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Endless MHB

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  1. Ich muss hier aber schon festhalten, dass ein angehender Akademiker schon die tragweite seiner Taten einschätzen können sollte. Schon zu Schulzeiten war die Weitergabe von gelösten Hausaufgaben nicht in Ordnung. Bei der Thematik mit dem akademischem Fehlverhalten müssen Sie hier aufpassen, da zT. österreichisches Recht angewendet wird und zum Teil britisches Recht. Meines Wissens nach ist die unerlaubte weitergabe von gelösten Aufgaben, welche zum Erwerb von ECTS führen, durchaus akademische Fehlverhalten. Betreffend der Geldstrafe iHv max. 5.000 Euro möchte ich zu Bedenken geben, dass die Dozenten meist mittels Werkvertrag ihre Dienstleistung erbringen. Wenn Sie sich die Dozenten ansehen, können Sie durchaus davon ausgehen, dass hier unter 500 Euro pro Stunde keiner arbeitet. 10 Stunden für die Ausarbeitung neuer Prüfungsfragen + Kontrolle der erneut abzulegenden Prüfung sind nicht wirklich viel. Ich merke schon, dass Sie allgemein etwas groll gegen die KMU Akademie haben, aber im zweifelsfall tippe ich bei "Prüfung" auf sämtliche Prüfdokumente. Darüber hinaus ist auch fraglich ob ich für die paar Euro im Jahr das wirklich auf Grin veröffentlichen muss... Nichts desto trotz wird es hier vermutlich zu einer Lösung durch Anwälte kommen. Ich hoffe Sie halten uns auf dem Laufenden.
  2. Ich habe 2016 mit dem Studium begonnen. Bereits damals wurde das Thema in den AGBs erwähnt. Unter Punkt 13: "Die Weitergabe von Informationen (Prüfungen, insbesondere Prüfungsfragen) an Dritte, ist ausdrücklich untersagt. Dies stellt ein grobes Fehlverhalten im Sinne des Punkt 10 dieser AGB dar und führt zum Ausschluss." In Ihrem Fall wird es wohl ein Essay o.ä. gewesen sein womit Sie gegen Punkt 13 verstoßen und somit den Tatbestand lt. Punkt 10 erfüllen (akademisches Fehlverhalten). Ich habe mich auch bei einer bekannten die ABGS von 2019 angefordert, die sind in diesen zwei Punkte 1zu1 gleich.
  3. Klingt für mich alles etwas dubios. Sowohl die Strafe, als auch, dass der Poster nicht näher auf das Thema eingehen möchte. Ich habe gesehen, dass die KMU vorletzte Woche eine Ankündigung rausgeschickt hat (bin im Alumni-Netzwerk) zum Thema Veröffentlichung von Arbeiten und Weitergabe von Prüfungsfragen. Hier wurde nochmal klar festgelegt, dass lediglich die Master-Thesis und die Dissertation veröffentlich werden darf. Und darüber hinaus folgender Satz: "Mit Kenntnisnahme der AGB im Zuge der Anmeldung zum Studienprogramm haben Sie sich dazu verpflichtet. Zuwiderhandeln wird als akademisches Fehlverhalten qualifiziert und kann zu schweren Konsequenzen, bis hin zur Aberkennung des akademischen Grades, führen." Sollte es hier einen Zusammenhang geben sehe ich das Problem nicht bei der KMU. Die weitergabe von Prüfungsfragen etc. war auch an meiner schwedischen Universität untersagt und hätte ebenfalls eine Exmatrikulation zur Folge gehabt.
  4. Sowas dürfte zum Teil bereits existieren. Die JKU Linz (Österreich) bietet sowas an, leider kein Fernstudium. https://www.jku.at/studieren/studium-von-a-z/kusss/individuelles-studium/ In Schweden dürfte das meines Wissens nach ebenfalls funktionieren.
