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Elena2021

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Alle Inhalte von Elena2021

  1. Das klingt gut. Die Kollegin am Telefon meinte zu mir, dass sie "nach Corona" wieder zur den Präsenzseminaren zurückkehren wollen. Ich habe allerdings nun gelernt, es mit Vorsicht zu genießen, was mir am Telefon gesagt wird.
  2. Danke dir. Haben sie also soziale Arbeit im November 2018 angefangen und waren im August 2020 fertig?
  3. Danke dir. IUBH hat nun doch bestätigt, dass ich die Klausuren dann ablegen kann, wann ich möchte. Ich habe zum Fernstudium ursprünglich gefragt, vielleicht hat mich die Kollegin falsch verstanden. Die dualen Studiengänge kommen bei mir leider nicht in Frage, weil ich bereits Vollzeit beschäftigt bin. Kindheitspädagogik finde ich auch total spannend und im Grunde wie du auch schreibst passender, wenn man eine reine Kita-Tätigkeit anstrebt. Aus diversen Gründen habe ich mich dennoch für die soziale Arbeit entschieden.
  4. Danke Dir, ich habe da nochmals angerufen und der Kollege am Telefon hat mir auch bestätigt, dass ich im Grunde alle Klausuren dann ablegen kann, wann ich möchte. Die Kollegin, die mir die ursprüngliche Auskunft gegeben hat, werde ich allerdings nochmals kontaktieren, um zu verstehen, wie sie das genau meinte und um Missverständnisse zu vermeiden.
  5. Wenn ich es richtig verstehe, gibt es bei Euro-FH 4 verpflichtende 2-tägige Seminare in Hamburg.
  6. Danke euch vielmals! Euro-FH und IUBH habe ich angerufen. Ich fasse kurz zusammen, was rausgekommen ist, falls es für jemanden auch nützlich sein sollte. Bei IUBH kann man das Studium nicht schneller absolvieren als die Regelstudienzeit (36 oder 42 Monate). Bei Euro-FH schon (bei gleichbleibenden Gebühren). Allerdings gibt es bei Euro-FH verpflichtende Präsenztermine in Hamburg, was natürlich für einen Münchner nicht so optimal ist. Die anderen Tipps checke ich noch ab.
  7. Danke Die vielmals. Ich habe mal 3 Jahre Pädagogik studiert, daher dachte ich mir, dass ich ggf. deswegen etwas schneller sein könnte. Ich würde dies aber nicht um jeden Preis so machen, sondern wenn ich merke, dass das funktioniert und nicht zum Nachteil der Qualität wird. Ich will dennoch diese Option zumindest haben, dass ich eben schneller studieren könnte, wenn ich wollte.
  8. Danke dir, die IUBH und Euro FH habe ich mir schon ein wenig angeschaut. Die SRH schau ich mir gleich mal an. Weißt du, ob man auch schneller studieren kann, als die angegebene Regelstudienzeit? Wenn man bspw. mehr Klausuren/Arbeiten schreibt in einem Semester als die Regelstudienzeit vorgibt?
  9. Hallo ihr Lieben, kann mir jemand einen guten Anbieter für das Fernstudium der sozialen Arbeit empfehlen? Wichtig ist mir, dass der Abschluss staatlich anerkannt ist und man danach bspw. in einer Kindertageseinrichtung arbeiten darf, Flexibilität und keine Reisetätigkeit. Ich möchte gern das Studium so schnell wie möglich durchziehen, daher wäre es optimal, wenn man die Studiendauer verkürzen dürfte, also im eigenen Tempo studieren dürfte. Danke euch schon Mal im Voraus Grüße Elena
  10. Ich habe nun auch die Antwort von der Bayerischen Regierung. Es geht nur bei dem verzahnten Master + KJP-Ausbildung. Dies wird in Bayern nicht angeboten, daher ist §27 Abs 2a für Bayern nicht relevant.
