sein. Ich habe um dies zu prüfen jetzt direkt bei der KMU Akademie angefragt und melde mich, sobald es dort eine Rückmeldung gibt. Edit: Für weitere Informationen hier eine Publikation vom Wissenschaftsrat die sich mit studiengangsbezogenen Kooperationen auseinandersetzt
  13. Naja, nur weil irgendwo in Europa eine neue Hochschule aufmacht bekommt sie nicht automatisch eine Eintragung. Wie in diesem Forum schon oft festgestellt wurde: Anabin hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kein Eintragung in Anabin -> Keine echte Hochschule nach maltesischem Recht hat ein großes Logikloch Für den Schluss das eine Higher Education Institutions automatisch ein H- und nur Universities ein H+ bekommen ist mir die Datengrundlage mit so wenig Einträgen etwas dünn. Laut @svennobereit wird ja gerade am Eintrag gearbeitet. Abgesehen davon finde ich den Prozess auch etwas schleierhaft wie eine Institutionen in Anabin landet. Das die nicht alles aufnehmen wollen was irgendwie behauptet einen akademischen Abschluss zu liefern geschenkt, die Prüfung kostet ja auch Ressourcen. Aber wie wird überhaupt entschieden was geprüft und aufgenommen wird? Wenn Triagon mit einem H- in der Liste landet könnten wir uns die Diskussionen hier ja sparen.
  14. Ich verstehe nicht ganz was du hiermit meinst. Das die Triagon als Higher Education Institution eingetragen ist und nicht als University? https://mfhea.mt/list-of-licensed-providers-and-accredited-programmes/
  15. Ich habe mich mal von @MartinGS inspirieren lassen und eine Anfrage an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gestellt. Meine Anfrage war dabei folgende: Ich wende mich mit dieser Anfrage an Sie, um mehr Klarheit über die Anerkennung und Führung eines maltesischen Doktor of Business Administration (DBA) zu erhalten, der von der Triagon Akademie angeboten wird. Die Triagon Akademie ist als Higher Education Institution von der MFHEA als nationale Akkreditierungsbehörde akkreditiert. Die MFHEA ist ein ENQA Affiliate und nicht bei EQAR registriert. Zusätzlich dazu ist die Triagon Akademie und der Studiengang Doktor of Business Administration von der ACQUIN akkreditiert. Diese ist ein ENQA Member und bei EQAR registriert. Des Weiteren gibt es derzeit keine Eintragung der Triagon Akademie in der Datenbank anabin. Reichen diese Akkreditierungen um den DBA als Doktor in Deutschland anerkannt zu bekommen und ihn vor dem Namen als solchen zu führen? Kann ohne eine Eintragung in der anabin Datenbank eine Zeugnisbewertung angefragt werden? Die Antwort war dann diese: Über die Führung von ausländischen Hochschulgraden in Deutschland entscheiden die Wissenschaftsministerien der Länder. Gemäß den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/grundsaetze.pdf) und der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/KMK_Beschluss_Beguenstigende_Regelungen_Fuehrung_Hochschulgrade.pdf) ist die Führung eines in Malta an der Triagon Academy, Ltd. erworbenen "Doctor of Business Administration" in Deutschland in seiner Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung (DBA) ohne Herkunftsangabe möglich, da es sich um einen in Malta durch die dafür zuständige Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) akkreditierten Studiengang handelt. Die Führung eines in einem Mitgliedstaat der EU an einer dort anerkannten Hochschule erworbenen Doktorgrads in der Form "Dr." ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021) in Deutschland dann möglich, wenn der Erwerb des Grades in einem wissenschaftlichen Promotionsstudium nachgewiesen wird. Wie o.g. sind in dieser Frage die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Die Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der ZAB ist nicht vom Eintrag einer Einrichtung bzw. eines Abschlusses in der Datenbank anabin abhängig. Mit freundlichen Grüßen Die Akkreditierung durch die ACQUIN spielte laut der Antwort der KMK wie von @stefhk3 vermutet keine Rolle. Ich werde mal bei dem Wissenschaftsministerien meines Bundeslandes nachfragen, aber es werden laut ihrer Website keine Einzelfallentscheidungen getroffen. Wie der Abschluss wirklich bewertet wird ist am Ende also fraglich bis jemand eine Zeugnisbewertung durchführen lässt und das Ergebnis veröffentlicht.
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