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caiser_chef

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Beiträge von caiser_chef

  1. vor 12 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

    Wie @KanzlerCoaching das kann nur die IU und ggf ein Blick in die internen Dokumente sagen.

     

    Ich kann mir bei der  @IU Fernstudium aber bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da nicht irgendeine Bremse drin ist, während der Bearbeitung, du also ggf nicht auf deine Lerninhalte zugreifen kannst. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass eine so kurze Frist unbedingt fristgerecht ist (schließe es aber nicht aus)

     

    und nach dem  BaföG Gesetz wäre es das ablegen der letzten Prüfung. Bei der IU sollte es ähnlich sein. (Aber auch hier frag die IU und das hättest du zum Beispiel prima gestern telefonisch machen können)

     

    Also auch in meinem Vertrag steht nix von irgendwelchen Fristen. Das ich das jetzt so kurzfristig mache ist natürlich mein Bier, Aber wenn es Fristen gibt, und diese im Zweifel sogar über das komplette Studium entscheiden, sollten die ja nun auch irgendwo stehen, wenigstens auf der Seite der Antragsstellung.

     

    Das ich, solange der Antrag in der Schwebe ist, meine letzte Prüfung nicht ablegen kann, wäre natürlich erstmal das geringste Problem :)

  2. vor 12 Minuten hat LaVie geschrieben:

     

    Ja, wenn du darauf achtest, dass das Ding auch "heute" bei der iu ankommt. Also am besten Fax für einen Nachweis.

     

     

    Erbringen heißt Ablegen UND Bestehen. Darum ja mein Hinweis die kostenpflichtige Verlängerung zu beantragen und, falls du dir am 31.3. nach der letzten Klausur sicher bist diese auch bestanden zu haben, diese einfach danach zu widerrufen und dich zu exmatrikulieren. Geht die Klausur in die Hose hast du wenigstens die kostenpflichtige Verlängerung beantragt.

    Kannst natürlich auch erst schreiben und dann im Zweifelsfalle die kostenpflichtige Verlängerung rüberfaxen.

     

     

    Natürlich nicht. Die Korrektur ist Pflichtleistung der iu und gehört zur Prüfung. Diese erfolgte ja am 31.3..

     

    Also der Antrag wird ja online im Care gestellt. Einen Hinweis das hier noch etwas schriftliches kommen muss finde ich nicht.

     

    Ok ja, das ist mir irgendwie immer unklar. Also am Tag der letzten Prüfung kann ich mich quasi Exmatrikulieren lassen und bin dann fein raus, auch was Kosten und so angeht?

  3. vor 8 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

    Hier ist deine Antwort in diesem Thread und zwar von der IU

     

    Und der Thread ist dir doch auch nicht unbekannt, da du @caiser_chef da sogar verlinkt bist.

     

    Hat ich tatsächlich garnicht mehr im Kopf :) Danke

     

    Sind trotzdem noch einige Fragen offen. Fristen wann der Antrag auf Verlängerung gestellt werden muss find eich keine. Also, heute Antrag stellen, morgen läuft kostenlose Verlängerung aus, sollte passen?

    Dann die häufig vorkommende Frage wann genau man "fertig" ist. Die IUBH schreibt "Dem Erbringen aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen". Heißt das das Ablegen aller Prüfungen oder das Bestehen aller Prüfungen? Hätte ich selbst wenn ich am 31.03 meine letzte Prüfung schreiben sollte, trotzdem die Verlängerung beantragen müssen weil die Korrektur der Prüfung in die kostenpflichtige Verlängerung fällt?

  4. vor 21 Stunden hat LaVie geschrieben:

    Guck doch mal in das Formular (?) für die kostenpflichtige Verlängerung. Wenn das ein Zusatzvertrag ist könntest du den ja auch noch bis 31.3. 23:59 Uhr widerrufen, wenn du die Klausur geschrieben hast und dir sicher bist sie bestanden zu haben.

     

    Nachtrag: Auf diesem Wisch müsste das Thema Widerrufsrecht auch irgendwo vorkommen.

