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SWe

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  1. Die 80% beziehen sich auf die Gebühren im Vollzeitstudium und die müssen auch die Studierenden im Teilzeitmodell zahlen, da wird nicht mehr differenziert, ob man vorher niedrigere monatliche Gebühren hatte @SirAdrianFish. Die Laufzeit wird neu definiert und vertraglich fixiert.
  2. Liebe Alle, sorry, ich musste arbeiten und bin erst jetzt wieder online. @Alanna hat die Situation vollkommen richtig erfasst und zusammengeführt. Vielen Dank dafür! Und selbstverständlich möchte ich für die kostenpflichtige Verlängerung auf jeden Fall zahlen und nichts "umsonst" haben. Darum geht es nicht. Die IUBH ist ja auch ein Wirtschaftsunternehmen. Aber es gab bei Vertragsabschluss den Hinweis, dass die Kosten für die Verlängerung bei 40% liegen mit neuer Vereinbarung (der Hinweis war nicht im Vertrag selbst sondern in Care hinterlegt). Dann wurden die Gebühren anscheinend wie oben von Serena Brandau beschrieben in 2019 geändert. Diese Info wurde aber nicht schriftlich an die bereits eingeschriebenen Studierenden kommuniziert. Das ist was Alanna mit dem Vertrauensschutz anspricht. Die IUBH kann sicherlich nichts für die Lebensumstände und veränderte Rahmenbedingungen der Studierenden, die länger brauchen als geplant, aber sie könnte rechtzeitig darüber informieren, dass sich Gebühren erhöhen. Irgendwo muss man die Preiserhöhung auch finanziell planen können oder ggf. eine Übergangsfrist kommunizieren. Und noch zum Abschluss, es ist nicht die Anspruchshaltung von Einzelnen. In den internen Foren gab es diverse dieser Anfragen, denn viele hatten mit den 40% "kalkuliert" und müssen/sollen eben jetzt eben "80%" zahlen…
  3. Liebe Mitstudierende, hat jemand schon mal eine kostenpflichtige Vertragverlängerung bei der IUBH beantragt? Es wurde stillschweigend eine Gebührenerhöhung von 40% auf 80% durchgesetzt, aber es erfolgte leider keine Kommunikation an die Vertragspartner - die Studierenden! Das ist leider keine Basis für ein faires, vertrauensvolles Vertragsverhältnis. Hat hierzu jemand schon Erfahrungen sammeln können, ob dieser Schritt wirklich rechtlich haltbar ist? Auch in Corona-Zeiten gibt es kein Entgegenkommen wie zum Beispiel an staatlichen Universitäten mit Freiversuchen, Aussetzen der Regelstudiendauer etc. Danke für Euer Feedback
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