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Karl99

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  1. "2028 Ende Gelände" ist schon heftig. Aber es trifft halt eher die kleineren Institute. Je größer diese sind - und das wäre halt bei der Institutsauswahl eine Überlegung wert - desto später stellen sie - wenn überhaupt - um . Wobei nicht jeder umstellen kann sondern auch schon mal den Betrieb überführt und Ihre Kooperationen einstellt/freigibt.
  2. Danke für den super Beitrag. Mit dem "Nehmt es sehr ernst, wenn euch Leute von außen warnen, selbst Fachfremde wie Freunde oder Familie. Bleibt belehrbar und überdenkt alles." ist es allerdings so eine Sache. Woher will man wissen welche Praxis so eine Tretmine ist? In deinem Aufhebungsvertrag hast du sicherlich eine Schweigepflichtsklausel bekommen. Gibt es den irgendein Anonymes-Forum wo man so was erfährt oder meldet?
  3. Au ja, das wäre doch mal was. Quasi als Pendant zu "Die amerikanische Krankheit". https://www.getabstract.com/de/zusammenfassung/die-amerikanische-krankheit/40171?dfs=keuotvgnfylhfmtssbqrwsnfohyoaq&rf=TNNJINKCTF
  4. Hallo Vica, wieder mal danke für die Info. Erlaube mir noch ne kurze Frage. - Muss der Ausbildungsvertrag (PPVT) dann von BeginAb so aufgesetzt sein (?) oder könnte man den (PPVT Erw.) auch nach dem ersten Ausbildungsjahr (auf die Zusatzqualifikation KJP für PPs. ) erweitern? - Wie würdest du den zeitlichen Mehraufwand (Theorie\Praxis) einschätzen?
  5. Auch von mir danke für das Update. PS: nach meiner Rücksprache mit der IU liegt, vom Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, noch keine Anerkennung zur Aufnahme der Absolventen in die KJP\PP Ausbildung (in NRW) vor. Man ist jedoch bemüht und optimistisch des rasch nachzuholen.
  6. Sie sind ja guter Dinge beide Eingangskriterien im Oktober zu erfüllen. So schreiben sie ja, dass sie bald eine Uni sind und das Fach KlinP. in der Abschlussprüfung haben werden: Approbation als Psychotherapeut:in Die Studiengänge an der IU Health University ermöglichen Dir den Weg zur Approbation als Psychotherapeut:in* * Der Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ermöglicht bis 2032 den Weg zur Approbation nach der bis 31.08.2020 gültigen Approbationsordnung. Er richtet sich an alle Absolvent:innen, die den Bachelor Psychologie nach altem Gesetz abgeschlossen haben. *Universität in Gründung vorbehaltlich staatlicher Anerkennung Wobei m.E. die Herausforderung tatsächlich die Gleichstellung zur Uni (inkl. Promotionsordnung, Halbierungen?, Forschungstätigkeit, …) wäre.
  7. Ich weiß nicht ob das alles so einfach über die Bühne gehen wird. Die Berufsständevertretungen halten ja teils dagegen und wollen, dass nach dem M.Sc. und der Zusatzausbildung - in einem der wissenschaftlich anerkannten Verfahrens - noch Kenntnisse aus dem grundständigen Psychologie Studium (Überbrückungskurse etc.) nachgewiesen werden. Das führt natürlich dazu, dass bei dir 23/24 erst der Anfang und das Ende zu 29/30 werden könnte. Zwar glaube ich nicht, dass die Berufsständevertretungen mit allen Forderungen durch kommen, aber etwas wird sicher hängenbleiben?! Insofern wäre das Ergründen von paar Alternativen (auch der Umweg über CH & AT) angebracht?
  8. Den Uni Master könntet du natürlich auch in Hagen machen. Wenn's denn nur um die Bekanntheit, Kosten (ab. 11€ im Sem.) und einem promotionsfähigen Unimaster ginge (In der Schweiz ein NonEU promotionsfähigen Unimaster für DE machen? Vorher bei KMK auf Äquivalenz prüfen lassen sonst erkennt das keine DE UNI an) wäre das sogar eine Option. Bleibt Bern als Verlockung und Lernen als Abenteuer. Das letzte Argument ist natürlich schlagend :-) PS: Wenn schon Schweiz dann vllt. direkt die Prom., ohne lange Umwege über einen weiteren Master, angehen?
  9. Jedes Bundesland interpretiert das alte Bundestherapeutengesetz unterschiedlich. Für Sachsen-Anhalt: Die KJP-Ausbildung kann grundsätzlich in Sachsen-Anhalt mit dem Bachelor Soziale Arbeit/Sozialpädagogik begonnen werden. Die Kombi aus Master (M.Sc. in Psych.) und die KJP Ausbildung gibt es an Trägern in Sachsen-Anhalt. Mal eine Frage von mir in die Runde: Sind euch irgendwelche Träger bekannt die diese Kombi (Master und die KJP Ausbildung) auch für Bachelor-Absolventen der Psychologie anbieten?
  10. Ich meine die Deadlie für den Einstieg in den B.Sc. Psych. für den KJP\PP-Bestandschutz war der Okt. 2020 (WS20). Ein Quereinstieg in ein B.Sc. Psych an der PFH, ... in das laufende WS solle doch möglich sein?!