     

    Glaube du hast meine Frage nicht wirklich verstanden....

  5. Kurze Frage. Ich weiß dies kann nur die IUBH beantworten, aber da bekomme ich frühestens Montag eine Antwort und das ist zeitlich jetzt alles eng und ich würde mir gerne schon irgendwie einen Plan im Kopf zusammenlegen :)

     

    Also folgendes: Mein kostenloser Verlängerungszeitraum läuft am 31.03 ab. Meine Masterarbeit ist bestanden. Am 31.03 war der Plan meine letzte Klausur zu schreiben und mich dann sofort zu exmatrikulieren.

     

    Jetzt überlege ich aber doch ob ich mir noch 1 Woche zusätzlich nehme. Möchte da gerne auf Nummer sicher gehen.

     

    Ich frage mich aber jetzt welche Auswirkungen das hat. Ich habe noch keine Vereinbarung über eine kostenpflichtige Verlängerung mit der IUBH gemacht. Ist dies dann jederzeit möglich? Oder heißt es ab 1. April dann "Kostenfreie Verlängerung abgelaufen, keine Vereinbarung über Verlängerung gemacht, also Zwangsgext"?

     

    Würde ich wenn ich mich ab 5. April exe dann wieder anteilig Studiengebühren zurückbekommen für den Monat? (Jetzt nicht super wichtig, aber interessiert mich einfach)

     

    Danke schonmal :)

  6. Hey Hey

    Wisst ihr zufällig wie das abläuft wenn zu einer Seminararbeit noch eine Präsentation verlangt wird? Leider finde ich dazu im Care garnichts. Außer das es wohl im Care einen extra Kurs gibt für die Präsentation, für den ich mich aber komischerweise auch nicht anmelden kann obwohl ich im Hauptkurs (Der für die Hausarbeit) angemeldet bin.

     

    Guten Rutsch

  7. Am 24.10.2020 um 19:18 , Maik-1982 schrieb:

    Ich habe meine Meinung hier nun final bezüglich dem User kundgetan und belasse es dabei abschließend. Mir ging es hauptsächlich darum, klarzustellen, dass der User hier die Hochschule aus meiner Sicht als ehemaliger Student völlig zu Unrecht mehrfach kritisiert hat (mit unwahren Tatsachen teils) und so ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit auf die IUBH warf. Klar mag nicht jeder mit dem Angebot zufrieden sein, auf Grund meiner Erfahrungen an staatlichen Unis zuvor kann ich persönlich nur sagen, dass ich von dem Angebot begeistert war und bin. Vielleicht lege ich noch einen LL.M. drauf, sollte der Studiengang angeboten werden künftig. So flexibel und vollkommen digital zu studieren, war einfach genial und das Angebot wurde stetig verbessert. Extrem begeistert war ich auch von der Möglichkeit, trotz Covid-19 mit validen Prüfungen weiter und vor allem in der geplanten Zeit zu Ende studieren zu können und dass es eben echtes E-Learning gibt. Während staatliche Unis gerudert sind ohne Ende und es noch tun, hat man an der IUBH fast nichts bemerkt wenn man das Angebot mit Online-Klausuren wahrnimmt. Zudem waren die Mitarbeiter immer sehr hilfsbereit und trotz der Menge an neuen Studenten gab es immer schnelles Feedback (z.B. Prüfungsamt). Das sind Welten im Vergleich zu dem was ich davor kennengelernt habe. Allein das es z.B. in jedem Modul bei Hausarbeiten auch standartisierte Plagiatstests gab und hier teils auch im Einzelfall seitens einer Mitarbeiterin aus dem Prüfungsamt nachgefragt wurde weil es Unklarheiten gab. Das hat mir gezeigt, dass auch an einer privaten (Fern)Hochschule der Anspruch hoch ist und vorallem so der Abschluss einen entsprechenden Wert hat. Mich hat das Studium hier definitiv weitergebracht. 

