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Anerkennung der Donau-Universität-Krems in Deutschland


Jewgeni

Empfohlene Beiträge

Liebe Forumsmitglieder! Ich möchte hiermit anregen, dass sich Studieninteressierte folgende Seite durchlesen http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/faq/index.php

Bewertung in Österreich:

Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das ein abgeschlossenes Studium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Die Universitätslehrgänge können unter die gleichwertigen Studien fallen, die zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigen können; diese Gleichwertigkeit ist von der betreffenden Universität im Einzelfall zu prüfen. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein.

Internationale Bewertung:

Mastergrade in der Weiterbildung entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Magistar“ in Kroatien oder „Master Universitario“ in Italien). Aufgrund eines Mastergrades ist nicht mit einer automatischen Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen; allerdings kann diese im Einzelfall erfolgen.

Empfehlung auch zur Durchsicht von http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf

Ansprechpersonen int. Anerkennungsfragen

http://www.bmwf.gv.at/wissenschaft/international/enic_naric_austria/ansprechpartner/

Im Zweifelsfall würde ich vorschlagen, dass man zuerst ein konsekutives Studium bestreitet und erst danach einen Masterlehrgang in der Weiterbildung anstrebt.

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Ergänzend muss man noch folgendes festhalten,

bei vielen Lehrgängen wird prinzipiell ein abgeschlossener Bachelor verlangt, jedoch kann diese Aufnahmevoraussetzung auch mit einem Aufnahmegespräch umgangen werden. Mit letzterer Vorgangsweise sehe ich ein bisschen ein Problem, wenn jemand ohne Bachelor (und teilweise ohne Matura) einen Weiterbildungsmaster macht, dadurch werden die vergebenen Grade eigentlich nicht anerkannter und besitzen halt immer noch dieses "Geschmäckle".

Ein Weiterbildungsmaster ist wie der Name schon sagt ein Master zur Weiterbildung in einem spezifischen Fachgebiet, dafür wurde er auch geschaffen!

Um noch einen Vorposter zu wiedersprechen, in GB wird als Voraussetzung für die Absolvierung eines Masters im Regelfall ein Bachelor vorausgesetzt (Ausnahmen gibt es, nur sind diese sehr dünn gestreut).

Die Mastergrade von Lehrgängen, auch von LuC etc. werden nicht als gleichwertig akzeptiert um in Österreich einen Posten im höheren Dienst zu bekommen, dafür benötigt man seit Anfang 2012 im Minimum einen akkreditieren Bachelor einer anerkannten Hochschule.

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Hören Sie doch mit diesem "Geschmäckle" andauernd auf ;-)

Es gibt in UK (UK und GB sind übrigens nicht das gleiche ;) )unzählige Universitäten, die Masters ohne Bachelors vergeben. Meistens erlangt man während des Master-Studiums noch weitere Qualifikationen (Postgraduate Certificates und Postgraduate Diplomas) im selben Fachgebiet. Dazu gehören u.v.a. die University of Middlsex, die Heriot-Watt-University (deren MBA ohne Bachelor es sogar auf Platz 1 der New York Times List in Online MBAs geschafft hat), University of Cumbria. Und hierbei handelt es sich ebenfalls um akademische Grade.

Dass der Master der Donau Universität nicht für die Berechtigung in den höheren Dienst ausreicht, ist kein Widerspruch meiner Aussagen im Posting vom 03.03 um 16:51 Uhr, sondern dessen Bestätigung. Dort hatte ich geschrieben:

Dass der Master der Donau-Universität Krems nicht unbedingt den Einzug in den höheren Dienst ermöglicht, liegt daran, dass der Dienstherr/ Arbeitgeber (hier: der Staat) in aller Regel auch einen Bachelor voraussetzt. Ist dieser vorhanden, sollte es keine Probleme geben.

LuC und der DUK-Master sind nicht das Gleiche.

Viele Grüße,

abrakus.

