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Fernstudium Öffentliche Verwaltung (Bachelor) – Kooperationsstudiengang


Pointer21

Empfohlene Beiträge

  • 6 Monate später...
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So - mal wieder ein Update: Das 2. Semester ist fast vorbei und ich lebe noch :)

Nein im Ernst, es war zwar anstrengender als das 1. Semester, aber hauptsächlich weil sich die Dozenten beim Stellen ihrer Prüfungsaufgaben nicht abgesprochen haben. Teilweise war´s echt eng, weil man 3 Sachen auf einmal hätte abarbeiten sollen.

Die HWR hat sich dann aber kulant gezeigt und Abgabetermine verschoben, sodass es nun auch möglich war alles in Ruhe zu erledigen.

Es haben sich 10 Leute verabschiedet seit dem 1. Semester, sei´s weil sie keinen Bock mehr hatten oder weil sie das Praktikum nicht vom Arbeitgeber bekommen haben. Sind aber nach wie vor knapp 30 die sich wacker durchschlagen und es macht auch immer noch Spaß!

Ich finde es ist definitiv zu schaffen und zumindest versuchen sollte man es!! (sofern man einen Praktikumsplatz bekommt - das bitte vorher echt mit einer Behörde, mit dem Arbeitgeber oder wem auch immer klären)

VG

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  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen!

Ich habe mich auch auf einen Studienplatz zum kommenden Semester beworben. Bin gespannt ob es was wird. Da ich auch aus Bayern komme, würde mich mal interessieren, wie es nach dem Studium weiterläuft. Darf ich dich fragen, PandorasDream, wie das bei dir in der Behörde geregelt ist?

Steigt man dann automatisch in den gehobenen Dienst auf, sprich, wird dieses Studium bei dir als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt?

Würde mich sehr freuen wenn du ein bisschen von deiner Erfahrung bezgl. des Dienstherren berichten könntest.

Vielen Dank vorab!

Grüße, Maren

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Hey Maren!

Ich drück dir erstmal die Daumen dass es klappt! Ihr müsstet ja jetzt bald Post bekommen :)

In Bayern ist der Abschluss nicht automatisch anerkannt. Wir haben hier ja noch diese schöne Fachhochschule in Hof, die gehuldigt wird wie der Heilige Gral! :lol:

Solang Bayern der Ansicht ist, dass nur Hof-Abgänger eine würdige Ausbildung im gehobenen Dienst haben, solang haben die Abschlüsse anderer Bundesländer schlechte Karten. Allerdings weiß ich bereits, dass Einzelfälle durchaus anerkannt werden. Sachsen-Anhalt, BaWü sind mir z.B. bekannt, dass von dort schon Studienabgänger genommen wurden.

In meinem Fall steht der Dienstherr hinter mir und versucht nach Beendigung des Studiums eine Anerkennung (Einzelfallentscheidung) im Ministerium zu bekommen.

Aber davon abgesehen - ich glaube nicht dass sich Bayern auf ewig gegen die Bachelor-Abschlüsse wehren kann! ;)

Unabhängig davon kann ich nur empfehlen, und zwar allen, vorher mit dem Dienstherr offen zu reden! Eine Unterstützung ist absolut notwendig für das Studium! Das klappt wirklich nicht ohne oder gar heimlich. Und wer mit offenen Karten spielt, ist automatisch beliebter und hat höhere Chanchen hinterher Erfolg bei der gewünschten Stelle zu haben.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

habe eine Zulassung für das SS 2014 bekommen und bin nun schon ganz aufgeregt was mich erwarten wird. Hat jemand Erfahrungen und Tipps wie man sich die Zeit zum Lernen neben dem Vollzeitjob am besten aufteilt ? Es sind 20 Stunden pro Woche angegeben, was ja ziemlich heftig, ist das realistisch oder kommt man auch mit 15 Stunden hin ? Kann mir ausserdem jemand Empfehlungen für günstige Unterkünfte mit guter Anbindung zur HWR geben ?

Viele Grüße

Carmen

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  • 1 Monat später...

Die Laufbahnbefähigungen anderer Bundesländer werden in Bayern schon anerkannt, eine Kollegin von mir hatte die Ausbildung in Thüringen gemacht und eine andere in Baden-Württemberg, das war jeweils kein Problem!

