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Seba89

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  1. Haha, ja das dachte ich mir gestern auch so. Es hat mich aber aufgeregt, doppelte Arbeit zu machen, jetzt hab ich am Ende noch mehr Arbeit, und würde ich den rechtlichen Weg gehen wollen, noch mehr Arbeit Darum.. ja.. Einfach erledigen, damit das Thema abgehakt ist, was aber nicht vor zukünftigen solchen Fällen schützt. Tja, so ist das halt alles mit der Willkür. (wenn auch gut gemeint, aber macht eben mehr Arbeit) Ist man bereit Zeit dafür aufzubringen, um dagegen vorzugehen, könnte vllt. was dagegen gemacht werden, was so meine Idee war, um vor zukünftigen solchen Fällen vorzubeugen.
  2. Der Begriff "Absatz" ist nur sowas ein Synonym zu dem Wort "Text", mit dem Unterschied, das ein Absatz innerhalb eines (fortlaufenden) Textes steht. Also ein Textabschnitt. "In der Textgestaltung beschreibt ein Absatz, lateinisch passus, einen aus einem oder mehreren Sätzen bestehenden Abschnitt eines fortlaufenden Textes. In einem Absatz hat der geschriebene Text meist einen eigenen Sinnzusammenhang (daher auch Sinnabschnitt genannt) oder auch ein eigenes kleines Thema. " https://de.wikipedia.org/wiki/Absatz_(Text) Die Aufgabe war keine Fragestellung, es war auch nicht Anforderung einen Text mit drei Beispielen zu verfassen. Gefordert wurden pro Text drei Belege und ein zusammenfassender Text der sich mit den Belegen auf den Ausgangstext beziehen soll. Die Lehrkraft verlangte dann eine neue Aufgabenstellung, nämlich pro Stilmittelbeleg(en) /Zitat/) einen Absatz (falscher Begriff, da kein fortlaufender Text sondern unterbrochen durch Aufzählunge/en -> Zitat/en, darum passender ->Text unter Zitat/en) zu verfassen samt nicht im Heft thematisierten Arbeitshinweisen als Voraussetzung die Aufgabe nach der auch damit neu enstanden Aufgabenstellung zu erfüllen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Aufgaben samt zusätzlicher, vorher nicht bekannten Arbeitsvorraussetzungen. Das Selbe auch in der Aufgabe 2. Ich denke eher, die Schulleitung will die Aufgabenstellungen des Heftes nicht den Anforderungen der Lehrkraft anpassen, oder die Lehrkraft anweisen, sich den Anforderungen des Heftes anzupassen. Ich hatte die einfache Aufgabenstellung aus dem Heft, wie sie nur als einzige Möglichkeit zu verstehen ist, vollständig formal erfüllt. Es liegt somit, die inhaltliche Arbeitsleistung noch offen gelassen, kein Fehler bei mir vor. Da ich mich aber inhaltlich noch verbessern kann, werde ich die Aufgaben nach der neuen Aufgabenstellungen mit den Arbeitshinweisen versuchen zu erfüllen.
