Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob eine Frage in der Art schonmal gestellt wurde. Zu meiner Frage hab ich noch keine Antwort gefunden.
Ich mache zurzeit den Fernlehrgang Abitur und habe bisher nicht gearbeitet. Nun beginne ich zum 1. März einen Job in Teilzeit (64h/Monat).
Jetzt ist die Frage, ob ich als Schüler gelte oder nicht, da dies Auswirkungen auf meine Steuerpflicht hat. Gilt der Lehrgang als Vollzeitlehrgang, kann ich auf kurzfristige Beschäftigung eingestellt werden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße
Sophia