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Als "geregelte" Begriffe gibt es z. B. Heimarbeit und Telearbeit (HAG - Heimarbeitsgesetz und ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung).
"Ein Telearbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist"
"Die beruflich bedingte „mobile Arbeit“, zum Beispiel das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, wie unterwegs im Zug, ist hingegen nicht vom Begriff Telearbeit umfasst und unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung." (Weitere Informationen z.B. http://www.vbg.de)
In dieser Studie wird der "populäre Begriff Home-Office" genutzt, der sowohl Telearbeitsplätze erfasst als auch die Arbeit von zu Hause ohne formelle Regelungen.
Hier die Definition, die im Online-Fragebogen vorliegt:
"Die Umfrage beschäftigt sich mit dem Erleben der Arbeitstätigkeit und der Arbeit im Home-Office. Der Fragebogen richtet sich an alle berufstätigen Personen jeden Alters, die mindestens einen Teil ihrer hauptberuflichen Arbeitszeit von zu Hause (im „Home-Office“) arbeiten." (Fragebogen Begrüßungsseite)
Wer also vollständig oder einen Teil seiner hauptberuflichen Arbeitszeit im Home-Office (von zu Hause) ausführt, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Es nehmen Menschen teil, die einen Telearbeitsplatz inne haben und Menschen, die über andersartige oder über keine formellen Vereinbarungen verfügen, da Sie alle von zu Hause (umgangssprachlich: "im Home Office") arbeiten.
Mobile Arbeit ist insoweit eher ein Überbegriff (im Inland/im Ausland, beim Kunden, im Café, im Zug, im Auto..) und kann Home-Office beinhalten, muss es aber nicht (z. B. 100% vor Ort beim Kunden).
Der Fragebogen erfasst z. B. Deine Wahlmöglichkeit über den Arbeitsort, also z. B. für 60% der Arbeitszeit steht es Dir vereinbarungsgemäß zu einen Arbeitsplatz außerhalb des Büros zu bestimmen (mobile Arbeit). Diese 60% kannst Du dann -wenn ich Dich richtig verstehe- auf die Arbeitsorte aufteilen, die Dir passend erscheinen, also z. B. im Home-Office, auf dem Campingplatz, im Café Deiner Wahl..