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YassiBerry

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Alle Inhalte von YassiBerry

  1. Es geht mir darum ob ich nach erfolgreich abgeschlossenem Fernlehrgang in Bayern tatsächlich praktizieren darf oder ob ich da noch weitere Qualifikationen brauche oder Auflagen erfüllen muss.
  2. Ich versuche es Ihnen anders zu erklären. Ich möchte diesen Fernlehrgang zur Tierheilpraktikerin gerne machen. Das habe ich gestern einer Freundin erklärt. Diese sagte mir, dass ihr Mann ebenfalls bei der ILS einen Lehrgang gemacht hat und der in Bayern leider nicht anerkannt wird. Ich solle mich mal schlau machen. Das habe ich versucht. Ich habe mich bei der ILS, SGD, Hamburger Akademie usw durchtelefoniert. Ich habe dazu keine richtige Antwort bekommen. Alles nur "hätte, könnte, würde. " Danach wurde ich an die ZFU verwiesen. Die konnten mir nicht weiterhelfen weil ich mich diesbezüglich an eine Behörde / Stelle in Bayern wenden soll. Man könne mir weder aus Hessen noch aus NRW sicher sagen ob der Lehrgang in Bayern anerkannt wird und man damit arbeiten darf. Aber an wen ich mich genau wenden kann bzw. soll, konnte man mir leider auch nicht sagen.
  3. Die Frage ist ja viel mehr ob der Fernlehrgang über die oben genannten Anbieter in Bayern überhaupt anerkannt wird.
  4. Hallo zusammen, ich interessiere mich für den Fernlehrgang Tierheilpraktikerin. Ich habe mich nun bei der ILS, SGD und Hamburger Akademie versucht zu informieren ob der Lehrgang nach bestandener Prüfung in Bayern anerkannt wird damit ich meine eigene Praxis öffnen und praktizieren kann. Leider konnte mir keiner eine richtige Auskunft geben. Auch die ZFU kann mir die Bestimmungen für Bayern nicht nennen. Habt ihr diesbezüglich eventuell Informationen für mich? Liebe Grüße Yassi
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