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Sturzi

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Alle Inhalte von Sturzi

  1. Hallo liebe Forengemeinde, es ist geschafft: Ich habe die Klausur im Modul Methoden moderner Teamarbeit geschrieben. Es war gar nicht so schlimm wie erwartet. Ich bin mal gespannt für welche Note die Leistung gut sein wird. Auch die Klausur zum Modul Rechtsdurchsetzung habe ich - wie angekündigt - geschrieben. Somit fehlen nur noch zwei Module. Wenn es gut läuft, nehme ich an den Klausuren am 06.06.2020 teil. Dann Stand heute in Präsenz. Aber wer weiß, die Reproduktionszahl steigt bereits wieder in den langsam kritischen Bereich... Ich bin mir nicht sicher, ob ich nach diesem Studium einfach nur noch meine Ruhe haben möchte oder ob ich wahnsinnig genug wäre, ein weiteres Masterstudium dranzuhängen. Vielleicht mit zwei drei Jahren Pause davor. Mich reizt aktuell nur noch ein Studium, und zwar der Studiengang "Kommunales Verwaltungsmanagement (M.A)" an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (Hannover). Meine bessere Hälfte will an der Entscheidung aber auch beteiligt sein. 🧐 Ihr fragt euch sicher, warum ich mir das vielleicht noch zumuten möchte. Eine berechtigte Frage. Der Master of Laws erfüllt leider nicht die Voraussetzungen zur Zulassung für die zweite Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst). Das war mir vorher bewusst. Mittlerweile frage ich mich aber, ob ich wirklich noch 30 Jahre lang im gehobenen Dienst tätig sein möchte. Der Studiengang "Kommunales Verwaltungsmanagement (M.A)" erfüllt die oben genannten Voraussetzungen. Dies ergibt sich aus der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO). Es ist also auf jeden Fall eine Überlegung wert. Wer meinen Blog aufmerksam verfolgt, wird wissen, dass ich zwischendurch überlegt hatte, noch das Jurastudium zu absolvieren. Von diesem Gedanken habe ich mich aber verabschiedet. Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass ich die Zeit und Kraft nicht mehr aufbringen kann, da ich beruflich bereits in einer Führungsposition bin, die mich zeitlich ordentlich einspannt und ich darüber hinaus auch sehen muss, dass mein Privatleben nicht auf der Strecke bleibt. Das Privatleben ist mir heilig. Zwei Jahre könnte ich sicher nochmal aufwenden, aber 4-7 Jahre - no way. Jura ist ad acta gelegt. Soweit von mir. Beste Grüße und bleibt gesund!
  2. Hallo liebe Forengemeinde, zugegeben, der letzte Eintrag liegt eine gefühlte Ewigkeit zurück. Aber ich habe mich nicht davongeschlichen. In der Zwischenzeit ist - weniger bei mir, eher global - viel passiert. Daher hoffe ich, dass ihr alle gesund seid und bleibt! Wie bereits ausgeführt, sind die letzten 5 Module nicht so meins. Das Modul "Methoden moderner Teamarbeit" aus dem 4. Semester habe ich bis heute vor mir hergeschoben. Vielmehr habe ich mich intensiv auf die Module "Strategisches Management" und "Marketing" vorbereitet und mit Klausuren abgeschlossen. Auch hier bleibt festzuhalten, dass die Klausuren mit dem entsprechenden Lerneinsatz bestanden werden konnten. Aber ich lehne mich lieber nicht zu weit aus dem Fenster, da die Noten noch ausstehen. Da das für 10 Monate nicht besonders viel ist, habe ich mich im Rahmen der Zusatzbelegung auch mit den Modulen "Verwaltungsrecht" und "Rechtsdurchsetzung" befasst. Am Samstag steht insoweit die letzte Klausur (online) im Modul Rechtsdurchsetzung an. Im Verwaltungsrecht (es war zu prüfen, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat - also wie immer ein Fall, der gutachterlich nach juristischen