Mich würde der Studiengang auch interessieren und zwischenzeitlich wurde ja die Praktikumsdauer für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sogar auf 26 Wochen verkürzt, leider brauche ich bei meinem Dienstherrn gar nicht erst zu fragen, ob das möglich ist, es wird nicht möglich sein, da ich an einer obersten bin... Ich vermute mal, der Dienstherr, der das mitgemacht hat, war eine Kommune? Die Stadt München geht ja mittlerweile auch andere Wege und schickt die Anwärter nicht mehr nach Hof, die machen dann wohl auch die klassische Laufbahnprüfung nicht mehr, bin gespannt, wie das dann bei den staatlichen Behörden anerkannt wird, allerdings ist ein Wechsel der Ausbildung (also von der Stadt München zum Freistaat) definitiv nicht möglich, diese Info habe ich aus zuverlässiger Quelle, die müßten dann die Ausbildung von vorne beginnen. Evtl. ließe sich ja mit der Stadt München wegen eines solchen Praktikums reden, aber dann stellt sich natürlich die Frage nach dem Auskommen mit dem Einkommen, leider verfüge ich nicht über ein Vermögen, das mir ein Leben von den Zinsen ermöglicht und dann müßte ich bei meinem jetzigen Dienstherrn auch noch Sonderurlaub kriegen, wird wohl auch ein Problem. Das Dumme ist, daß mich das wirklich interessieren müßte, da ich im m. D. so unglücklich bin wie man nur sein kann! Ich hab zwar das Endamt und das auch relativ schnell gekriegt, aber die Tätigkeiten, derer man mich für fähig hält, so als jemand, der seine Ausbildung im m. D. im vorderen Teil des ersten Fünftels seines Prüfungsjahrgangs abgeschlossen hat, darüber spreche ich selbst mit meinen besten Freunden nicht... Wobei ich natürlich sagen muß, angesichts der Rechtslage, daß eine Laufbahnbefähigung einen Vorbereitungsdienst oder eine entsprechende Tätigkeit voraussetzt, kann ich es aus rechtlicher Sicht durchaus nachvollziehen, ist halt für jemanden mit nicht so nettem Dienstherren ein mächtiger Stein im Weg, den man erstmal wegkriegen muß, ich bin da ehrlich ratlos bis verzweifelt momentan...

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Hallo :)

Naja also eine Chance es anerkannt zu bekommen gibt es in Bayern natürlich. Muss halt dann per Einzelfallentscheidung übers Ministerium gehen.

Das Praktikum war für mich kein Problem. Als ich das Studium begann war ich in einer Kommune, die mich jedoch in keinster Weise unterstützt hat. Mittlerweile bin ich zu meinen ersten Dienstherr (eine bayerische Regierung), bei dem ich damals die Ausbildung zum m.D. gemacht habe, zurückgekehrt. Dort kann ich das Praktikum absolvieren indem ich auf einer A9 (Übergangsamt)- Stelle sitze und nach m.D. bezahlt werde, jedoch quasi offiziell gehobene Tätigkeiten mache.

Du hast also 2 Möglichkeiten - entweder intern auf eine Stelle bewerben die den Tätigkeiten des g.D. entsprechen und sich weiterhin nach m.D. bezahlen lassen, oder den Dienstherr wechseln. Zur Stadt München würde ich dann aber nicht gehen - was hast du davon wenn du da weiterkommst, dich dann aber nie mehr woanders bewerben kannst? (davon abgesehen wusste ich gar nicht dass die Stadt München dass so handhabt).

Also ohne netten Dienstherr kannst das Studium vergessen, aber ich würde nicht scheuen diesen zu wechseln! Selbst schuld wenn er seine motivierten Leute gehen lässt.

Wenn du aber lediglich aufgrund der Unzufriedenheit mit der jetzigen Stelle studieren willst, dann bewirb dich leichter auf ne andere m.D. Stelle. Geht schneller und ist nicht so aufwendig.