  3. Das was ein Mensch sagt oder tut führt immer unmittelbar auf auf zurück, ( Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung und Appell ) somit die Kritik auch. " Ich persönlich kann in diesem "fiktiven Beispiel" übrigens auch keine neue Aufgabenstellung erkennen. Lediglich genauere Hinweise, wie der zu schreibende Text aufgebaut sein soll (Absätze), die in der ursprünglichen Aufgabenstellung in der Tat nicht zu erkennen waren. " Das sind zwei unterschiedliche Aufgaben, die den selben Sachverhalt betreffen: In der einen sollen pro Text drei Angaben samt Belegen und am Ende ein ausformulierter Text stehen. In der anderen soll zu jeder Angabe ein Text stehen, samt Arbeitshinweisen die dafür erfüllt sein sollen. Das zweite Beispiel ist so ähnlich. Ich hatte beide Aufgaben aus dem Heft formal vollständig erfüllt. Dennoch wurde ich angewiesen die neuen Aufgaben, samt Arbeitshinweisen die nicht im Heft thematisiert, und damit ausgehend nicht als Anforderung(en) in den Aufgabenstellungen genannt wurden, zu erfüllen, was unnötige doppelte bzw. zusätzliche Arbeit ist. "Du machst auf mich den Eindruck, dass du deine eigene Einschätzung für logisch hältst, während du anderen mit anderer Einschätzung unterstellst, die Logik nicht zu erkennen." Nein , dass hatte ich nicht untertstellt. Der Satz von mir "oder logischen Argumentationen nicht folgen kannst" ist eine Vermutung und keine Unterstellung, auch wenn sie die Möglichkeit dazu unterstellen kann, genauso kann sie aber auch die Nicht-Möglichkeit dazu unterstellen. Logik ist allgemeingültig. Auch du scheinst damit Schwierigkeiten zu haben. "Anscheinend bist du auch der Meinung, dass jede Frage eindeutig zu klären ist, wenn man nur logisch denkt (Meinungen sind für dich anscheinend nur notwendig, wenn nicht genug Wissen vorhanden ist)." Warum weißt, du das ich nur einer Meinung bin? Theoretisch ist jede Frage zu klären, doch logisches Denken und die Fähigkeit Fehlschlüsse zu erkennen reicht dafür allein nicht aus. "Das kann es schwer machen, mit anderen zu kommunizieren. Gerade in (Aus-)bildlungskontexten wirst du immer wieder auf abweichende Einschätzungen treffen, gerade von Lehrpersonen, deren Einschätzungen in der Situation maßgeblicher sind als deine eigenen. " Und dagegen kann man vorgehen, damits wieder richtig maßgebglich wird. Ein Abschluss oder ein Doktortitel ist in Deutschland nicht gleichsetzbar mit einem hohen Rang oder oder hoher Kompetenz.  " Aber das müssen wir nicht vertiefen. " " Ich will diese Diskussion eigentlich nicht vertiefen " Wenn du nicht diskutieren magst, dann lass es doch.
  4. Naja, ich gehe dem Ratschlag von Greetsiel nach, auch wenn ich ihn nicht persönlich nehmen konnte, und genommen habe. Nach Überlegung seh ich das ganze einfach so: Ich werde die erste Einsendeaufgabe, sowie wenn es die Verbesserung meiner Leistungen fördert auch zukünftige Einsendeaufgaben wiederholen und mich über Feedback und Kritik für die Verbesserung meiner Leistungen freuen, da ich so bestmöglich auf die Abiturprüfung vorbereitet werden kann, auch wenn das mehr Arbeit bedeutet. ✌️😁
  5. Es tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, aber Meinungen, die immer da anfangen wo das Wissen aufhört, die noch zusätzlich dazu von geringem Nutzen sind, da sie z.B. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann keine Wertschätzung entgegengebracht werden. Lediglich entweder das Ignorieren dieser, oder eine Korrektur in Form einer Kritik. Eine Kritik beinhaltet immer geringschätzende Aspekte die den Menschen in seinem Können bis hin zu seiner Person betreffen, da sie auf ihn zurückführen. Es gibt, weil kann keine konstruktive, die Person wertschätzende Kritik geben. Auch du schätzt mich mit deiner Kritik gering ein, und willst mich mit deinem letzten Satz wieder aufwerten. Man kann sich nur Mühe geben / sich beherrschen die Kritik nur so geringschätzend wie sie