Erkenntnismethoden zu lösen war) konnte ich eine 2,0 erzielen. Letztlich ist die Note aber nicht so wichtig, da es sich um ein Zusatzmodul handelt, das nicht in die Gesamtnote einfließen wird. Somit fehlen mir nach Samstag noch 3 Module (Handels- und Gesellschaftsrecht nebst Fallstudien aus dem 1. Semester und Methoden moderner Teamarbeit aus dem 4. Semester. Die Klausurtermine sind festgelegt auf den 09.05.2020 und den 06.06.2020. Zumindest für den 09.05.2020 glaube ich nicht an eine Präsenzklausur. Aber mal abwarten und Tee trinken. Ich gehe dementsprechend davon aus, dass ich am 06.06.2020 "scheinfrei" sein werde. Mit Blick auf die Tatsache, dass danach noch die Masterthesis ansteht, folgt daraus - grob geschätzt - eine Überschreitung der Regelstudienzeit von ca. einem Semester. Damit könnte ich sehr gut leben. Beste Grüße und lasst es euch gutgehen
  3. Hallo liebe Forengemeinde, nachdem ich die Noten für die Module "Fallstudien zur Herstellerhaftung und zum unlauteren Wettbewerb" und "Arbeitsrecht I" erhalten habe, ist für mich das zweite Fachsemester abgeschlossen. Die Noten konnten bei mir mit 1,3 und 1,0 wahre Begeisterungsstürme auslösen. Aktuell bin ich mitten in der Vorlesungsphase zum Modul "Methoden moderner Teamarbeit". Ich kann nicht behaupten, dass das Fach mich besonders interessiert. Es mag daran liegen, dass ein roter Faden nicht erkennbar ist. Die Module "Strategisches Management" und "Marketing" genügen hohen Ansprüchen, sind aber nicht zuletzt deswegen sehr umfangreich. Ich bin gespannt, ob ich mich bei diesen Modulen zum regelmäßigen Lernen aufraffen kann. Das soll es erstmal von mir gewesen sein. Liebe Grüße und frohes Schwitzen, Sturzi
  4. Hallo liebe Forengemeinde, wieder ist ein Monat vergangen. Höchste Zeit also, Euch über den Stand der Dinge zu informieren. Gestern habe ich die Klausur zumindest Modul Arbeitsrecht I geschrieben. Ich habe mich somit nach der letzten Klausur (27.04.2019) dazu entschieden, zunächst die Vertiefungsphase abzuschließen. Die Klausur war sehr fair, ich hoffe daher auf eine Note im guten Bereich. Mit dem Ergebnis aus der Klausur im April stehen aktuell zwei Noten aus. Mit den beiden klausurtechnisch erledigten Modulen habe ich nunmehr mit Ausnahme der Masterthesis 8 von 13 Module absolviert. Damit ist ein Punkt erreicht, an dem noch drei BWL-Module und zwei juristische Module verbleiben. Vor den erstgenannten Modulen (Strategisches Management, Marketing und Methoden moderner Teamarbeit) fürchte ich mich, die letztgenannten Module scheinen mich trotz meiner brauchbaren juristischen Arbeitsweise und Methodenkenntnis ebenfalls herauszufordern. Gleichwohl ist es mein Ziel, die 5 verbliebenen Module bis zum Ende des dritten Semesters (31.10.2019) abgeschlossen zu haben. Das ist zugegebenermaßen "ambitioniert", aber nicht unmöglich. Obwohl ich weit davon entfernt bin, die kalkulierten Arbeitsstunden tatsächlich aufzuwenden, merke ich, dass mir mehr und mehr die Motivation fehlt, meine freie Zeit in das Studium zu investieren. Deshalb wird es umso wichtiger sein, die zur Verfügung stehende Zeit effektiv zu nutzen. Vielleicht wirkt sich Ende des Jahres die hoffentlich erarbeitete Scheinfreiheit motivationsfördernd aus. Auch wenn die Masterthesis "nur" 25 Prozent der Gesamtnote ausmacht, ist der Anteil nicht zu vernachlässigen. Überdies kann die Masterthesis das Sahnehäubchen auf dem Abschluss sein. Es gilt daher, nochmal alle Energie zu bündeln und das Beste zu erreichen. Umso wichtiger werden die Erholungsphasen im Juli und Dezember 2019 sein. Liebe Grüße, Sturzi
