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Koba

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Beiträge von Koba

  1. Am 23.10.2021 um 19:00 schrieb FOM Alumni:

    Danke für den Erfahrungsbericht @Decharisma und @McJuli, ich behalte es mal im Hinterkopf 👍 (wobei ich noch nicht weiß, was ich von der Groupon-Aktion halten soll). Habt ihr eine Immatrikulationsbescheinigung bekommen und wie schwer fiel es dir/euch auf englisch zu studieren?

    LG

    Ich habe mich Dank @Decharismas Erfahrungsbericht nun auch angemeldet.

    Eine Art Studienbescheinigung erhält man, wenn man das Studiensekretariat darum bittet. Hier ist angegeben, dass man zur Zeit der Anfrage in dem gewählten Studiengang eingeschrieben ist, inklusive Angabe der damit zusammenhängenden Kurse.

     

    Am 23.10.2021 um 16:00 schrieb Decharisma:

    Ich wurde übrigens mit dem Abschluss und dem von der Privatuniversität Isabel ausgestellten Zeugnisses, für einen Masterstudiengang in Kommunikation bei einer bekannten Fernhochschule zur Einschreibung zugelassen und das ohne Abi oder abgeschlossenen Bachelor :-)  

     

    Der Abschluss wird als Hochschulzugangsberechtigung gewertet. Ausserdem habe ich ein Motivationsschreiben mit meinen Beweggründen für das Masterstudium eingereicht, hatte ein Gespräch mit dem Studiengangsleiter der mir einige Fragen stellte um meine Studierfähigkeit zu prüfen und musste noch die Eingangsprüfung bestehen. 

     

    Der Abschluss bei ENEB ist zwar kein offizieller Master, hilft aber immerhin dazu, dass man je nach Bundesland zum Studium zugelassen wird.

     

    Für mich hat sich das "Investment" auf jeden Fall gelohnt. 

    Danke für den Erfahrungsbericht. Und super, dass so auch der Weg in einen "richtigen" Master eröffnet wird.

     

    Das der Abschluss nicht offiziell geführt werden darf ist klar, aber kann/ darf man ihn als "Weiterbildungsmaster" angeben bzw. bezeichnen? Letztendlich ist es ja ein solcher, anerkannt von der Universidad Isabel, welche wiederum auch bei anabin positiv gelistet ist.

     

    Dazu noch eine Frage: Hast Du die Urkunde im Original erhalten und musstest Du für Die Fernhochschule eine Haager Apostille beantragen?

  2. Ob das Zertifikat für Dich Sinn macht ist für Außenstehende natürlich nur schwer einzuschätzen.

    Den Eingangspost heranziehend würde ich aber - entsprechend Deiner Einschätzungen und Ausführungen - zu "ja" tendieren.

    Bezüglich Anerkennung auf dem Markt kann aber auch nichts sagen. Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst. Auch im Vergleich zum IHK-Fachwirt.

     

    Ich habe bspw. den Gesundheitsökonom (FH) an der IST-Hochschule absolviert. Meine Entscheidungsgrundlage damals:

    Seit vielen Jahren im Gesundheitswesen tätig, die (ebenso nicht staatlich anerkannte) Leitungsqualifikation für meinen Beruf besitze ich schon und bin langjährig als Abteilungsleiter tätig. Aber ich wollte, wie Du, meine (betriebs)wirtschaftlichen Kenntnisse erweitern und aktualisieren. Ein vollständiges Bachelorstudium scheidet für mich persönlich aus, da mich der Abschluss beruflich nicht mehr voranbringt. Der Zertifikatsstudiengang hat sich angeboten, da ein Großteil der mich interessierenden Fächer aus dem entsprechenden Bachelorstudiengang enthalten war. Weitere Module (und ECTS) können per Nachfrage hinzugebucht werden.

    Mein Arbeitgeber hat diesen Abschluss als Weiterbildungsabschluss auch akzeptiert und mir einen beruflichen Aufstieg geboten. Auch in einer anderen Klinik hätte ich in einer übergeordneten Führungsposition anfangen können, auch diese hatten den Abschluss akzeptiert. Ich muss aber betonen, dass ich die erworbenen Punkte nicht extra angebe (die stehen ja auf dem Zertifikat) und das Studium auch wahrheitsgemäß als "akademische Weiterbildung" angebe. Ich würde es rückblickend wieder so machen.

