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Student_Nachteule

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  1. Vielen Dank für die Ausführungen über den Studiengang. Ganz im Gegenteil, mich stört das überhaupt nicht, dass sich die Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Studiengang benennen. Ich fände es nur schön, wenn wirkliche Klarheit bestünde - was aber scheinbar einfach nicht möglich ist. Ich fand auch schon den Sieg von Herrn Prof. Nasher gegen den BDP sehr wichtig für alle Wirtschaftspsychologiestudierenden. Auch die Welt schreibt bei der Vorstellung des Studiengangs ganz selbstverständlich von „Gesundheitspsychologen“. https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article207853875/Es-muss-nicht-gleich-ein-Studium-der-Medizin-sein.html Genauso wird bei der Vorstellung des Studiengangs „Lernpsychologie und Lerncoaching“ ganz selbstverständlich von „Lernpsychologen“ gesprochen. https://www.fh-studiengang.de/studium/euro-fh/bachelor-lernpsychologie-und-lerncoaching.html Es ist wirklich sehr verzwickt mit den Berufsbezeichnungen. Ob der BDP hier jedoch noch einmal ein kostspieliges Verfahren aufmacht - und dann vielleicht wieder verliert - ist mehr als fraglich. Danke an alle, die sich bereits an der Diskussion beteiligt haben (und an alle, die sich mit ihrer Expertise eventuell noch einbringen können)
  2. Vielen Dank bereits. Ich hoffe, dass das Ganze einmal eindeutig juristisch geregelt wird - und (dann) auch die Fernhochschulen bei allen Absolventinnen und Absolventen Klarheit darüber schaffen, als was diese sich bezeichnen dürfen und als was nicht. Betrifft wirklich sehr viele Studiengänge (B.A. Kommunikationspsychologie, SRH Riedlingen, IU, etc.), und diverse Masterstudiengänge an den Fernhochschulen. Stattdessen lässt man die Absolventinnen und Absolventen im Dunklen - häufig auf deren Kosten, die dann merken, dass sie doch lieber reine Psychologie hätten studieren sollen oder sich (eventuell) falsch titulieren - auf deren Risiko hin.
  3. Hallo liebe Expertinnen und Experten, ich bräuchte einmal bitte Eure Hilfe. An verschiedenen Fernhochschulen werden interdisziplinäre Studiengänge im Bereich Psychologie angeboten: z.B. B.A. Lernpsychologie und Lerncoaching (EURO FH) B.A. Gesundheitsypsychologie und Medizinpädagogik (FOM), etc. Zwar steht beispielsweise bei der EURO FH, dass der Abschluss nicht zu einer Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs berechtigt und damit nicht zur Berufsbezeichnung „Psychologe“ führt. Letztendlich geht es hier aber ja auch nicht um die Qualifikation zum vollwertigen Psychologen, sondern um einen besonders spezialisierten (vergleichbar mit dem Wirtschaftspsychologen) Hier entschied der BGH ja: „dass ein Wirtschaftspsychologe gerade kein „allgemeiner Psychologe“ sei, sondern ein besonders spezialisierter.“ Er hat auch der Auffassung des BDP widersprochen, dass ein Wirtschaftspsychologe zwingend Diplom bzw. Bachelor und konsekutiven Master jeweils in Psychologie abgeschlossen haben müsse. Eine kurze Suche auf LinkedIN hat ergeben, dass sich beispielsweise einige Absolventinnen und Absolventen der FOM mit B.A. in „Gesundheitspsychologie und Medizinpädagogik“ als Gesundheitspsychologe/-in bezeichnen. Ist das Urteil des BGHs auf diese anderen Studiengänge annährend übertragbar? Es wäre sehr wertvoll, wenn jemand hier etwas weiterhelfen könnte. Liebe Grüße Student_Nachteule
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