     

    Dachte das Thema hier wäre schon geschlossen. Hat sich mittlerweile auch erledigt. Das ich hier Falschinformationen und Hetze gegen die IUBH verbreitet hab will ich aber definitiv nicht so stehen lassen. Über meine Art das ganze zu Äußern kann man gerne streiten, aber meine "Falschaussagen" sollte man mir schon nochmal belegen.

  8. vor 32 Minuten, brotzeit schrieb:

    Ich frage mich halt wie du, der ja anscheinend dazu in der Lage wäre, nicht arbeiten kann oder will. Ich kann es mir einfach nicht verstellen! Dann musst erstmal was machen worauf du keine Lust hast. Mache freiwilligen Wehrdienst, die nehmen jeden. Lernen könntest du auch dort. Die stellen mehrmals im Jahr ein. Dann hättest du mindestens ein Jahr ein geregeltes Einkommen. Wenn du lieber Hartz beziehst, bist du für mich ein ...ialer.

     

    Naja, ob meine über 180 Bewerbungen jetzt wirklich aussagen das ich nicht arbeiten will.......

     

    Ich gehe ja auch davon aus das ich zum 1.12 spätestens 01.01 etwas finde. Wenn auch nicht mein Traumjob. Kein Problem. Es geht da jetzt eher um noch diesen Monat und nächsten Monat. Ich weiß natürlich nicht ob das überhaupt relevant ist und ob eine Umstellung auf Teilzeit überhaupt innerhalb weniger Tage wirksam ist. Wenn das erst ab November geht ist es mir das alles auch nicht wert.

     

    Tatsache ist das ich momentan jeden Monat 190€ Krankenversicherung zahle und mehrere 100€ Studienkredit bekomme. Wenn dies auch nur für 2 Monate wegfallen würde, kommt da schon ein ganzer Batzen zusammen. Wie gesagt, so ganz verstehe ich die Denkweise nicht das ein Studium abbrechen aufgrund von Jobverlust und dann ALG2 beantragen vollkommen ok ist und anscheinend gewollt. Aber das Studium in Teilzeit zuende bringen und aufgrund des Jobverlusts zur Überbrückung ALG2 beantragen ist irgendwie verpöhnt. Wenn ich mein Studium abbreche sitze ich dem Jobcenter sicherlich noch viel länger im Kragen......

  9. Ich sage natürlich nicht das niemand einstellt oder ich alles nur zu 100% auf Corona schiebe. Aber besser als vor 2 Jahren ist die Situation ja nun nicht. Das wird kaum einer bestreiten. Und für jemanden der aufgrund von Alter, Noten und Lebenslauf sowieso schon ein recht beschwerten Einstieg hätte, wird das in der momentanen Lage eben noch maximiert.

    Wie gesagt, Arbeitsvertrag war unterschrieben, dann vom Unternehmen zurückgezogen. 2 andere Einstellungsverfahren wurden nach dem Vorstellungsgespräch eingestellt aufgrund der unklaren wirtschaftlichen Lage.

     

    Noch ein Punkt zu dem Topic. Nach euren Comments war ich erstmal von dem Thema ab. Aber irgendwie versteh ich trotzdem nicht so ganz das Problem. Wenn es rechtliche Vorschriften sind ok....kann man nichts machen. Aber aus welchem Grund soll ich mich moralisch nun schlecht fühlen für das "erschleichen" von Leistungen? Ist ALG2 nicht für Leute da die ihren Job verloren haben und keine andere Sicherung haben? Naja, wo unterscheidet sich das von mir? Selbe Situation. Aber weil auf einem Papier steht das ich Student bin, ist es ausgeschlossen und sogar moralisch verwerflich ALG2 zu bekommen? In so einem Fall haben Studenten dann keinerlei soziale Grundsicherung und müssen im Zweifel dann Semestergebühren und freiwillige Krankenversicherung von quasi nix bezahlen. Die IUBH bietet den Wechsel des Zeitmodells ohne nötige Begründung an. Wenn ich von Anfang an Teilzeit studiere und jetzt ALG2 beziehe wäre das Ok, wenn ich mit Vollzeit anfange und dann auf Teilzeit wechsel ist das nicht ok.....hmm. Zumal es doch nicht sein kann das "Abbruch des Studiums und ALG2 empfangen" ok ist, aber "Studium in Teilzeit und mit ALG2 und besseren Jobchancen zu ende führen" verboten und als erschleichen von Leistungen gilt.