  5. Das wäre die beste Lösung. Aber es kann auch etwas völlig Anderes sein.
  6. Hallo liebe Forengemeinde, ich hoffe die Osterfeiertage haben allen zu Entspannung und neuer Kraft verholfen. Nachdem mein letzter Eintrag ca. 2 Monate her ist, möchte ich euch über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Die Module Herstellerhaftung und unlauterer Wettbewerb sowie die Fallstudien dazu sind fast abgeschlossen. Die Klausur zum Grundlagenmodul habe ich am 09.03.2019 geschrieben und die Note bereits kurz vor Ostern erhalten. Das Ergebnis ist sehr erfreulich (1,3). Hier ist festzustellen, dass die Übungsfälle eine sehr gute Vorbereitung auf die Klausur dargestellt haben. Am Samstag (27.04.2019) schreibe ich die Klausur zu den Fallstudien und hoffe, auch dort ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Derzeit stellt sich für mich die Frage, ob ich mich im Mai dann mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht (1. Semester) oder mit dem letzten Vertiefungsmodul im dritten Semester, Arbeitsrecht I, beschäftige. Die Entscheidung wird am kommenden Sonntag fallen, da die Zeit knapper wird. Jedenfalls schreibe ich am 25.05.2019 im ersten Halbjahr 2019 die letzte(n) Klausur(en). Danach ist bis Mitte August prüfungsfreie Zeit. Ab August werde ich mich dann auch verstärkt mit der Themenfindung für die Masterthesis auseinanderzusetzen haben. Um ehrlich zu sein, davor graut es mir schon. Ich mag Hausarbeiten, Seminararbeiten und Bachelor-/Masterthesen nicht besonders gerne schreiben. Aber da müssen wir ja alle durch... Das solls heute erstmal gewesen sein. Liebe Grüße und bis demnächst Sturzi
  7. Hallo liebe Forengemeinde, so schnell bereits der nächste Eintrag von mir. :) Ursächlich ist ein gestern mit der HFH geführtes Telefonat, in dem ich um Informationen bat, wie ich mich zu den Klausuren für die zusätzlichen Vertiefungsmodule anzumelden habe. Die Immatrikulation erfolgte bei mir mit der Auflage, zusätzlich 30 ECTS bis zum Ende des Studiums nachzuweisen (Erststudium 180 ECTS, Master 90 ECTS, 300 ECTS zur Verleihung des Mastergrades erforderlich --> 30 ECTS fehlen). Es besteht insoweit die Möglichkeit, Module des Studiengangs Wirtschaftsrecht online LL.B (im Rahmen eines Zertifikatstudiums) oder weitere Vertiefungsmodule aus dem 3. Semester des Studiengangs Wirtschaftsrecht online LL.M zu belegen. Vorteil der Vertiefungsmodule des Masterstudiums: sie kosten nichts, lediglich die Prüfungsgebühr ist zu entrichten. Ich habe mich entgegen der älteren Ausführungen nun doch dazu entschieden, zusätzliche Vertiefungsmodule zu belegen (6 a 5 ECTS). Im Webcampus ist jedoch keine Prüfungsanmeldung möglich. Die nette Dame vom Studierendenservice hat mir gestern erklärt, dass sie lediglich eine Email mit Benennung der Vertiefungsmodule benötigt und sie mir dann im Webcampus freischaltet. Das ist einfach und schnell. Gefällt mir also. Aber es könnte noch besser kommen: Es besteht nach Auskunft des Studierendenservice die Möglichkeit, für eine wirtschaftsrechtliche Berufstätigkeit bis zu 20 ECTS anerkannt zu bekommen. Dann würden nur noch zwei zusätzliche Vertiefungsmodule mit je 5 ECTS erforderlich sein. Mit meiner Tätigkeit in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (fast sämtliche im Rechtspflegergesetz aufgeführte Tätigkeiten bereits ausgeübt) dürfte einer Anerkennung nichts im Wege stehen. Das wäre eine tolle Zeitersparnis (5 - 7 Monate). Ich werde heute mal die Unterlagen zusammensuchen. Die Eintragungen in der rechten Spalte werde ich ebenfalls aktualisieren.
