Ich schreibe immer Präsenz, man muss nicht mehr seit Corona bei Abgabe unterschreiben, sondern nur die Klausur selbst. Da aber vor der Klausur von den Mitarbeitern registriert wird, ob man da ist, muss dies ja von der IU ja schon klar sein, dass sie da war....sonst hätten sie ja darauf reagiert. Ich bin zwar keine Juristin, aber von der Logik her, ist doch die IU am Zug ,nachzuforschen, wo die Klausur abgeblieben ist.Ich würde zur Not doch einen Anwalt einschalten zu der eigenen Sicherheit, da es der Drittversuch ist. Sie muss sich ja absichern, schaden kann es sicher nicht, wenn die IU nicht die Dringlichkeit der Sachlage erkennt....ich hoffe, es geht gut für sie aus