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Studiengangzweithörer


Genti

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Hallo,

Ich habe zwar einige Informationen über ein Zweitstudium als Zweithörer, aber mir sind die Rechte und die Pflichten nicht ganz klar.

Konkret: Darf man mit diesem Status ganz normal studieren und abschließen (bzw. wie weit), oder gibt es andere Auflagen?

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Hallo Genti,

meines Wissens gibt es den Status des Gasthörers doch nur, um Vorlesungen aus eigenem Interesse besuchen zu dürfen. Die Hochschulen müssen schließlich Räume usw. planen können und daher sind die Studentenzahlen wichtig.

Ich glaube nicht, dass Du an irgendwelchen Prüfungen teilnehmen darfst bzw. auf dieser Weise sogar ein Studium abschließen kannst.

Was hast Du bzgl. des Zweitstudiums vor? Möchtest Du die Studiengebühren sparen?

Viele Grüsse

Marco

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fernuni-hagen.de sagt:

"Studiengangszweithörende studieren neben ihrem Studium an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes einen weiteren anderen Studiengang an der FernUniversität (Zeitaufwand wie beim Teilzeitstudium entsprechend der zeitlichen Kapazitäten). Auch hier ist der Nachweis einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Studiengangszweithörende erhalten einen Studienausweis und sind für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule."

Du kannst ganz normal abschließen. Gasthörer ist was anderes.

Stefan

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Hallo Marco,

Ich möchte Master o. Science "Mathematik - Methoden und Modelle" machen.

Man kann aber nicht gleichzeitig in zwei Studiengängen eingeschrieben sein, daher bleibt nur der Zweithörer-Status übrig(Gebühren spart man auch).

@Stefan

Ja, genauso verstehe ich das auch, aber mehr Infos über diesen Hörerstatus habe ich nirgends gefunden.

Das werde ich jetzt telefonisch klären!

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Zur Information:

Man kann ganz normal studieren und sogar abschließen.

Der Unterschied ist, dass man die Zulassung(keine Einschreibung) nur für ein Semester erhält und daher immer wieder um die Zulassung ansuchen muss.

Dabei wird auch der Status des primären Studiengangs immer wieder geprüft.

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