  8. Hallo liebe Forengemeinde, es wird mal wieder Zeit für einen Eintrag. A) Besondere Vorkommnisse kann ich aktuell nicht vermelden. Derzeit habe ich das Gefühl, mit Blick auf die am 09.03.2019 anstehende Klausur zur Herstellerhaftung und dem Lauterkeitsrecht bei der Vorbereitung gut voranzukommen. Mit den komplexen Übungen, die für dieses Modul angeboten werden, gab es keine Schwierigkeiten. Apropos komplexe Übungen: Hierbei handelt es sich um zeitlich vor dem jeweiligen Prüfungstermin liegende klausurähnliche Onlineübungen. Vor jedem Prüfungstermin werden 18 dieser komplexen Übungen angeboten. Die Teilnahme ist sinnvoll um zu sehen, wie weit man die entsprechenden Themen schon verstanden hat. Insoweit erfolgt noch vor Ablauf der Abmeldefrist für die Prüfung eine Rückmeldung. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass bis zu 50 % auf die Prüfungsleistung angerechnet werden können, (jedoch nur) soweit hiermit eine Verbesserung der Modulnote erreicht werden kann. Das System ermittelt automatisch die Vorprüfungsnote aus den besten 3 (30 % Anrechnung), 4 (40 % Anrechnung), oder 5 (50 % Anrechnung) komplexen Übungen. Beispiel: Teilnahme an 6 komplexen Übungen mit den Noten 5,0 - 3,7 - 3,3 - 2,3 - 2,0 - 1,3 Die drei besten Noten (30 % Anrechnung) ergeben die Vornote (aufgerundet) 2,0 Die vier besten Noten (40 % Anrechnung) ergeben die Vornote (aufgerundet) 2,3 Die fünf besten Noten (50 % Anrechnung) ergeben die Vornote (aufgerundet) 2,7 Wenn in der Prüfung eine schlechtere Note herauskommt, ist eine Verbesserung möglich. In der Regel dürfte aber eine Teilnahme an den komplexen Übungen für eine gute Klausurvorbereitung sorgen. :) Die Möglichkeit, an komplexen Übungen teilzunehmen, wird in 4 Modulen geboten. B) Ich muss mir eingestehen, dass ich wohl eine falsche Selbstwahrnehmung habe, was meine Leistungen in den Prüfungen angeht. Vielleicht mag es daran liegen, dass ich in meinem Erststudium relativ selten gute Noten hatte. Steuerrecht war rein notentechnisch mit einer 2,0 kein Fiasko. Die Gründe für die gute Note liegen darin, dass der erste Teil der Klausur (siehe letzter Blogeintrag) den überwiegenden Notenanteil ausgemacht hat und ganz ordentlich gelaufen ist. Der zweite Teil konnte dadurch gut kompensiert werden. Weil die Selbsteinschätzung nicht das erste Mal deutlich von der Realität abwich, habe ich mich auf Ursachenforschung begeben und eine mögliche Erklärung gefunden: Trotz meiner Vollzeittätigkeit investiere ich (was zugegebenermaßen kein großes Unterfangen ist) mehr Zeit in das Masterstudium als in das Erststudium. Auch die Lebenserfahrung, die Ruhe in den Klausuren und die fehlende Abhängigkeit von guten Noten speilen hier wohl mit hinein. Und als ganz wesentlichen Punkt habe ich die gezielte Klausurvorbereitung erkannt. Ich werde versuchen, diese Umstände demnächst bei meinem Notengefühl mit einfließen zu lassen. C) Bleibt nur noch festzuhalten, dass das Studium sehr interessant ist und mir von Woche zu Woche mehr Spaß bereitet. Liebe Grüße und bis zum nächsten Eintrag Sturzi
  9. Hallo liebe Forengemeinde, das Jahr nähert sich dem Ende und ich habe am 15.12.2018 - wie geplant - die Klausur zum Steuerrecht I geschrieben. Und es war wie es kommen musste: Ein komplettes Fiasko. Entweder war ich zu schlecht vorbereitet oder in extrem schlechter Tagesform. Jedenfalls bin ich mit der Zeit nicht hingekommen. Schon für das Erstellen der Lösungsskizze habe ich zu lange gebraucht. Aber auch das anschließende Abfassen des Gutachtens ging nicht besonders flüssig von der Hand. Die Klausur war in zwei Aufgaben gegliedert, die jeweils nochmal in die Aufgaben a) und b) gesplittet waren. Die erste Aufgabe bestand darin, für das Jahr 02 (Aufgabe 1a.) und für das Jahr 07 (Aufgabe 