Zum Inhalt springen

SaschaB

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    8
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von SaschaB

  1. Die IUBH macht auf der verlinkten Seite diese Aus- oder Ansage: "Mit dem Master in Psychotherapie bietet die IUBH das ideale Programm für angehende Psychotherapeuten an, das zusammen mit dem Bachelor die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die erste Staatsexamensprüfung erfüllt, die extern vor der jeweils zuständigen Stelle abgelegt werden muss." Da frage ich mich dann schon, ob und wie sich das deckt mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Und: Stimmt, die Seite ist über die Navigation nicht zu erreichen, von daher Stand jetzt wohl vielleicht nur als halb-veröffentlicht zu betrachten.
  2. Wünsche? Naja, dass der sogenannte Psychotherapie-Master an der IUBH tatsächlich zur Approbation führt. Wenn die IUBH das garantieren könnte, dürfte es da doch mit Sicherheit ganz erheblichen Andrang geben. Wenn nicht, dann nicht. Wobei der Psychotherapie-Master nach neuer Regelung stark praktisch ausgerichtet sein soll. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das im Fernstudium funktionieren soll?
  3. Oh, wow. Das ist neu. Danke für den Link! Wobei das für mich mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Wie du schon selbst geschrieben hast: Nach der Neuregelung soll das Psychtherapie-Studium mit anschliessender Approbation nur noch auf Universitäts-Ebene möglich sein. Es gab dagegen starken Protest von den Fachhochschulen, aber der entsprechende Passus wurde vor Verabschiedung des neuen Gesetzes trotz aller Bemühungen nicht abgeändert. Irgendwer wird wohl gegen diesen Passus klagen, und vielleicht wird der Ausschluss von Fachhochschulen vom neuen Psychotherapie-Studium dann gekippt. Doch bis dahin kann es Jahre dauern. Auf welcher Basis macht die IUBH jetzt solche Aussagen? Das wäre für mich erstmal klärungsbedürftig...
  4. Danke für die Liste - interessant! Die IUBH taucht da mit ihrem Bachelor gar nicht auf. Allerdings auch nicht auf der "Gegenliste" mit den explizit nicht anerkannten Abschlüssen. Hier kann man beide einsehen: https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/studiengangslisten.html Auf ihrer Website wirbt die IUBH ja ausdrücklich damit, den Studiengang gezielt nach den Kriterien vom BDP konzipiert zu haben. Ich frage morgen noch mal nach, bei der IUBH. Unter dem Link beim BDP wird aber auch betont, dass die gelisteten Abschlüsse nicht deckungsgleich sind mit denen, die zur Psychotherapeutenausbildung berechtigen.
  5. Über die Zulassung für den Master bei der PFH mit Psychologie-Bachelor von anderer Hochschule würde ich mir auch weniger Gedanken machen. Eher eben um die Frage, wie das dann bei der Zulassung für die eigentliche Psychotherapeutenausbildung aussieht. Und was Clarissa dazu schreibt finde ich schon ganz schlüssig. Danke!
  6. Ist klar, danke trotzdem für den Hinweis. Wobei man genau genommen bis inklusive 3. Semester im Fernstudium ist, die 4 klinischen Module währenddessen aber als 5- bis 7-tägige Präsenzveranstaltungen absolviert. 4. Semester dann tatsächlich Campus (was ja vielleicht auch nicht unbedingt bedeutet, dass man da 6 Monate in Göttingen sein muss). Vica hat das hier auf ihrem Blog alles wunderbar beschrieben:
  7. Hi Mina, ich plane ab Mitte 2021 eventuell einen längeren Auslandsaufenthalt, ein bis zwei Jahre. Mit den Online-Klausuren an der IUHB wäre das problemlos möglich. An der PFH würde ich für jede Klausur im Ausland extra zahlen, und es gibt vier Pflicht-Präsenzveranstaltungen in der zweiten Studienhälfte. Insgesamt bietet die IUHB mehr Flexibilität, weil es keine festen Klausurtermine gibt und man 18 Monate kostenlos überziehen kann. Für mich in meiner speziellen Situation ein Pluspunkt. Andere schätzen bestimmt auch eine etwas straffere Struktur und mehr Präsenztermine. Wünsche dir alles Gute für deine Entscheidung!
  8. Erstmal einen herzlichen Dank an alle, die hier schon so viel gepostet, so viele Infos zusammengetragen haben - das hat mir schon sehr geholfen! Konkret sind mir bei der komplexen Gemengelage zwei Punkte noch nicht (ganz) klar. Würde mich freuen, wenn ihr da zu meiner Aufklärung beitragen könntet! Mein Plan: - Psychologie-Bachelor an der IUBH - Psychologie-Master an der PFH - Psychotherapeutenausbildung Fagen: 1.) Zum Bachelor: Die PFH schreibt, dass für ihren Master (bei Schwerpunkt klinische Psychologie) eine Gleichstellung zu universitären Abschlüssen und damit der Zugang zur Therapeutenausbildung zumindest in Niedersachsen gegeben ist. Setzt das dann auch einen Bachelor an der PFH (oder einer Universität) voraus? Oder sind die Voraussetzungen bei einem anderen klinischen Fachhochschul-Bachelor (IUBH) genauso gegeben? (Ich kenne das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, nach dem es nur auf den Master, gar nicht auf den Bachelor ankommt, bin mir aber nach meinen ausgiebigen Internet-Recherchen immer noch nicht sicher, ob das in der Praxis auch konsequent so umgesetzt wird/wurde. Und ich habe auch eine Anfrage bei der PFH laufen, aber letztlich können die natürlich nur über ihre eigenen Abschlüsse sicher Aussagen machen.) 2.) Zur Psychotherapeutenausbildung: Die Übergangsfristen des alten Systems bis 2032/2035 (letzteres in Härtefällen) sind mir bekannt. Das die die Theorie. Praktisch gibt es bereits die Ansagen einiger Ausbildungsinstitute, dass ein Beginn der Therapeutenausbildung nach altem System dort aus organisatorischen Gründen nur noch bis zirka 2025 möglich sein wird. 2025 – da wäre ich nur im allerallerbesten Fall gerade fertig mit Bachelor und Master. Ich erwarte hier natürlich nicht, dass mir irgendwer klare Ansagen über den Zeitraum zwischen 2025 und 2032 machen kann - da wird sich vieles sicherlich erst noch entwickeln. Aber gibt es fundierte Einschätzungen eurerseits, haben einige von euch vielleicht gute Kontakte zu Ausbildungsinstituten und deshalb "Insiderwissen/-vermutungen"? Dicken Dank für eure Antworten!
×
  • Neu erstellen...