     

    Also rein aus meiner(!) subjektiven(!) Erfahrung: Die Arbeitgeber bewerten das Zertifikat zumindest nicht schlechter als einen geprüften Fachwirt. Unter Umständen musst Du aber halt erklären, warum nicht gleich ein "vollständiges" Studium. 

  3. Also so ganz unrecht hat @Jedi ja nun auch nicht - auch wenn er selbst keine Belege angeführt hat.

    Offensichtlich gehen die meisten Diskutanten hier davon aus, dass der ÖD nur das Beamtentum umfasst. 

    @DerLenny hat ja den Bezug zum Bundesbeamtengesetz und die ergänzenden Hinweise, Auslegungen und Richtlinien der Behörden schon aufgezeigt.

     

    Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten üblicherweise TVöD oder TVL. Und hier wird in Vorbemerkungen zu den "Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen" der Entgeltordnungen auch definiert, was unter den (in manchen Entgeltgruppen geforderten) Hochschulbildungen zu verstehen ist:

    Zitat

    Wissenschaftliche Hochschulbildung

     

    Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule

    a) mit einer nicht an einer Fachhochschule abgelegten ersten Staatsprüfung, Magisterprüfung oder Diplomprüfung oder

    b) mit einer Masterprüfung beendet worden ist.

     

    (...) Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne des (...) Buchst. a setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wurde, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorschreibt. (...)

     

    Zur Gesamtstudiendauer bei erfolgter Masterprüfung gibt es hingegen keine Vorgaben, auf ECTS wird im Tarifgefüge nicht abgestellt. Bis Ende 2024 müssen die Masterstudiengänge auch nicht nach den Regelungen des Akkreditierungsrats akkreditiert sein.

     

    Zitat

    Hochschulbildung

     

    Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 HRG oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde.
     

    Die Abschlussprüfung muss in einem Studiengang abgelegt worden sein, der (...) für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorschreibt. 

    Auch hier wurde das Akkreditierungserfordernis ausgesetzt und es wird kein Bezug auf die erworbenen ECTS-Punkte genommen.

     

    Es kann natürlich durchaus sein, dass es auch hier Arbeitgeber gibt, die darauf achten und Wert legen. I.d.R. wird aber im Tarifbereich vermutlich die Studienrichtung eher eine Rolle spielen als die Gesamtpunktezahl.

  4. Am 13.5.2021 um 12:14 hat Silberpfeil geschrieben:

    Dann gibt es auch die Frage, ob man mit zwei verschiedenen Impfstoffen als vollständig geimpft gilt. Das wird klar mit Ja beantwortet, nach 14 Tagen gilt man auch mit zwei verschiedenen Impfstoffen als vollständig geimpft.

    Leider geben sie keine externe Quelle an, und ich bitte um Verständnis dafür, dass ich kein internes Informationsblatt hier veröffentlichen möchte (auch wenn es natürlich kein Geheimnis ist).🙂

    Ich denke, als offizielle Quelle könnte man die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV vom 08.05.21 heranziehen.

     

    Dort heißt es unter §2 - Begriffsbestimmungen:

    Zitat

    Im Sinne dieser Verordnung ist (...)

    2.
    eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
    3.
    ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (...) wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
    a)
    (...) aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind  (...)

    Das PEI (Paul-Ehrlich-Institut - COVID-19-Impfstoffe (pei.de) führt ergänzend aus:

    Zitat

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt seit April 2021 Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste Impfstoffdosis mit Vaxzevria (COVID-19 Vaccine AstraZeneca) erhalten haben, anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen (heterologes Impfschema). Entsprechend gilt dieser Personenkreis ebenfalls als vollständig geimpft im Sinne dieser Verordnung, wenn beide Impfungen erfolgt sind. (...)

     

  5. vor 1 Stunde hat stefhk3 geschrieben:

    Kein Plagiat, aber ein weiteres Schmankerl aus der Reihe "kannste Dir nicht ausdenken": https://www.amazon.de/Mitarbeitermotivation-anhand-Winterbereifung-Schaden-Management/dp/3639878795

    Die Rezensionen sind wohl bewusste Paradie, beim Buch bin ich mir nicht sicher. (...)