1b.) gutachterlich zu ermitteln, aus welchen Einkunftsarten zu versteuernde Einkünfte erzielt wurden. Das ging noch halbwegs, wobei ich mittlerweile begriffen habe, warum ich mit einem Drittel des Sachverhaltes nichts anfangen konnte. Ich habe ein Wort des Sachverhaltes zwar markiert, aber rechtlich nicht gewürdigt. Dumm gelaufen... Die zweite Aufgabe bestand schließlich darin, die Summe der Einkünfte für das Jahr 02 (Aufgabe 2a.) und 07 (Aufgabe 2b.) rechnerisch unter Angabe der entsprechenden Normen zu ermitteln. Hier war ich komplett verwirrt und aufgeschmissen. Im Nachhinein betrachtet war die Klausur sehr fair, ich aber zu schlecht vorbereitet. Bei meinem Glück bestehe ich die Klausur ganz knapp und versaue mir mit der schlechten Note den bisher sehr guten Schnitt. Hätte ich doch nur alles durchgestrichen... Habe ich letztlich nicht getan, weil a) meine berufliche Zukunft nicht von Schnitt des Studiums abhängt b) ich versuche, (möglichst gut) im Erstversuch zu bestehen --> Prüfungsgebühren c) ich keine Lust verspürte, die Klausur nochmal zu schreiben. Nun heißt es also, auf die nächsten Klausuren wieder besser vorbereitet zu sein. Weiter geht es jetzt mit Handels- und Gesellschaftsrecht (hier insbesondere das Umwandlungsrecht) und dem Lauterkeitsrecht. Ich wünsche Euch schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2019 :)
  10. Meiner Meinung nach ist das Lehrmaterial der Fernuni Hagen etwas umfangreicher. Dies macht aber auch Sinn, da die Vorlesungen nur einen Überblick geben und auf Problemfälle aufmerksam machen können. Bei Art und Umfang des zu erbringenden Leistungsnachweises ist ein Unterschied nicht feststellbar. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Berechtigung zur Klausurteilnahme bei der Fernuni Hagen an das Bestehen von Einsendearbeiten gebunden ist. Vergleichbares findet man bei der HFH in meinem Studiengang nur bei vier Modulen (Handels- und Gesellschaftsrecht und Herstellerhaftung/ Lauterkeitsrecht nebst der jeweiligen Fallstudien). Dort sind studienbegleitende Übungen Pflicht. Das erscheint mir sinnvoll, da es viele Quereinsteiger geben dürfte. Bei der Qualität kommt es wie immer auf den Professor des jeweiligen Moduls an. Das gilt für beide Einrichtungen.
  11. Liebe Forengemeinde, dies wird der letzte Eintrag für heute. Danach bin ich sozusagen auf dem aktuellen Stand (und ihr auch^^). Wie bereits im letzten Beitrag angemerkt, wollte ich mich ausführlich mit dem Steuerrecht beschäftigen und zu den Modulen Steuerrecht I und II am 15.12.2018 die Abschlussklausur schreiben. Diesen Plan habe ich für Steuerrecht II verworfen. Ich habe den Umfang des Steuerrechtes komplett unterschätzt. 10 ECTS Steuerrecht in 6 Wochen sind - jedenfalls für mich - nicht möglich. Daher begnüge ich mich mit Steuerrecht I (hier geht es um die Einkommenssteuer nach dem EStG) und lasse Steuerrecht II (Unternehmensbesteuerung) komplett weg. Dies hat einen konkreten Hintergrund: Ich habe auf den Seiten der Fernuni in Hagen feststellen können, dass viele Module des Studiengangs Bachelor of Laws, der inhaltlich mit dem Studiengang 1. Juristische Prüfung verschränkt ist, im Rahmen eines Akademiestudiums belegt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden können. Zu diesen Modulen gehört auch das Arbeitsvertragsrecht. Es entspricht von den Inhalten her den Mastermodulen Arbeitsrecht I und II bei der HFH. Da ich ohnehin noch 30 ECTS zusätzlich erwerben muss, plane ich aktuell (der Plan dürfte aber nahezu unumstößlich sein), die 30 ECTS sowie die noch fehlenden 5 ECTS aus der Vertiefung (3. Semester) im Rahmen eines Akademiestudiums an der Fernuni Hagen zu ergattern. Anerkennungsprobleme dürfte es dabei nicht geben. