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Anerkennung der Donau-Universität-Krems in Deutschland


Jewgeni

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Hallo,

ich habe vor einen Universitätslehrgang (außerordentliches Studium) an der DUK zu absolvieren. Das Fernstudium dauert 4Semester und schließt mit dem Master of Arts ab.

Nun habe ich mich mit dem Thema etwas befasst und konnte nicht wirklich daraus schlau werden.

1. In einem Telefonat mit einer Sekräterin der Kultus Minister Konferenz, hat die Dame auf die DUK nicht wirklich positiv reagiert.

Sie sagte mir, dass in Ihren Augen es kein wirkliches Studium ist und man damit nicht zur Promotion und nicht in den höheren Dienst zugelassen wird.

Ich antwortete Ihr das dass Promotionsrecht immer eine Entscheidung der Universität ist und dass ich auch nicht vorhabe Beamter zu werden. Mir geht es hier nur um die Frage, ob der akademische Grad in Deutschland führbar ist. Sie antwortete mir, sie darf hier keine Studienberatung machen aber "Krems ist führbar", dann legte die Dame auf.

Die DUK ist in der ANABIN Datenbank (anabin.de) mit H+/- gerankt d.h. sie ist nicht einer deutschen Uni gleichgesetzt. Dennoch darf man den Titel führen?! Es ist existieren zwar Biliterale Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, dass die Gradführung erleichtert, aber sind diese Abkommen überhaupt relevant? Es heisst doch alle Abschlüsse von Universitäten der EU sind anerkannt. (Bologna Prozeß)

Vor zwei Wochen telefonierte ich mit einer Dame aus dem Wissenschaftsministerium des Freistaates Bayern. Ich hatte das selbe Anliegen. Da wurde mir folgendes gesagt: "Wenn die Universität im Herkunftsland eine Universität ist dürfen sie den Grad führen, im Falle von Österreich müssen sie aber die verleihende Uni dahinter schreiben). Als ich wieder mit dem Argument kam dass doch alle Grade innerhalb der EU gleich sind und gleich geführt werden können, sagte sie mir...dass gilt nur bei Dr. Titeln."

Max Mustermann, MA (Donau-Universität-Krems) ist doch viel zu lang oder :)

Ich habe hier im Forum gelesen, dass sich viele Leute mit dem Tehma der Gradführung der Donau Universität Krems auseinandergesetzt haben. Bitte schildert mir doch eure Erfahrungen und eure Qullen zu den Fragen ob der Abschluss hier in Deutschland anerkannt ist (trotz der H+/- Bewertung bei ANABIN) und wie ihr einen Mastergrad führen tut?

Vielen Dank

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. In einem Telefonat mit einer Sekräterin der Kultus Minister Konferenz, hat die Dame auf die DUK nicht wirklich positiv reagiert.

Wundert mich nicht.

Sie sagte mir, dass in Ihren Augen es kein wirkliches Studium ist und man damit nicht zur Promotion und nicht in den höheren Dienst zugelassen wird.

Ich antwortete Ihr das dass Promotionsrecht immer eine Entscheidung der Universität ist und dass ich auch nicht vorhabe Beamter zu werden.

Das mit dem Promotionsrecht ist so nicht ganz korrekt. Es gibt schon einen rechtlich bindenden Standard für die Unis allerdings gibt es manchmal Möglichkeiten in Einzelfällen durch zusätzliche Prüfungen etc. diesen zu erreichen. Einräumen müssen sie dir das aber nicht.

Die DUK ist in der ANABIN Datenbank (anabin.de) mit H+/- gerankt d.h. sie ist nicht einer deutschen Uni gleichgesetzt. Dennoch darf man den Titel führen?! Es ist existieren zwar Biliterale Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, dass die Gradführung erleichtert, aber sind diese Abkommen überhaupt relevant? Es heisst doch alle Abschlüsse von Universitäten der EU sind anerkannt. (Bologna Prozeß)

Jain. Auch eine Berufsakademie in Deutschland ist nicht einer Hochschule gleichgesetzt und trotzdem kann sie unter bestimmten Bedingungen Bachelor verleihen. Im Grunde genommen sieht es mit manchen Einrichtungen im Ausland ähnlich aus. Auch wenn sie im jeweiligen Land einer offiziellen Hochschule entspricht und die Abschlüsse hier geführt werden dürfen, so bleiben es ausländische Abschlüsse, die bei bestimmten Vorhaben wie eine Promotion durchaus Probleme machen können.