es nötig macht zu formulieren - wobei doch jeder selbst für seine Gefühle verantwortlich ist - und vorallem darum versuchen diese nicht persönlich zu nehmen, da der Seinswert des Menschen nicht von seinem (potentiell) verwirklichten oder nicht verwirklichten Nutzwert abhängt - bzw. abhängen sollte! Das ich kein Rat mehr von ihm annehmen wollte, lag daran, dass er meiner Argumentation nicht folgen wollte, oder konnte, was aber notwendig war, um mein Anliegen zu verstehen, im Sinne von: Die Anforderung der Einsendeaufgabe eines fiktiven Deutsch-Studienheftes ist z.B., Zitat: "Finde die Stilmittel heraus, die in den folgenden Texten eingesetzt werden (pro Text drei Angaben), und belege sie durch entsprechende Textzitate. Beschreibe in einem ausformulierten Text, welche Wirkung diese Stilmittel in den jeweiligen Texten auf den Leser haben." (Hervorhebung durch mich)  Nach formaler Erfüllung der Einsendeaufgabe kommt dann im fiktiven Fall folgende neue Aufgabenstellung samt Arbeitshinweisen vom zuständigen Teil der Lehrschaft: " [...] Schreibe zu jedem Stilmittel einen Absatz und beschreibe die Wirkung bzw. die Funktion ausführlich, [...]" "Jede der Stilmittelanalysen muss eine allgemeine Einleitung enthalten und am Ende muss die Gesamtwirkung der Texte stehen." In der Einsendeaufgabenstellung gefordert sind also pro Text drei Stilmittelangaben mit Belegen und ein ausformulierter Text, und nicht, wie nun angefordert, zu jedem Stilmittel ein ausformulierter Text. Darum hat sich eine neue Aufgabenstellung ergeben. Darum sollte die Lehrerschaft zum einen nur bei entsprechend den Anforderungen der Einsendeaufgabe, die bei der Einsendearbeit formal erfüllt wurde, benoten, sowie zum anderen, für Studienteilnehmer meißt unwissenderweise auf Grund unbekannten Bewertungskreterien der Einsendeaufgabenarbeiten, nur für gute Arbeitsleistung benoten können, aber nicht nach dafür in Einsendeaufgaben explizit hinzuweisenden Vorraussetzungen die für die Erfüllung dieser noch nötig sind, als dass weitere Tipps zur Verbesserung gerechtfertigt wären, die wiederrum in der neuen Einsendeaufgabenarbeiten nur die Maximalbenotung von 2+ rechtfertigen. Die Aufgabenstellungen sollten darum entweder den Erwartungen / Forderungen der Lehrerschaft angepasst werden, oder die Lehrerschaft muss sich den Aufgabenstellungen anpassen, das erspart für Studienteilnehmer immer zusätzliche Arbeit.
  6. Nein, nach Meinungen suche ich grundsätzlich nicht, das hätte ich wohl dazu schreiben müssen, bzw. es so formulieren sollen. Ich suche nach Fakten, wie z.B. welche Fachanwaltsrichtung, Schulbehörde ect. für mein Anliegen zuständig ist. Dafür habe ich mich jetzt auch schon an ein Rechtsportal gewendet. Mir wurde jetzt erst klar, dass es für mich nach den Geschehnissen unmöglich macht, unter diesen Vorrausetzungen mit der ILS weiter zu arbeiten. Die sollen in erster Linie ihren Vertrag einhalten, und ich denke das werden sie auch schaffen wollen. Vor Gericht jedenfalls, zählen logische Argumentationen. Gab und gibt genug Willkür! - Ich hatte gedacht an einer Fernschule wäre das anders.
  7. Ich habe die Aufgabenstellungen exakt wie im Heft gefordert bearbeitet, wenn du möchtest sende ich dir den Nachweis. Ich erwarte darum nicht nur eine Note, nein, ich FORDERE dafür eine! Ich bezahle ja schließlich Geld, damit der Vertrag eingehalten wird! Die ILS sollte also entweder die Einsendeaufgabenstellungen aus dem Heft den neuen Anforderungen der Lehrerin anpassen, oder die Lehrerin sollte sich den Anforderungen der Aufgabenstellungen des Heftes anpassen. Bei mir liegt kein Fehlerverhalten vor, und das lasse ich mir notfalls auch per wissenschaftlichen Gutachten bestätigen. Ich sehe nicht ein, doppelte Arbeit zu machen und mit einer Lehrerin und Leitung zu kommunizieren, die logische Argumentationen nicht beachtet oder sogar leugnet. Ich werde jedenfalls den rechtlichen Weg gehen.