  11. Herzlichen Glückwunsch und danke für die tollen Blogbeiträge (auch den zukünftigen😄)
  12. Ggf. auch von Interesse: Offenbar ist es so, dass wer vor inkrafttreten des neuen Bundespsychotherapeutengesetzes einen FH Bachelor B.Sc. in Psychologie beginnt, das Recht hat, nach den bestehenden Regeln einen Master und in Abhängigkeit der belegten Master-Abschlussfächer (klinische mit min. nn ausgewiesenen CP) anschließend die Kinder- und Jugend– oder die Erwachsenentherapieausbildung in einigen Bundesländer zu absolvieren. z.B.:https://www.meu.de/
  13. Da gibt’s halt riesige Unterschiede bei den FH’s. Dass dann trotz dieser Unterschiede die PP/KJP Zulassung unberücksichtigt bleibt? Wenn man sich beispielsweise die FHAM vs. DIPLOMA anschaut. Bei FHM ist der B.Sc. in kürzer Zeit absolviert (7 vs. 8 Sem) Vergibt zum B.Sc. mehr ECTS (210 ECTS-Punkte vs. 180) Verlangt kein Pflichtpraktikum (und ist trotzdem vom BDP anerkannt) So richtig kann ich mir das nicht erklären
  14. Ich glaube, dass dies weniger eine juristische als eine der Verwaltungspraktische Fragestellung ist. Um konstante Auslassung und Qualität bis zur Beendigung der Ausbildung bis Ende der zwanziger sicher zu stellen, nehmen die Meisten Institute ( Z.B.: https://www.kbap.de/) nur noch die nächsten ca. 5 Jahr neue Kandidaten für PP/KJP auf. Insofern ist das für Kandidaten die den Master noch nicht Beendet haben mit der „in Ruhe beenden“ so eine Sache 😊
  15. Ergänzend noch die Rückmeldung des Landesverwaltungsamtes Sachsen Anhalt: Master der FH (z.B. MEU in Magdeburg wo die Klin. im Abschluss einbegriffen ist) ist zur Aufnahme der PP Ausbildung anerkannt. *dort: Baden-Wuerttemberg
  16. @Vica: Danke für Hinweis. Welches Institut ist das, welches in NDS (Baden-Württemberg )die Theorie durchführt und eine Partnerklinik in NRW hat? Die MAPP (https://www.mapp-institut.de/) dürfte es ja nicht sein? In NDS gibt ja unzählige die theoretisch in Frage kämen? https://www.pknds.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Sonstiges/Ausbildung_PP_KJP/Ausbildungsinstitute_ab_2019.pdf
  17. Es bilden sich zumindest bei den einzelnen Instituten schon mal klare Positionen. Siehe Köln-Bonner Akademie für Psychotherapie: "Ausbildungen nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes ab 2020 ff: Wir werden die Ausbildung nach jetzt noch gültiger - und noch 12-15 Jahre fortbestehender Übergangsregelung - wie seit 1999 weiter durchführen können, d.h. solange wie möglich nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung TeilnehmerInnen mit Abschlüssen als Master PsychologInnen bzw. Master- (Sozial-) Pädagoginnen/ErziehungswissenschaftlerInnen zu Psychologischen und / oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ausbilden. Konkret heißt dies, dass noch ca. 5 Jahre lang nach der alten Ausbildungsordnung ganz normal PsychologInnen und PädagogInnen bei uns aufgenommen werden können, um eine postgraduale Ausbildung zum PP oder KJP zu absolvieren. Sukzessive wird bei uns nach der Veröffentlichung einer Weiterbildungsordnung (damit rechnen wir frühestens in 1-1/2 Jahren) eine Weiterbildungsstruktur parallel dazu errichtet. Quelle: https://www.kbap.de/
  18. Wie sieht Ihr die Antwort auf die Zweite Frage von Vica? Zwar heißt es: "Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen [...] haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherap. [...] , der Kinder- und Jugendlichenpsychotherap. [...] nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 absolvieren. Aber: § 5 Absatz 1 und 2 PsychThG grenzt ein auf "Eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließ [...]" Mein pers. Interpretation: 1. FH Studenten nur da wo die Bundesländer die Masterabschlüsse der FH bereits implizit (Gleichwertigkeit) zur Aufnahme der PP/KJP Ausbildung akzeptiert haben. Liste ist bekannt. 2. Nur Studenten der Masterstudiengängen (mit Klin. Schwerpunkten) die eh danach die Ausbildung PP/KJP hätten aufnehmen dürfen und die bis zum 31. August 2020 dieses Studium begonnen haben. Für Studenten die sich (noch vor dem 01.09.20) für den Bachelor in Psychologie (mit oder ohne Klin. Schwerpunkt ist Egal da NUR der Master mit Schwerpunkt Klin-Ps. zur Aufnahme der Ausbildung ausschlaggebend) einschreiben mit dem (jederzeit beliebig änderbaren) Ziel, den Master in klinischer zwecks Approbationsausbildung zu machen, sehe ich (in der engen Interpretation) keine Möglichkeit. Da es noch keine Kommentierung zum Gesetzestext gibt dürfte es nur eine mögliche Interpretation sein. Dies könnten die Rechtsabteilungen der PFH, DIPLOMAS,... dieser Welt aber schnell nachreichen können.
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