  11. Das ist nicht viel und leider alles ziemlich weit von München. Blöde Frage: wenn die Ausbildung mit dem Master nicht verzahnt ist, dann studiert man erst Bachelor und Master in Sozialarbeit und macht danach die Ausbildung, oder? Wahrscheinlich braucht man dafür 1 Jahr mehr, oder? Gibt es noch weitere Nachteile?
  12. Danke Dir, genau, habe die gleich Antwort schriftlich auch bekommen.
  13. Danke Dir. Ich habe gestern dazu auch mit den gleichen Erkenntnissen telefoniert und habe noch nicht geschafft, das zusammenzufassen. Aber jetzt brauche ich das nicht mehr:) Der einzige Wermutstropfen ist, dass ich in München wohne. Ob in Bayern §27 Abs 2a Anwendung findet, ist noch in Klärung (habe dazu gerade Mailverkehr). Telefonisch hieß nein. Unabhängig davon, kennt jemand in München und Umgebung Ausbildungsinstitute zum KJP (etwas ähnliches wie SIMKI)?
  14. Ja, du hast recht, leider hat IUBH keinen allgemeinen Pädagogik-Bachelor im Angebot. Es ist tatsächlich schwierig, Bachelor in Fernstudium und dann noch in Pädagogik zu finden. Mich würde die Kindheitspädagogik sogar noch mehr reizen, ich befürchte aber, dass die nicht für das Masterstudium in der Sozialen Arbeit + KJP Ausbildung klassifiziert.
  15. Danke Dir. Du schreibst, dass die klassischen Pädagogik-Studiengänge es nicht mehr gibt. Meinst du damit die Umstellung auf das Bachelor/Master-System? Oder meinst du damit etwas anderes? Denn es gibt eigentlich Bachelor in Pädagogik, auch als Fernstudium (bspw. an IUBH). Ob dieser allerdings für den weiteren Weg nach der Ausnahmeregelung reicht, ist unklar. Wie ich schon oben schrieb, wäre es für mich ideal, wenn ich den Bachelor und ggf. Master in Pädagogik (Fernstudium) finden könnte, wo ich eben nach der Ausnahmeregelung studieren könnte. Den Master kann ich mir in der therapeutisch orientierten sozialen Arbeit gut vorstellen. Ich habe mir gerade die Studieninhalte für den Bachelor in der Sozialen Arbeit angeschaut. Mir erschließt nicht auf den ersten Blick, was diese Inhalte mit der Psychologie der Kinder und Jugendlichen zu tun haben sollten. Da finde ich Kindheitspädagogik viel wertvoller für die weitere Tätigkeit. Täusche ich mich? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit? Ich habe es auch schon auf der Liste, die Ämter in Bayern und Sachsen anzurufen.
  16. Danke Dir für den Einwand. Gute Frage. Das weiß ich auch leider nicht. Ich habe allerdings bis dato nicht so viele Erfahrungen damit. Weißt du vielleicht, wie das vor der Reform lief? Ich dachte, man konnte Pädagogik studieren oder Kindheitspädagogik und danach die KJP Ausbildung machen. Nun schreibt das Gesetzt einen Master an einer HAW verpflichtend vor. Ich habe noch keine HAW gefunden, die so einen Master in Pädagogik anbietet. SIMKI bietet ja auch nur Soziale Arbeit an, wenn ich richtig verstehe. Ideal wäre für mich, wenn ich einen Bachelor und danach einen Master in Pädagogik/Erziehungswissenschaften an einer HAW nach der alten Regelung (gem. §27 Abs 2a PsychThG) fernstudieren könnte + danach die KJP Ausbildung. Ich habe gehofft, dass vielleicht jemand hier einen guten Tipp für mich hätte. Ich muss mich mit dem Studiengang Soziale Arbeit mehr beschäftigen. Vielleicht begeistert er mich dann doch.