    Es ist ja ok das ALG2 nur gezahlt wird wenn es keine anderen Leistungen gibt. Welche wären das bei mir?

  10. vor 12 Minuten, Maik-1982 schrieb:

    Das ist auch meine Meinung. Ich bin erschüttert darüber, dass hier sehr dreist nach Möglichkeiten öffentlich gefragt wird, wie sich über die Vorteile des Fernstudiummodells etwaiger staatlicher Hilfe zu bedienen ist. Gerade, da dieser User hier Fakten verdrehte und die IUBH angeprangert hat - nun sieht man dass wohl persönlichen Umstände der IUBH zur Last gelegt wurden. Es ist eine Schande für alle ehrlichen Studenten und Absolventen, die Leistungen bringen und gerade auch trotz schweren Umstände während der Corona Krise auf die Zähne beißen. Ich hatte einige Kommilitonen, teils allein erziehend oder in beruflich sehr harten Situationen während dem letzten halben Jahr, die dennoch normal dank der IUBH studieren und abschließen konnten. Hoffentlich zieht der Forenbetreiber Konsequenzen und die IUBH verfolgt den Chat. 

     

    Mein Gott ist das hier ein toxisches Forum. Gibt es auch noch normale Antworten?

     

    Und ja, du darfst mir gerne erläutern welche Fakten ich verdreht habe. Bin ich gespannt drauf was da kommt. Einfach etwas behaupten ist eine ziemlich fiese Nummer. Auch ist es interessant zu hören das du mich anscheinend kennst und damit weißt das ich weder in schwierigen beruflichen oder familieren Situationen bin.

     

    vor 2 Stunden, polli_on_the_go schrieb:

    Also grundsätzlich ja, ist das möglich. Allerdings solltest du bei der IUBH prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt das geht, denn manche Hochschulen haben hier eine Grenze bis zu welchem Semester.

     

    Aus der Perspektive einer Leistungssachbearbeiterin, ist es erst einmal so, dass ich hinnehmen muss, dass du mit einem Teilzeitstudium nicht dem Grunde nach BaföG förderungsfähig bist und somit theoretisch nicht unter den Ausschluss in §7 Abs. 5 SGB II fällst. Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, ist zugleich dein BAföG bereits wegen überschreiten der Förderungshöchstdauer ausgelaufen. Somit muss während der Antragstellung geprüft werden, ob auf dich nicht §7 Abs. 6 SGB II anzuwenden ist. Dann würde dir nämlich maximal ein Darlehen nach §27 SGB II wegen besonderer Härte zustehen. Dazu müsste das Abschlussdatum des Studiums aber kurz bevorstehen.

     

    Auch wird geprüft werden, ob du das Studienmodel nur mit dem Zweck wechselst, um Leistungen zu erhalten, die dir ansonsten wegen §7 Abs. 6 SGB II nicht zustehen würden. Dann kann es dir auch passieren, dass eine Prüfung nach §34 SGB II erfolgt, wenn es keinen wichtigen Grund gibt

     

     

    Du siehst also so einfach nach dem Motto, es gibt keine Fallstricke, ist das nicht. Und glaube mir, denn da weiß ich wovon ich rede. Nur mit ich studiere jetzt Teilzeit kommst du in den seltensten Fällen durch, gerade wenn du kurz vor dem Abschluss stehst. Mir ist keiner meiner Kollegen bekannt, die sich nicht bei Studierenden die Fälle genau anschauen und auch prüfen, ob nicht vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind.