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Gewechselt habe ich eigentlich erst vor kurzem, allerdings auch relativ rasch festgestellt, daß ich auf der neuen Stelle sicher nicht glücklich werd langfristig, den Aufstieg hatte ich eigentlich schon länger im Auge, aber bei meinem ersten Dienstherrn nach der Ausbildung (Kommune) hatte mans mir zwar versprochen, aber dann immer wieder Ausreden parat, warum das jetzt momentan doch noch nicht geht, deswegen bin ich dann an eine oberste, dort wurde ich zwar schnell durchbefördert, hab mir das aber auch sauer verdient (war nicht das, was man sich unter einem Beamtenjob so vorstellt), Aufstieg war dort nicht möglich, da keine Ausbildungsbehörde und die Stellen für den modularen Aufstieg wurden zusammengestrichen, mir wurde signalisiert, daß ich nicht damit rechnen könnte, trotz guter Leistungen, so bin ich zu einer anderen obersten und hab dort eben schnell gemerkt, daß mir das, was ich da machen darf so gar nicht liegt, das sind m. E. Tätigkeiten, die eigentlich e. D. sind. Im m. D. findet sich nichts interessantes, wenn man sich die Anzeigen anschaut, ist doch alles so Richtung Zuarbeit oder gleich Registratur, das war es wirklich nicht, was ich mal machen wollte und mit A9 ist's ja auch nicht so ganz ohne, noch wo genommen zu werden.

Interessant, daß das die Regierung mitmacht, da z. B. das Modell der Stadt vom IM und vom FM m. W. nach eher kritisch gesehen wird, ist das die ROB? Da hab auch ich mal meine Ausbildung gemacht und kenne von daher schon noch ein paar Leute, wobei ich da natürlich trotzdem die Mitarbeit von meiner derzeitigen Dienststelle bräuchte, das würde wenn dann, in meinem Fall allenfalls über eine Abordnung hinhauen, glaub nicht, daß sich die Regierung gegen meine Dienstbehörde stellen würde. Kann das allerdings auch schwer einschätzen, wie mein jetziger Vorgesetzter darauf reagieren würde, bei der Vorgängerbehörde, da bin ich sicher, hätte die Personalstelle nicht mitgemacht, hier, da ich noch nicht so sehr lang dort bin, kann ich es schwer einschätzen, mal sehen.

Ich wußte das auch nicht, hab nur kürzlich was gelesen und dann mal bei der Stadt München nachgeschaut http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisationsreferat/Stellen/Ausbildung-und-Studium/Ausbildung-Studieng-Blick/Bachelor-of-laws.html und war überrascht, denn bis dahin wußte ich nur, daß sie die Leute nicht mehr nach Hof schicken wollten, weil ihnen da immer die Bewerber abgesprungen sind, wenn die gehört haben, daß sie von den drei Jahren zwei in Hof verbringen würden, daß das schon so weit gediehen war, war mir nicht bekannt, aber wie gesagt, dann hab ich mal was gelesen, gestutzt und nachgeschaut, allzu lang ist das aber noch nicht, ich denke der kommende Jahrgang wird wohl der erste sein, wo die das so machen. Denke das wird noch interessant, die Stadt München verbeamtet die Leute wohl im g. D. wie das dann ausschaut, wenn da mal einer wechseln will? Man müßte mal sehen, was die Gerichte sagen, wenn da mal einer eine Konkurrentenklage starten würde, weil er wegen des anderen Ausbildungsmodells nicht genommen wird! Mein Gedankengang bzgl. der Stadt München war eben der, daß die vielleicht aufgrunddessen, daß sie auch von der klassischen Ausbildung für den g. D. abgehen, vielleicht aufgeschlossener sind, wie die Staatsbehörden für solche alternativen Möglichkeiten, aber wenn die Regierung da Präzedenzfälle hat, ist jedenfalls interessant. Da werd ich jetzt noch ein wenig warten, akut ist momentan ja eh nichts und dann vielleicht mal bei meinem Vorgesetzten nachfragen, stells mir aber schwierig vor, weil die ja dann auch die Stelle freihalten müßten und allenfalls befristet besetzen könnten, denk eher, meine Chancen stehen da schlecht.

Eine Versetzung über die Ländergrenzen hinweg ist ja lt. BeamtStG problemlos, so sollte eigentlich auch ein erstmaliger Antritt einer Stelle in einem anderen Bundesland möglich sein, soweit die Qualifikation für die entsprechende Laufbahn in einem anderen Bundesland zuerkannt worden ist, die Ausbildungssysteme sind ja auch in der "regulären" Ausbildung z. T. recht verschieden, so eine zentralisierte Anstellungsprüfung, wie in Bayern haben die anderen BL ja oft auch nicht, Baden-Württemberg, das weiß ich von meiner Kollegin, hat da ja auch ein etwas anderes Modell, also ich denke eigentlich, daß das schon möglich sein müßte!

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