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Hi,

die DUK ist eine Universität gemäß österreichischem Universitätsgesetz 2002, wobei es jedoch hierzu nocheinmals ein sog. DUK Gesetz gibt. Aufgrund des Statuses ist ein LuC und DUK Master von den rechtlichen Konsequenzen gleichgestellt. Der LuC wurde halt von Einrichtungen vergeben, welche nicht im Sinne des UG 2002 Hochschulen im engeren Sinne sind (aber im Sinne des UOG 93). Aber beide sind Weiterbildungsmaster, sind nicht konsekutiv, sind außerhalb des Bolognaprozesses und berechtigen zu keiner Qualifikation im öffentlichen Dienst im höheren Dienst. Es kann im Regelfall kein Doktorat auf den DUK Master aufgesetzt werden, es sei den ein Bachelor und/oder andere Qualifikationen liegen vor. Die Entscheidung obliegt jedoch bei der einzelnen aufnehmenden Universität, nur probieren Sie ein Doktorat mit einem DUK MBA (ohne vorhergehenden Bachelor) an der Wirtschaftsuniversität Wien, viel Spaß dabei.

Angefangen von der fehlenden Betreuungszusage, über den Erklärungsnotstand das kein Bachelor gemacht wurde, sondern gleich ein Master etc.

Theoretisch ist es auch in Österreich möglich mit einem Bachelor ein Doktorat anzugehen, dies wird jedoch im Regelfall von der aufnehmenden Universität abgelehnt werden. Ich kenne nur ein Doktoratsprogramm in Wien, welches Bachelorabsolventen (>BSc(Hons)) zum Doktorat zuläßt.

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Einige Anmerkungen, da ich in der Vergangenheit bereits selbst Informationen eingeholt habe:

Es gibt materiell-rechtlich keinen Unterschied zwischen einem Lehrgang universitären Charakters oder einem Universitätslehrgang oder einem FH-Lehrgang der Weiterbildung.

Grundsätzliches:

Die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

• Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),

• Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).

• Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung)

oder

• Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Diese Mastergrade berechtigen generell nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums, im Einzelfall können jedoch entsprechende Anerkennungen ausgesprochen werden.

Da die akademischen Mastergrade in außerordentlichen Studien an Universitäten – also in Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), an Fachhochschulen – also in Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der zuletzt geltenden Fassung), an Pädagogischen Hochschulen - also in Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006) oder an außeruniversitären Bildungseinrichtungen – also in Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) erworben werden, stellen sie auch keinen Teil des dreigliedrigen Studiensystems entsprechend der Bologna-Deklaration (Bakkalaureat – Magisterium – Doktorat) dar, die nur für ordentliche Studien anzuwenden ist.

Berufsrechtlich stellen diese Lehrgänge allesamt die akademische Weiterbildung dar und können die akademischen Mastergrade fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein, gesetzlich garantierte Berufsrechte (z.B. A-Wertigkeit im öffentlichen Dienst) vermitteln sie keine.

Sinn der akademischen Mastergrade ist ja die Aus- und Weiterbildung mit einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Freie Berufe akzeptieren u. U. akademische Mastergrade als Berufsvoraussetzung wie z.B. die Kammer der Wirtschaftstreuhänder den „Master of Business Administration“.

Akademische Mastergrade sind österreichische akademische Grade die im internationalen Verständnis Spezialisierungsstudien entsprechen und in vielen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind.

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Guten Abend,

Es gibt materiell-rechtlich keinen Unterschied zwischen einem Lehrgang universitären Charakters oder einem Universitätslehrgang oder einem FH-Lehrgang der Weiterbildung.

Sie und ich, sind beide Mitglieder dieses Forums. Trotzdem sind wir beide unterschiedliche Personen. Genauso verhält es sich bei LuC und Universitätslehrgängen. Nicht umsonst wurden die Lehrgänge universitären Charakters wegen "Wildwuchses" abgeschafft.

...stellen sie auch keinen Teil des dreigliedrigen Studiensystems entsprechend der Bologna-Deklaration (Bakkalaureat – Magisterium – Doktorat) dar, die nur für ordentliche Studien anzuwenden ist.