     

    Und noch was springt mich (obwohl ich gerade Urlaub habe) nahezu an. Du schreibst Bafög ist bereits ausgelaufen und dein Job auch schon weg. Bliebe die Frage, wovon du aktuell deinen Lebensunterhalt bestreitest, Versicherung und Miete zahlst. Aber das nur am Rande.... so und jetzt habe ich wieder Urlaub.

     

    Tatsächlich habe ich jetzt auch rausgefunden das dies nicht geht. Ich habe mir doch nicht mal irgendetwas von wegen erschleichen überlegt.

     

    vor 2 Stunden, polli_on_the_go schrieb:

    und bevor das Coronaargument kommt, es gibt immer noch reichlich Bereiche, in denen einestellt wird.

     

    Und das weißt du woher? Hören sagen? Meine 184 Bewerbungen sagen etwas anderes. Auch der Job den ich bereits in der Tasche hatte der dann aufgrund unsichererer Wirtschaftslage wieder gecancelt wurde.....sagt mir etwas anderes.

     

    vor 2 Stunden, brotzeit schrieb:

    Du hast doch einen Bachelor. Das ist schon mehr als die meisten haben. Warum suchst du dir nicht nen richtigen Job? Dann kannst du das Studium doch nebenbei fertig machen. 
     

     

    Das ist doch der Plan....

  11. Vielleicht eine dumme Überlegung....aber folgendes:

     

    Ich stehe jetzt ein paar Monate vor dem Ende meines Masters in Vollzeit. Bafög leider ausgelaufen. Nebenjob wegen Corona weg. Deshalb muss ich nun auch freiwillige Krankenversicherung bezahlen (190€) etc etc. 

     

    So wie ich das verstanden habe ist bei der IUBH ja der Wechsel zwischen Zeitmodellen möglich. Wenn ich nun in das Teilzeitmodell wechsel, hätte ich dem Grunde nach zumindest Anspruch auf Hartz4 (Wichtig wegen Krankenversicherung, eventueller baldiger Umzug wegen Job). Abbezahlt ist das Studium schon.

     

    Übersehe ich hier irgendwas?

  12. Ehrlich gesagt verstehe ich wenig das hier im Forum anscheinend extremst viel akzeptiert wird was fragwürdig ist. Und alles dann mit der Begründung "Ist halt so, konzentriere dich auf etwas anderes".

     

    Du schreibst es doch selber. "geteilt durch erreichte Credit Points". Ich habe also die Credit Points des 5,0 Kurses erreicht? Klasse, bin ich noch näher am Abschluss. Warum muss in der PO stehen das Fehlversuche dort nicht reinzählen? Die Berechnungsformel aus der PO ist ja auch eindeutig genug. Nochmal.......warum wird aus "erreichte Credit Points" dann ohne Hinweis ganz kommentarlos "erreichte und nicht erreichte oder versuchte Credit Points"?

  13. Und das kann ich wo nachlesen? Die einzige Bewertungsformel die ich in der PO finden kann lautet: Gewichtete Noten / Erreichte Credit Points

     

    Aber nun wird  aus "erreichte" einfach "erreichte und unerreichte" gemacht. Hmmm..

     

    Wie man es dreht und wendet, die Credit Points aus der 5,0 habe ich nunmal nicht "erreicht".

  14. Ist ja alles schön und gut, aber wenn die IUBH in keiner ihrer Ordnungen aufklärt das auch Noten ohne Credit Points den Notenschnitt beeinflussen und dies einfach mit einer neuen Berechnungsformel tut mit fiktiven Gewichtungen, und dazu auch mir nicht sagen kann wo und in welchem Gesetz dieser Punkt steht........ist es doch verständlich das ich das komisch finde. 

     

    Und in anderen Foren die Hochschulneutral sind und wo ich nicht genannt habe an welcher Uni ich studiere, ist die Meinung ziemlich eindeutig, das Kurse mit 0 Credit Points nicht in die Noten einfließen können, da ja überhaupt keine Gewichtung bekannt ist.

  15. Um das Thema Einsichtnahme geht es hier jetzt nicht. Trotzdem könntest du mir aber erklären wo ich nicht objektiv war.