  8. Ich habe es dir ja schon mehrfach, zuletzt sogar absolut logisch argumentativ ausgeführt, worauf du nicht eingegangen bist, entweder weil du es dir nicht durchgelesen hattest, oder logischen Argumentationen nicht folgen kannst. Aber dann hier noch deinen Senf zu abgeben? Und dann glaubst du noch, ich würde jetzt noch ein Rat von dir annnehmen? Oder vllt von der Lehrerin oder ILS?
  9. Ja, nur sollte das nicht desöftern auftreten, sonst muss ich mir ja immer doppelte Arbeit machen, und das ganze dauert wesentlich länger, auch wenn der Effekt das sich der Lernstoff dann noch tiefer einprägt ja dadurch auch noch verstärkt gegeben ist... Mal sehen.
  10. Das hatte ich wie geschrieben schon bereits versucht, aber die Lehrerin und die Leitung besteht trotz für mich klar logischen Widerspruch, auf volle Ordnungsmäßigkeit.
  11. Hallo zusammen! über die ILS Fernschule abolviere ich zurzeit für das Abitur das sogenannte "StiM2" - Deutsch, Stilkunde Studienheft. Ich habe die Einsendeaufgabe exakt nach der Vorgabe des Hefts bearbeitet und sie eingesendet, jedoch diese von der dafür zuständigen Lehrerin mit der Bewertung "Ohne Zensur", (das der Note Vier, Fünf, oder Sechs gleichkommen müsste), neben einem "Arbeitshinweis" zurückerhalten. Hier unterscheiden sich die zwei Aufgabenstellungen deutlich zu der im Heft dazu vorbereiteten und am Ende geforderten Einsendeaufgabenstellung. Ich hätte aber laut dem Arbeitshinweis, die Möglichkeit, die Einsendeaufgabe nach den neuen Aufgabenstellungen neu zu bearbeiten, bekäme aber dafür keine bessere Bewertung als "2+", was ich neben meiner doch korrekt befolgten und bearbeiteten Einsendeaufgabe als nicht nur unfair, sondern darüberhinaus auch unverständlich ansehe, denn wenn meine Arbeit eine 1 zulassen würde, sollte diese doch auch als solche bewertet und gekenntzeichnet werden. Ich habe die zuständige Lehrerinn auf diese Widersprüche hin angeschrieben, doch sie blieb im Schreiben zurück, der Selben Aufassung wie im "Arbeitshinweis". Dann schrieb ich meinen Studienlehrer an und der gab das an die Leitung des Instituts weiter. Hier wieder das Selbe. Es wurde bemängelt, dass ich mich ja gar nicht an die Aufgabenstellung gehalten hatte, und die Lehrerin in Schutz genomme, sinngemäß - dass sie ja alles richtig gemacht hat. [Falls es rechtlich okay ist, um die Diskrepanzen näher verstehen zu können, würde ich die Aufgabenstellungen aus dem Heft zitieren, meine Bearbeitung dazu, sowie Zitate aus dem Schriftverkehr zwischen der Lehrerin, der Leitung und mir. (vllt. könnt ihr per Quellenangaben bestätigen, falls dies okay wäre, dann poste ich die Inhalte.)] Mir bleiben also nur zwei Möglichkeiten, bei der zweiten wüsste ich nicht weiter: - Ich bearbeite sie neu und lebe mit der ggf. 2+ da diese Bewertung ohnehin keine Rolle für die Abiturprüfung spielt und hoffe das dies nicht wieder vorkommt, so das wieder doppelte Arbeit zu machen ist. - Oder aber ich versuche jetzt, oder bei einem nächsten solchen Vorkommnis, dagegen (irgendeine Schulbehörde, Anwalt?) vorzugehen, auch damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen muss. Wie würdet ihr vorgehen? Danke
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