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Theresa219

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  1. Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstehe ist die zusätzliche Anerkennung vom BDP ganz hilfreich aber nicht weiter entscheidend. Und mit einem Master in Psychologie darf ich mich dann offiziell Psychologe nennen, wenn ich dich richtig verstanden habe? 😊
  2. Hallo Markus, die Euro-FH schreibt in ihrem Infoheft, dass die Berufsbezeichnung "Psychologe" gesetzlich geschützt ist und die 3 Masterstudiengänge in Psychologie den Empfehlungen des DGP Vorstands entsprechen und somit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Leider habe ich auf den jeweiligen Internetseiten nichts passendes gefunden. Beim BDP ist bisher nur der Bachelorstudiengang als anerkannt aufgelistet. Kannst du mir mehr dazu sagen?
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