  17. Danke Dir. Das ist sehr hilfreich, dazu mit jemandem auszutauschen, der in dem Thema drin ist. Dann weiß ich, dass ich nicht komplett falsch unterwegs bin:). Wenn ich neue Erkenntnisse dazu habe, melde ich mich wieder. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der dazu Erfahrungen gesammelt hat. LG
  18. Hallo Vica, danke Dir für die ausführliche Antwort. Ich habe momentan kein Bachelor in Pädagogik oder ähnliches, nur ein Vordiplom in Pädagogik an einer russischen Hochschule. Glaube nicht, dass es dem Bachelor gleichgestellt ist, habe allerdings noch nicht versucht, das anzuerkennen. Ich wollte tatsächlich mit dem Bachelor im Fernstudium starten. Dazu habe ich hier in Forum bereits gelesen und gesehen, dass dies mal einer Anwenderin empfohlen wurde, und zwar über die spezielle Übergangsregelung für KJP. Diese habe ich in meinem ursprünglichen Post zitiert (§27 ABs 2a). Es geht da darum, die Knappheit an KJP zu verhindern, so dass die Versorgung der Kinder sichergestellt ist. Dies müssen dennoch die Bundeländer jeweils für sich beurteilen. SIMKI bspw. wollte - glaube ich - so ein Antrag stellen. Ich verstehe es bis jetzt so, dass man die Ausbildung bis zum 2026 auch von Anfang an (also angefangen vom Bachelor) noch bis 2026 eintreten kann. In diesem Beitrag wird darauf referenziert: Berufswunsch Psychotherapeutin durch Änderung des Psych.ThG. nun unerreichbar? - Karriere Forum - Fernstudium-Infos.de (fernstudium-infos.de) Zitat daraus: "Geschrieben 29. November 2020 (bearbeitet) Durch den ersten Post bin ich davon ausgegangen, dass eine Präsenzuni wegen des NC eigentlich nicht mehr in Frage kommt 🙈 Aber es gibt Folgendes: Notwendig wäre der Bachelor in Sozialer Arbeit sowie der Master, um anschließend den Master mit der verzahnten KJP-Ausbildung studieren zu können. Das ist ein ordentliches Programm. " Viellicht verstehe ich da etwas falsch. Hast du davon schonmal gehört? Danke Dir
  19. Hallo Community, ich habe zu dem Thema bereits viel recherchiert, komme aber nicht weiter. Vielleicht kann jemand von Euch helfen. Ich möchte KJP werden, allerdings berufsbegleitend/im Fernstudium, weil ich bereits BWL studiert habe und berufstätig bzw. derzeit in der Elternzeit bin. Soziale Arbeit als Studiengang möchte ich ungern studieren. Mich interessiert Pädagogik, Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaften. Ich habe in diesen Fächern bereits ein VOrdiplom an einer ausländischen Uni. Diese Fächer konnte man mE bis jetzt mit dem Ziel KJP zu werden studieren. Nach der Reform des PsychThG gibt es im §27 Abs. 2a eine Übergangsregelung für KJP: (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können die Länder vorsehen, dass Personen, die ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffenden Personen diese Ausbildung 1. verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und 2. diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. In anderen Worten kann man wohl KJP noch nach der alten Regelung werden. Dafür muss das Land den Bedarf bestätigen und dies der Hochschule auch irgendwie genehmigen. Hier fangen meine Fragen an. Ich kann nur einen Fernstudiengang belegen (oder berufsbegleitend), weil ich berufstätig bin bzw. meine Tochter in der Elternzeit betreue. Wie erfahre ich, ob die angebotenen Bachelor für die weiteren Schritte (Master/Ausbildung) tauglich sind? Kann ich in einem anderen Bundesland als Bayern diese Ausnahmeregelung (Master studieren) in Anspruch nehmen oder ist man damit daran gebunden, ob in Bayern der hohe Bedarf festgestellt wird? Kann mir vielleicht jemand von Euch einen Fernstudiengang (ich nehme an Bachelor?) (Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Kindheitspädagogik) empfehlen, mit dem ich weitere Schritte (Master/Ausbildung) zum KJP machen kann? Oder bin ich vollkommen auf dem falschen Pfad? Wäre für eure Erfahrungen und Tipps sehr dankbar! Elena
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