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Abi_sk

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  1. Danke für eure Antworten. Mittlerweile weiß ich, dass ich mindestens 4 Klausuren/Einsendeaufgaben monatlich abgeben muss, damit es als Vollzeit zählt. Das ist auch die Voraussetzung fürs Kindergeld. Ich bin beim Lernzentrum am Killesberg (Stuttgart). Bin dort sehr zufrieden. Man wird dort super beraten und der ganze Kurs an sich ist sehr gut strukturiert:)
  2. Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob eine Frage in der Art schonmal gestellt wurde. Zu meiner Frage hab ich noch keine Antwort gefunden. Ich mache zurzeit den Fernlehrgang Abitur und habe bisher nicht gearbeitet. Nun beginne ich zum 1. März einen Job in Teilzeit (64h/Monat). Jetzt ist die Frage, ob ich als Schüler gelte oder nicht, da dies Auswirkungen auf meine Steuerpflicht hat. Gilt der Lehrgang als Vollzeitlehrgang, kann ich auf kurzfristige Beschäftigung eingestellt werden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Liebe Grüße Sophia
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