     

    Das das Transcript of Records immer auch ALLE Prüfungsleistungen (auch nicht bestandene) ausweist ist nunmal schon grundsätzlich falsch. Dauerte ungefähr 5 Minuten um gut ein halbes Dutzend Unis zu finden wo es anders läuft. : https://www.th-koeln.de/mam/downloads/deutsch/internationales/incomings/anleitung_zur_generierung_eines_transcript_of_records.pdf Zitat: „Transcript of Records (englisch): Listet alle bestandenen Leistungen, die Sie in dem Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, erbracht haben. Angemeldete und nicht bestandene Prüfungen werden nicht angezeigt“

    Das es hier also eine gesetzliche Vorschrift gibt ist unwahrscheinlich.

     

    Aber selbst wenn, nach welcher Ordnung setzt die IUBH das um? Es muss ja irgendwo stehen das auch Noten mit 0 Credit Points mit einer fiktiven Anzahl an Credit Points in den Notenschnitt kommen. Finde dazu nix. Nur die allgemeine Berechnungsformel die aber in diesem Fall einfach nicht bzw. anders angewandt wird. 

  16. Naja, die Antwort "ist halt so" habe ich nun auch schon von der IUBH bekommen. Finde ich aber eher ein schwaches Argument wenn das nirgends aus der Prüfungsordnung heraus geht. Wie kann eine Leistung die 0 Credit Points gebracht hat trotzdem in den Notenschnitt einfließen der ja anhand der erreichten Credit Points errechnet wird? Habe ich die Credit Points nun erreicht oder nicht?

     

    Wie ist denn in Aachen die Formel? Sicherlich auch: Note * Gewichtung / Credit Points

     

    Wäre bei mir 5,0 * 0 / Credit Points. Wie kann das gehen?

  17. Hallo liebe Mitstudierende,

     

    ja ich weiß, ich habe hier nicht den besten Ruf und scheine nur zu existieren um mich über die IUBH zu beschweren. Ich sehe definitiv auch ein das ich manchmal über die Strenge schlage. Deswegen habe ich das Thema "Prüfungseinsicht" auch mehr oder weniger abgeschlossen (Obwohl sich die IUBH jetzt da den nächsten Bock geleistet hat, siehe Thread). Aber leider leider leider ist hier erneut etwas vorgefallen was ich einfach nur komplett unverständlich finde. Und ich möchte das jetzt auch echt möglichst ruhig und erstmal ohne Vorwürfe erzählen, weil ich auch echt interessiert bin was ihr dazu sagt.

     

    Kurz gesagt geht es um das inkludieren von nicht bestandenen Prüfungsversuchen im Transcript of Records sowie im Notenspiegel.

     

    Mein Fall ist folgender. Ich schreibe zu Zeit meine Masterarbeit und eine Hausarbeit. Meine letzte Prüfung habe ich im Vorfeld ungültig gemacht da ich mit keiner 4.0 bestehen wollte. Diese Prüfung ist nun geplant nachzuholen während die Masterarbeit in der Korrektur ist. Nun geht aber das Bewerben für Jobs los um einen halbwegs fließenden Übergang nach dem Studium zu haben. Bewerben muss ich mich mit dem Transcript. Erst konnte ich mir nicht erklären warum der Schnitt dort deutlich schlechter ist als ich das selbst errechnet habe. Dann habe ich gesehen das die 5.0 Prüfung voll in den Schnitt gerechnet wurde. Damit habe ich absolut nicht gerechnet. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, aber der Schnitt ist so knapp 0,4 punkte schlechter als mit nur den bestandenen Prüfungen. Das die Prüfung dort aufgelistet wird verstehe ich noch durchaus. Das sie aber in den Schnitt mit einfließt nicht wirklich. Im Prinzip gibt es hier 2 Probleme die ich damit habe:

     