  5. Hallo, ich kann Sie hier beruhigen. Ich habe bei der KMU Akademie meinen Bachelor gemacht und arbeite nicht bei der KMU. Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass jeder in diesem Forum, der etwas positives über eine Institution äußert, auch bei dieser tätig ist, können Sie sicher vieles hier nicht ernst nehmen. Ich habe Ihnen das Recht Ihre Meinung auszusprechen auch nicht abgesprochen, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Unterstellungen nicht zielführend sind. Bessere wäre hier, wenn Sie die Sache prüfen lassen und uns dann an Ihrer Erfahrung mit sachlichen Fakten teilhaben lassen, sodass andere Interessenten eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben, welche nicht auf Behauptungen basiert. Schönen Sonntag
  6. Hallo, die Vorgänge beim DBA kann ich leider nicht beurteilen. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass der DBA, speziell auf internationaler Ebene, ein angesehener Titel ist. Darüber hinaus bleibt der DBA auch nach dem Brexit anerkannt (siehe Beschluss der KMK). Die Kritik an der KMU kann subjektiv gesehen natürlich gerechtfertigt sein, das stelle ich nicht in Frage. Mit Ihrer destruktiven Kritik am DBA und hanebüchenen Vergleichen zu Scientology mach das für mich aber ein sehr unrundes Bild. Nichtsdestotrotz wurde bei mir der Vertrag mit der KMU Akademie abgeschlossen und das Geld floss auch an die KMU Akademie. Ich bin mir zwar unsicher, was Sie einklagen wollen, aber ich hier würde sicher der Vertragspartner der Beklagte sein. Ich zweifle etwas daran, dass da direkt die Middlesex University geklagt werden muss. Ich würde hier zu der Bewertung, welche Sie auf das Exposé bekommen haben, ein Gutachten ausstellen lassen. Wenn dieses bescheinigt, dass die Kritikpunkte haltlos sind, können Sie mit Sicherheit weitere Schritte einleiten. Abschließend denke ich aber, dass man mit haltlosen Fakten vorsichtig sein sollte. Liebe Grüße
  7. Hallo thb, ich kann zwar nicht von der IUBH berichten, aber ich mache gerade einen 60 ECTS Master in Schweden. Die 300 ECTS sind meines Wissens nach in Deutschland gesetzlich verankert (kann ich aber auch irren). Natürlich wirst Du gefragt werden, weshalb Du keinen 120 ECTS Master gemacht hast, aber das kannst du locker argumentieren. Bei mir ist es zum Beispiel so, dass in den 60 ECTS die wichtigsten Aspekte der Fachrichtung abgedeckt werden, bei der 120 ECTS Variante sind dann zusätzlich Module enthalten, welche Fachübergreifendes Wissen vermitteln sollen. Ich absolviere meinen Master hauptsächlich, um einen fachlichen Impuls zu bekommen. Dafür sind die 60 ECTS gut geeignet, da du in kurzer Zeit die wichtigsten Theorien auf akademischer Basis vermittelt bekommst. Und auch wenn viele hier vermutlich etwas anderes behaupten, solange du dich gut verkaufst und gute Leistung ablieferst, wird dich keiner aufgrund der 60 ECTS ablehnen. Als Managementberater habe ich ohnehin die Erfahrung gemacht, dass die akademische Bildung nicht mehr als ein Must-Have ist, die öffnet dir heute keine Türen mehr.
  8. Hallo Anidal, gerne! Ad1) Bei Problemen habe ich immer die Studienbetreuung bzw. den Support telefonisch kontaktiert. Mir wurde immer schnell und kompetent geholfen. Einmal hatte ich ein technisches Problem, das hat leider eine Woche gedauert. Grundsätzlich sind jedoch alle sehr bemüht. Bei uns war es so, dass es pro Dozenten einmal im Monat einen Q&A call gegeben hat. Dort konnte man offene Punkte ansprechen (natürlich keine konkreten Prüfungsfragen etc.) oder sich fachlich austauschen. Sonst konnte man aber jederzeit einen Dozenten anschreiben (man schreibt an die Studienbetreuung und diese leitet die Nachricht an den Dozenten weiter). Ad2) Ich habe den Bachelor absolviert, deshalb kann ich nur hierfür sprechen. Ich konnte jetzt keinen Unterschied zu anderen Bachelor-Absolventen feststellen. Der Titel wird von der Middlesex University verliehen, das wird sehr positiv angenommen. Unterm Strich hängt es davon ab, wie du dich und deine Ausbildung Face-to-Face verkaufst. Da musst du persönlich überzeugen. Ich persönlich konnte aus dem Studium sehr viel mitnehmen, da mir die Prüfungsart sehr zugesagt hat. Ich kann vom Bulimie-Lernen gar nichts mitnehmen. Wenn ich mich in einem Essay mit einem Thema detailliert auseinandersetzen muss, bleibt aber sehr viel hängen. Ad3) Das ist sehr schwierig zu beantworten. Das hängt einerseits von deinem Zeitmanagement und andererseits von deiner Lernfähigkeit ab. Ich habe meinen Bachelor neben 40h absolviert und absolviere derzeit auch meinen Master so. Wenn du es dir gut einteilst und deinen Lerntyp kennst, würde ich so mit 20 Stunden pro Woche rechnen. Ad4) Wenn der Faktor Kosten nicht wäre, hätte ich meinen Master an der KMU absolviert. So studiere ich in Schweden kostenlos 😊. Ich war mit der Struktur und den Inhalten sehr zufrieden. Die Prüfungsmodi sind aber sicher nicht für jeden geeignet. Eine ehemalige Kommilitonin zum Beispiel war es gewohnt Dinge auswendig zu lernen, die hat nach einem halben Jahr aufgegeben. Den Praxistransfer solltest du auf alle Fälle beherrschen. Ad5) Nein, außer du bezahlst die Studiengebühr in Raten, dann gibt es aufschläge. Wenn noch Fragen offen sind, beantworte ich dir diese natürlich gerne. Liebe Grüße
  9. Hallo Anida, ich habe 2018 meinen Bachelor an der KMU abgeschlossen. Gerne kann ich Deine Fragen beantworten. Wir können das auch gerne hier im Forum machen? Dann haben andere User eventuell auch was davon. Liebe Grüße
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