    Wer Interesse hat: Die ursprüngliche Diplomarbeit ist als Volltext bei der FH Mittweida einsehbar ;)

    MOnAMi | Mitarbeitermotivation anhand der Winterbereifung in der SMS – Schaden Management Service GmbH (hs-mittweida.de)

  6. Nun ja, auch ich habe das Angebot erfolgreich genutzt.

     

    Ich sehe den Kurs aber zwiespältig.

     

    Für einen Gratis-Angebot in Ordnung, Geld (und schon gar nicht knapp € 1000,-) hätte ich dafür aber nicht investieren wollen.

    Die Inhalte waren interessant, jedoch hätte ich mir gewünscht, dass Beispiele breiter gewählt worden wären.

    Im großen und ganzen wurde sich hier in meinen Augen zu sehr auf bekannte (Software)firmen und den IT-Bereich insgesamt konzentriert.

    Ich hätte es besser gefunden, wenn die Umsetzung in Verwaltung, Gesundheitswesen oder anderen Geschäftsfeldern mit aufgezeigt worden wäre.

     

    Auch die Klausuren fand ich merkwürdig. 

    Die Probeklausuren (ich habe diese so oft es möglich war durchgeführt) hatten nahezu immer die gleichen Aufgaben, welche auch als Übungsaufgaben in den Kapiteln vorlagen. Hier wurde teilweise stupides auswendiggelerntes Wissen abgefragt, welches mit dem Thema tatsächlich nur wendig zu tun hat (z.B. in welchen Lizenzformen eine Software x von einem Unternehmen y angeboten wird).

    In allen Probeklausuren wiederholten sich die Fragen, welche ja aus einem großen Pool gefischt werden sollten. Zu dem Zeitpunkt zweifelte ich noch daran.

    Bei der Sofort-Online-Klausur kam jedoch (bei meiner Prüfung) keine einzige Frage aus den Probeklausuren oder den Übungsaufgaben vor, sondern komplett andere.

    Aber auch hier wurde teilweise auswendig zu lernendes abgefragt, überwiegend waren es aber Verständnisfragen.

    Einige Teilnehmer sagen ja, die Durcharbeit der Übungsaufgaben und Probeklausuren genügt, um die Prüfung zu bestehen.

    Da muss ich korrigieren: In meinem Fall hätte es auf Grund der Andersartigkeit der Fragen nicht gereicht.

    Themenbezogen waren sie aber.

     

    Aber egal, bestanden ist bestanden ;)

  7. vor 17 Stunden, YassiBerry schrieb:

    Es geht mir darum ob ich nach erfolgreich abgeschlossenem Fernlehrgang in Bayern tatsächlich praktizieren darf oder ob ich da noch weitere Qualifikationen brauche oder Auflagen erfüllen muss. 

    Der THP-Verband beantwortet die Fragen doch recht eindeutig auf seiner Webseite:

    https://thp-verband.de/index.php/therapeuten/ausbildung-schulen

     

    Jeder Metzger kann als Tierheilpraktiker praktizieren - auch in Bayern. Und da eine Ausbildung weder staatlich anerkannt noch die Bezeichnung geschützt ist, gibt es zumindest diesbezüglich auch keine Qualifikation oder Auflage zu erfüllen.

     

    Wenn man aber ganz auf Nummer sicher gehen will, macht man eine Ausbildung bei den genannten Schulen (oder zumindest die Prüfung direkt beim THP-Verband).

  8. Hallo und einen schönen Sonntag!

     

    Hat jemand Erfahrung mit den Zertifikatsfortbildungen an der IST-Hochschule?

    Hier sind in den Modulen auch Präsenztage enthalten. Weder in der Prüfungsordnung für die Zertifikate, noch in der für Bachelorstudiengänge, wird deren Besuch jedoch als Grundlage für die Prüfungsteilnahme und die Abschlusserteilung genannt.

     

    Heißt das jetzt, die Teilnahme ist fakultativ? Schließlich werden wohl auch Onlineveranstaltungen und Tutorien angeboten.

     

    Vielleicht hat auch jemand Erfahrung, wie an anderen Hochschulen damit umgegangen wird?

     

    Vielen Dank für Eure Antworten.

     

    Koba

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