    1. Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt hat dieses mir die Berechnungsformel aus der PO mitgeteilt. Keine Überraschung. Gewichtete Noten addiert - dividiert durch  Credit Points. Ich habe 70 erreichte Credit Points. Mein Transcript sagt mir ebenfalls 70 erreichte Credit Points. Mein Notenschnitt wurde nun aber fiktiv mit 80 Credit Points gerechnet. Also die 10 Credit Points der nicht bestandenen Prüfung werden fiktiv einfach dazugezählt obwohl ich sie nicht erreicht habe. In der PO finde ich davon nichts. Dazu kommt das sich kein Arbeitgeber diesen Notenschnitt erklären kann (Falls dieser mal nachrechnet). Im Transcript steht nirgends das mit 80 Credit Points gerechnet wurde. Verstärkt wird das noch mit der Bescheinigung die ich von der IUBH bekommen habe. Dort steht quasi als Satz das Studierender XY 70 Credit Points und einen Schnitt von XY erreicht hat (Schnitt XY hier nicht aus 70 CP sonder 80 CP). Also mehr oder weniger schon ein Widerspruch innerhalb eines Satzes. Entweder habe ich 80 Credit Points mit Schnitt XY erreicht oder ich habe 70 Credit Points mit Schnitt "ohne 5,0" erreicht. Die Grundlegende Frage ist also, warum Prüfungen die keinerlei Credit Points erbracht haben, trotzdem voll in den Notenschnitt reingerechnet werden obwohl sich die Berechnungsformel für den Notenschnitt an den Credit Points orientiert. Confused.....

     

    2. Auch verstehe ich nicht wie eine Note die völlig ohne Abstufungen ist, in den Notenschnitt einfließen kann. Ich verstehe es das für den Status "nicht bestanden" ist es egal ob 1 Punkt oder 49 Punkte, aber der Notenschnitt wird doch so völlig Aussagelos. Erreiche ich 49,9% bekomme ich pauschal eine 5,0 in den Notenschnitt obwohl es fiktiv eine 4,3 wäre. Erreiche ich 1% bekomme ich ebenfalls pauschal eine 5,0 in den Notenschnitt obwohl es fiktiv eine 6,0 wäre. Jemand der 49,9% hat bekommt also die selbe Abstufung des Notenschnitt wie jemand der 1% hat. Der Unterschied von 49 Punkten ist im Fall von "bestanden" der Unterschied von 1,0 zu 4,0. Dieser wird nun einfach rausgekürzt........Also entweder wird jemand deutlich schlechter gestellt oder deutlich besser gestellt. So können Arbeitgeber doch mit dem Notenschnitt nix anfangen. 

     

    Und hier eine kleine Story aus der Praxis warum dies alles ein Problem werden könnte/ist: Bei einer meiner ersten Bewerbungsablehnungen habe ich dort angerufen um einfach mal nachzufragen ob es einen bestimmten Grund für die Absage gab. Der Personaler teilte mir mit das er meine Leistungsübersicht für manipuliert hielt weil er sich keinen Reim aus dem Notendurchschnitt machen konnte. Selbst wenn er die Note der nicht bestandenen Prüfung dazurechnete kam er nicht weiter weil dort kein Vermerk stand mit welchen fiktiven Credit Points die 5,0 in den Notenschnitt eingeflossen ist. 

     

    Die IUBH schrieb mir jetzt das sie das rechtlich so machen müssen. Das ist aber sehr sehr fragwürdig, da ich das bei meinem Bachelor anders kannte und ich auch weiß das es an den meisten anderen Hochschulen sogenannte bereinigte Leistungsübersichten gibt.

  18. Hab ich jetzt auch gelesen. Ziemlich fader Beigeschmack, das Recht auf Prüfungseinsicht in einem "flexiblen Online-Fernstudium" auf genau einen einzigen Tag während der Urlaubszeit mit 3 Wochen Vorlauf zu legen. Und das dann auch noch im Kleingedruckten zu verstecken, so das die Leute die auf die regulären Prüfungseinsichten warten dies übersehen können und ihr Recht auf die Prüfungseinsicht damit verjährt. 

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