Vor zwei Wochen telefonierte ich mit einer Dame aus dem Wissenschaftsministerium des Freistaates Bayern. Ich hatte das selbe Anliegen. Da wurde mir folgendes gesagt: "Wenn die Universität im Herkunftsland eine Universität ist dürfen sie den Grad führen, im Falle von Österreich müssen sie aber die verleihende Uni dahinter schreiben). Als ich wieder mit dem Argument kam dass doch alle Grade innerhalb der EU gleich sind und gleich geführt werden können, sagte sie mir...dass gilt nur bei Dr. Titeln."

Ja, bei Unis des Heimatlandes, die aber hier keine entsprechende Einstufung haben muss man dann bspw. MA (DUK, Österreich) führen, gilt übrigens auch für einige MBA wobei ich glaube das sich daran viele, auch aus Unwissenheit, nicht halten.

Auch bei Doktortiteln ist das so oberflächlich betrachtet auch nicht korrekt. Ein Doktor muss immer in der Originalschreibweise geführt werden oder, bei anerkannten Titeln, kann auch im deutschen "Dr." aber ohne jede weitere Bezeichnung genutzt werden. Kurz, aus einem PhD, DBA oder dem polnischen Dr. n. ekon. darf hier nur ein "Dr. Meier" werden und nicht ein Dr. rer. pol.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass sich viele Leute mit dem Tehma der Gradführung der Donau Universität Krems auseinandergesetzt haben. Bitte schildert mir doch eure Erfahrungen und eure Qullen zu den Fragen ob der Abschluss hier in Deutschland anerkannt ist (trotz der H+/- Bewertung bei ANABIN) und wie ihr einen Mastergrad führen tut?

Es gibt letztlich nur EINE korrekte Form der Führung. MA (....). Ich vermute viele halten sich nicht daran, wie gesagt bestimmt auch aus Unwissenheit. Theoretisch, wenn damit eine Verwechslung mit einem akademischen Grad nach deutscher Auffassung gegeben ist, wäre es u.U. sogar strafbar nur den MA zu führen. Ob sich darüber aber jemals jemand aufregen wird oder gar eine Anzeige schreibt und dann auch das Gericht ähnlich entscheiden würde, dass ist eine völlig andere Frage. Denn letztlich geht es hier ja auch nicht um eine bekannte Titelmühle ohne staatliche Anerkennung.

Anders ausgedrückt: Wieviele Leute in D laufen mit einem "Diplom Betriebswirt" rum und sind von einer VWA. Ganz häufig habe ich auch schon "Diplom Betriebswirt (VWA)" gesehen. Dass das häufig zu Klagen führt ist mir bislang auch nicht zu ohren gekommen, obwohl hier die Frage noch erheblich wichtiger zu stellen wäre.

Viel wichtiger ist allerdings für mich nicht unbedingt die Frage nach der Titelführung sondern nach der Anerkennung bei den Arbeitgebern und da wäre ich eher vorsichtig. Die DUK hat schon den Ruf, dass alle die hier keinen Abschluß bekommen (können) dort einen machen dürfen. Die DUK ist hier nicht unumstritten.

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Vielen Dank für die Info. Ich habe mit einigen DUK Absolventen geredet. Diese meinten das der Arbeitgeber ihr Studium an der DUK durchaus positiv bewertet hat, da ein berufsbegleitendes Studium von guter Ausdauer zeugt.

Natürlich hast du Recht und es ist immer von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.

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Ja, bei Unis des Heimatlandes, die aber hier keine entsprechende Einstufung haben muss man dann bspw. MA (DUK, Österreich) führen, gilt übrigens auch für einige MBA wobei ich glaube das sich daran viele, auch aus Unwissenheit, nicht halten.

Das ist nicht richtig, da Abschlüsse aus der EU ohne Herkunftszusatz geführt werden dürfen. Dafür gibt es Abkommen. Du kannst also in der Slowakei studieren und den Grad so führen. Anders ware es mit Abschlüssen aus anderen Ländern. Da mußt du z.b. aquila,MBA (CSU) schreiben.