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass ich Synergieeffekte für die eventuelle Durchführung des Studiums 1. Juristische Prüfung an der Fernuni Hagen schaffe. Geplant sind im Akademiestudium an der Fernuni Hagen folgende Module: 1. Arbeitsvertragsrecht, 10 ECTS (damit habe ich die Vertiefung des 3. Semesters an der HFH erledigt) 2. Staats- und Verfassungsrecht, 10 ECTS 3. Allgemeines Verwaltungsrecht, 10 ECTS 4. Einführung in das Strafrecht, 10 ECTS Mit den Modulen zu den Ziffern 2. bis 4. hätte ich die zusätzlichen 30 ECTS erbracht. Gleichzeitig würden alle genannten Module beim Studiengang 1. Juristische Prüfung (EJP) von Amts wegen mit Note anerkannt. Unter Zugrundelegung meiner Vorleistungen hätte ich dann für die EJP 80 ECTS, die mir anerkannt werden könnten. Das wäre ein Drittel der Gesamtleistungen (ohne universitäres Repetitorium). Ich finde das ziemlich praktisch, auch wenn das Studium EJP nur eine Option für später darstellt. Wichtig ist derzeit nur der Master of Laws. Zurück zum Eigentlichen: Für Steuerrecht I muss ich mich noch ordentlich strecken. Gut, dass mein Cousin mir Übungsklausuren zur Verfügung gestellt hat. Er hat vor gut einem Jahr sein duales Studium Steuern (das Pendant zur Rechtspflege neben Polizei und allgemeine Verwaltung) abgeschlossen und arbeitet beim Finanzamt in Berlin. Die Klausuren dürften demnach den nötigen Anspruch haben. Ich werde hier nach der Klausur wieder berichten. Beste Grüße Sturzi
  12. Liebe Forengemeinde, aufgrund der Planung zu Einen und der bisher positiven Ergebnisse zu anderen hatte ich (schon vor Bekanntgabe der Noten für Insolvenzrecht I und II) beschlossen, mich zur Klausur Insolvenzrecht III am 03.11.2018 anzumelden. Ich wurde - was die für das Studium aufgebrachte Zeit angeht - jedoch immer schludriger. Die guten Noten hatten auf mein Unterbewusstsein also einen schlechten Einfluss. Dies führte dazu, dass ich in den letzten 10 Tagen vor der Klausur Insolvenzrecht III recht umtriebig wurde. :) Die bisher schrecklichste Erfahrung durfte ich dann am 03.11.2018 machen. Ich kam zu spät zur Klausur. Geschlagene 20 Minuten zu spät... Gott sei Dank durfte ich an der Klausur trotzdem noch teilnehmen und tat dies auch. Lieber nur 100 Minuten für den Erstversuch haben als nicht teilzunehmen und mit einer 5,0 aus dem Erstversuch zu gehen. Meine Taktik: Ruhig bleiben, ganz entspannt die Mantelbögen ausfüllen, zweimal vollständig den Sachverhalt durchlesen und dann eine Lösungsskizze entwerfen. Apropos Lösungsskizze..... Ich kann nur jedem Studenten, der juristische Sachverhalte in einer vorgegebenen Zeit gutachterlich zu lösen hat, empfehlen, zunächst mit aller Ruhe eine ausführliche Lösungsskizze zu entwerfen. Die Zeit, da man hier nicht investiert, braucht man später doppelt. Das entspricht meiner langjährigen Erfahrung. Im Erststudium haben wir fünfstündige Examensklausuren geschrieben. Ohne Lösungsskizze ist man aufgeschmissen. Aber zurück zur Taktik, sie hat ganz gut funktioniert - bis ich den Sachverhalt das erste Mal gelesen hatte. Mir kam im ersten Moment kein gescheiter Lösungsansatz in den Sinn. Dann erwies sich meine Methode des zweifachen Lesens als Glücksgriff. Beim zweiten Lesen dämmerte es. Nach planmäßig einer Stunde Klausurzeit habe ich mit dem Schreiben begonnen und habe das Gutachten exakt nach zwei Stunden fertig gehabt. Abstriche musste ich bei der Ausführlichkeit machen, sonst wäre ich mit der Zeit wegen meiner Verspätung nicht mehr hingekommen. Nach dem Dilemma war die Vorabmeldung ein wahrer Segen: 2,0 Mit diesem Ergebnis muss ich aufgrund der Vorbereitung und der Umstände am Klausurtag hochzufrieden, ja nahezu dankbar sein. Und weil ich so schön in den Vertiefungen drin bin, stand nun Steuerrecht I und II an. Ziel waren die Klausuren am 15.12.2018.