Führung ausländischer Hochschulgrade

Auch bei Doktortiteln ist das so oberflächlich betrachtet auch nicht korrekt. Ein Doktor muss immer in der Originalschreibweise geführt werden oder, bei anerkannten Titeln, kann auch im deutschen "Dr." aber ohne jede weitere Bezeichnung genutzt werden. Kurz, aus einem PhD, DBA oder dem polnischen Dr. n. ekon. darf hier nur ein "Dr. Meier" werden und nicht ein Dr. rer. pol.

Auch da ist ein Fehler. Da gibt es die Carniegie-list, mit der einige PhD als Dr. geführt werden dürfen.

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Hallo,

ich studiere an der DUK, und ich habe mir die gleiche Frage gestellt wie Jewgeni.

Letztlich hat mir das Dokument Anerkennung von Abschlüssen der Donau-Universität Krems mehr Klarheit für diese verwirrende Angelegenheit verschafft. Das Dokument ist auf der Seite der DUK-Universität zu finden unter http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf.

Ich glaube es kommt wirklich darauf an, was man mit dem Abschluss erreichen möchte. Wenn man in den Höheren Dienst möchte oder promovieren, könnte es mit den DUK-Abschlüssen Probleme geben.

Mich ärgert immer wieder, dass es diese "Parallelschienen " gibt, die genauso oder fast so heißen wie die Bologna-Abschlüsse, aber dann doch irgendwie nicht gleichzustellen sind (z.B. die außerordentlichen Studien in Österreich und die MAS in der Schweiz). Das stiftet nur Verwirrung. Dass ich an der DUK "außerordentlicher Student" bin, trägt zur weiteren Verwirrung bei. Was soll das bedeuten?

Viele Grüße,

Silke

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Hallo Interessenten,

ich habe neue Informationen für euch. Heute bekam ich eine eMail Antwort auf meine Anfrage aus dem Bayerischen Ministerium für Bildung & Forschung.

Mit dem folgenden Hinweis:

Im folgenden wird auf eine Besonderheit des österreichischen Hochschulrechts (Universitätsbereich) hingewiesen. So können Mastergrade in Österreich auf unterschiedlichen Wege erworben werden.

1. Im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Studium einer anerkannten österreichischen Hochschule:

.........................................................................................................................................

2. Im Anschluss an einen erfolgreichen absoliverten Universitätslehrgang

Gebührenpflichtige und zumeist berufsbegleitende Universitätslehrgänge werden in Ergänzung zu ordentlichen Studiengängen von anerkannten österreichischen Hochschulen angeboten. Sie dienen in der Regel weniger der wissenschaftlichen Weiterbildung der Teilnehmer als vielmehr der berufsorientierten Wissenvertiefung oder dem Schließen von Lücken in einem begrenzten Bereich. Sie sind von deutlich kürzerer Dauern als "reguläre" Masterprogramme (teils nur sechswöchig) und stehen Ihnen daher nicht gleich.

Die Führung eines im Anschluss an einen Universitätslehrgang verliehenen Mastergrad ist in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland nicht unumstritten.

Aus europarechtlichen Erwägungen heraus erachtet es das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als zulässig, derartige Mastergrade in der Originalform zu führen.

Das heisst laut meiner Auffasung kann jeder DUK Absolvent aus Bayern den akademischen Grad in der Originalform führen.

Max Mustermann MA zum Beispiel.

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Das ist nicht richtig, da Abschlüsse aus der EU ohne Herkunftszusatz geführt werden dürfen. Dafür gibt es Abkommen. Du kannst also in der Slowakei studieren und den Grad so führen. Anders ware es mit Abschlüssen aus anderen Ländern. Da mußt du z.b. aquila,MBA (CSU) schreiben.

Ich kenne nur die Aussage die hier auch von der bayerischen Behörde genannt wurden zu Hochschulen, die lediglich Hochschulcharakter im jeweiligen Land aber nicht im anderen haben. Aber wenn dieses Abkommen für die sehr spezielle DUK Gültigkeit hat, wäre das ja geklärt. Dann wundert mich aber die hier zitierte Einschätzung, die ich auch aus anderen Bundesländern kenne. Aber danke für die Info.

Auch da ist ein Fehler. Da gibt es die Carniegie-list, mit der einige PhD als Dr. geführt werden dürfen.

Kein Fehler - ich sprach ausdrücklich von "anerkannten Abschlüssen", folglich müsste es auch welche geben die es nicht sind.

Irgendwie war mir so, dass die Carnegie-list ausschließlich für US-Hochschulen angewandt wird.