  13. Liebe Forengemeinde, motiviert von der ersten Modulabschlussnote wollte ich mich direkt in die nächsten Module (Insolvenzrecht) stürzen. Der Plan ging jedoch nur bedingt auf, da ich beruflich eingebundener war als zunächst angenommen. Die (erneute)Urlaubsvertretung im Anschluss an meinem eigenen Urlaub war anstrengender als gedacht, überdies war ich noch für zwei Wochen an eine andere Behörde abgeordnet. Aber Ende August musste es wieder losgehen, man möchte das Geld ja nicht unnötig verbrennen... Also schön auf den Hosenboden gesetzt (meine Freundin war kurz davor zu fragen wer ich sei^^) und mich für die Module Insolvenzrecht I und II für die Abschlussklausuren am 22.09.2018 angemeldet. Nach den Klausuren war mein Gefühl etwas verdreht. Nach meiner Selbsteinschätzung sollte es für Insolvenzrecht I für eine 2 gereicht haben, bei Insolvenzrecht II war ich nicht so optimistisch und hielt eine Note knapp besser als 3 für realistisch. An dieser Stelle möchte ich gerne Frau Prof. Dr. Marina Tamm lobend hervorheben. Sie selbst hat meine Klausuren geprüft und brauchte bisher nie länger als 4 Wochen. Das ist eine mehr als anständige Korrekturzeit! Lange Rede kurzer Sinn, die Ergebnisse: Insolvenzrecht I: 1,7 Insolvenzrecht II: 1,3 Es bleibt also festzuhalten, dass meine Selbsteinschätzung nicht die Beste ist... Aber hier kann ich sehr gut damit leben. Der Boden für Insolvenzrecht III ist bereitet.
  14. Hallo liebe Forengemeinde, Anfang 2018 wuchs in mir immer mehr der Wunsch, mich auf rechtswissenschaftlicher Ebene weiter zu entwickeln. Daher habe ich mich wochenlang mit allen möglichen Fernstudiengängen in dieser Richtung (Bachelor of Laws, Master of Laws) beschäftigt. Gestehen muss ich, dass das Erarbeiten der Materie über Studienbriefe mich nicht besonders gereizt hat. Gleichwohl hätte ich diesen Umstand als klassisches Mittel bei einem Fernstudium akzeptiert. Glücklicherweise bieten einige Hochschulen mittlerweile andere Lösungen an. Durch den technischen Fortschritt können die Vorlesungen über das Internet direkt zu einem nach Hause kommen. ;) Die TakeLaw-Methode und die Konzeption als reines Onlinestudium hat mich dazu bewegt, mich bei der HFH in den Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht online, LL.M" einzuschreiben. Da die Zugangsvoraussetzungen vorlagen, habe ich mich schließlich zum 01.05.2018 eingeschrieben. Der modulare Aufbau des Studiengangs erlaubt mir, die Module nach meinen zeitlichen Vorstellungen abzuarbeiten. Anfang Mai 2018 habe ich hin- und her überlegt, mit welchem Modul ich starte. Dabei habe ich mir verschiedene Vorlesungen angehört und mir einen Überblick über die Module verschafft. Insbesondere habe ich mich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Strategischen Management (Module des ersten Semesters, dem Insolvenzrecht (Modul aus dem dritten Semester) und dem Kreditsicherungs- und Grundstücksrecht (Modul aus dem zweiten Semester) beschäftigt. Ende Mai 2018 habe ich beschlossen, mich nur auf das letztgenannte Modul zu fokussieren und am 30.06.2018 die Modulabschlussklausur zu schreiben. Die Teilnahme an der Klausur ist dann wie geplant erfolgt. Mit einem Ergebnis hatte ich nicht vor Ablauf von zwei Monaten gerechnet, da seinerzeit im Forum die langen Korrekturzeiten bemängelt wurden. Das Problem dürfte jedoch behoben sein. Anfang August 2018 gab es die Vorabmeldung: 1,0 *freu* Bis dahin hatte ich wegen Urlaubsvertretung und eigenen Urlaubes das Studium außen vor gelassen. Das Ergebnis war jedoch ein absoluter Motivator.
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