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Hallo,

die Aussage "Sie sind von deutlich kürzerer Dauern als "reguläre" Masterprogramme (teils nur sechswöchig) und stehen Ihnen daher nicht gleich" ist so pauschalisiert falsch.

Mein Studiengang dauert 5 Semester und umfasst 120 ECTS, es gibt wie bei "ordentlichen Studiengängen" Klausuren, eine Projektarbeit und eine Masterarbeit zu schreiben. In Deutschland gibt es unter Anderem Master, die nur 90 ECTS umfassen.

Und meine Frage an das Ministerium wäre, worin sich dann ein "reguläres" Masterprogramm unterscheidet von einem nicht regulären?

Viele Grüße,

Silke

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Ja da hast du recht die Aussage ist pauschalisiert.

Ein reguläres Masterprogramm baut nach dem Prinzip (Bachelor - Master - Doktor) auf. In Deutschland werden solche Studiengänge (konsekutive Studiengänge genannt) z.B. Bachelor in BWL, Master in Controlling (konsekutiv), danach Doktor in Wirtschaftswissenschaften.

Nicht konsekutiv heisst Bachelor in Soziale Arbeit danach Master in (Wirtschaftsrecht), nicht konsekutiv. Dein Master baut nicht auf deinen Bachelor auf.

So ähnlich ist es in Österreich mit den Universitätslehrgängen auch außerordentliche Studien genannt. Diese Studiengänge bauen nicht direkt auf einen davor erworbenen Bachelor auf.

Im Grunde wird dich kein Personalchef danach fragen ob dein Master Studium konsekutiv oder nicht konsekutiv war, da sie meist davon keine Ahnung haben. Bologna hat da noch mehr für Verwirrung gesorgt.

Wichtig ist, du hast ein Studium ordnungsgemäß abgeschloßen ganz egal ob es Studium oder Universitätslehrgang genannt wird. Das zeigt dem Personalchef, dass du Ausdauer und Durchhaltevermögen bewiesen hast. Und was noch wichtig ist, du hast einen akademischen Grad einer staatlichen Universität eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. So kann dir schon mal gar keiner Titelschwindel oder sowas anhängen.

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Hallo Jedi,

jetzt weiß ich auch woher die Verwirrung kommt. Ich bin mir nicht sicher ob die von dir angeführte vertragliche Regelung für die DUK ausschlaggebend ist, denn im Rahmen auch des neuen Universitätsgesetzes ist die DUK keine Uni (vgl. § 6 Universitätsgesetz Österreich) aber nur auf solches bezieht sich der Vertrag.

Für die DUK gibt es ein eigenes Gesetz, was allerdings bereits zu Beginn den Schluß zulässt, dass die gebräuchliche Bezeichnung lediglich aus Vereinfachungsgründen gewählt wurde und es sich um ein Universitätszentrum für Weiterbildung handelt (vgl. § 1 f.) die ausschließlich mit den in §6 Uni-Gesetz genannten Universitäten zusammenarbeitet. Ich bin mir daher gar nicht so sicher ob die Donau-Uni-Krens einen wirklichen Hochschulstatus hat oder ob das hier nur ein Weiterbildungsvehikel ist, dass zwar ähnliche Abschlüsse verleihen darf, aber keine eigene Hochschule ist. Es scheint mir vergleichbar mit unseren Berufsakademien oder mit Instituten die zwar die Studiengänge durchführen - wie z.B. HIMS (Hagen) oder WINGS (HS Wismar) - mit dem Unterschied, dass in Deutschland die Hochschulen den Abschluß verleihen und nicht die Institute.

Spannendes Feld. So ganz blicke ich da noch nicht durch. Erinnert mich aber an eine Aussage einer Österreichers vor ein paar Monaten in einem Forum, der auf der Suche nach Fernstudiengängen war und ich in fragte, warum er nicht an die DUK ginge anstatt in D zu suchen. Darauf habe ich nur ein "Das meinst du nicht ernst, ich will einen richtigen Abschluß" zurückbekommen. So langsam wird mir klar wo der Haken liegen könnte.

@Jewgeni:

Ob konsekutiv oder nicht-konsekutiv dürfte aber eigentlich ziemlich egal sein. Es gibt genügend anerkannte nicht-konsekutive Studiengänge von Hochschulen. Jeder klassische MBA ist ja bspw. ein nicht-konsekutiver Studiengang.

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