Ihre Informationen sind veraltet. Denn dies wurde mit der Abschaffung der LuCs verändert. Die LuCs wurden u.a. deswegen abgeschafft, weil Master-Qualifikationen von privaten Bildungsanbietern "verramscht" wurden. Mittlerweile sieht das Gesetz vor, dass Zugänge (auch zu) Universitätslehrgängen die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen haben, wie zu ordentlichen (also in Vollzeit abgelegten) Master-Studiengängen. Die Master-Abschlüsse sind sehr wohl Bologna-konform. Siehe hier: http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/anerkennungbologna/index.php

Abgesehen davon, sind die Master-Abschlüsse teils durch die FIBAA akkreditiert. Die FIBAA würde aber niemals MBA-Abschlüsse akkreditieren, die keine vollwertigen MBA Abschlüsse sind. Zumindest nicht unter dieser Bezeichnung. Dies würde ihrer Funktion als Akkreditierungsagentur ja diametral entgegenlaufen. Allein durch die FIBAA Akkreditierung heben sich die MBAs der Donau Universität Krems von vielen staatlichen MBA-Programmen ab, die nicht durch eine externe Akkreditierungsagentur validiert wurden (ich weiß, dass das jetzt wieder nach Werbung klingt, aber so ist es nun mal).

Für mich gilt weiterhin: Master-Abschlüsse der DUK = akademische, extern-akkreditierte Mastergrade einer staatlichen Universität.

Viele Grüße,

abrakus.

P.S.: Offtopic - aber wie "schwierig" es sein kann, einen Doktorgrad zu bekommen, haben Zu Guttenberg, Schawan, Koch-Mehrin, Chatzimarkakis ausreichend bewiesen. Ganz zu schweigen von den unzähligen Doktoren, die nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehen und ihre Doktorarbeit nach vergriffener Erstauflage fein säuberlich haben verschwinden lassen.

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Lieber Herr abrakus,

natürlich habe ich die älteren Informationen angeführt, da es ja seit 1.1.2013 keine Lehrgänge universitären Charakters mehr gibt. Sie sollten erkennen, dass alle Varianten (z.B. ob LuC oder Universitätslehrgang) auf einer Ebene liegen. Dies wurde per rechtlicher Grundlage umgesetzt! Es steht Ihnen nicht zu eine Wertigkeit vorzunehmen.

Die Hintergründe, weshalb es so entstanden ist, bleibt dem zuständigen Ministerium überlassen - Ihre Ausführungen sind Vermutungen.

In Österreich spielt es keine Rolle, ob etwas FIBAA akkreditiert ist; hinter allen akademischen Abschlüssen steht das zuständige Bundesministerium - international gesehen sieht es natürlich anders aus; ist jedoch für den Großteil der Studierenden nicht relevant, da sie sich auf den österreichischen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Darüber hinaus wird sehr wohl eine Unterscheidung zwischen konsekutivem- und Weiterbildungs-Studium getroffen:

- Ein Masterlehrgang basierend auf einem Bachelor-Lehrgang an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Hochschule beinhaltet 120 ECTS

- Ein Masterlehrgang in der Weiterbildung z.B. an der DUK wird in Zukunft nur aus max. 90 ECTS bestehen

Dies soll bewusst eine Unterscheidung herstellen. Nähere Auskunft beim Bundesministerium für Wissenschaft...

Machen Sie selbst die Erfahrung und gehen Sie mit Ihrem Abschluss an der DUK Ihren Weg.

BG

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Lieber Herr MagDr,

mit Ihrer Antwort sind Sie auf keinen meiner Einwände eingegangen sondern haben diese in einer populistischen Art und Weise versucht in Misskredit zu bringen.

Immerhin haben Sie anerkannt, dass es -nicht ohne guten Grund- keine Lehrgänge universitären Charakters mehr gibt. Grund für deren Abschaffung obliegt selbstverständlich dem zuständigen Minsiterium. Dieses wird aber offensichtlich die allseits bekannten Fakten zur Begründung seiner Entscheidung zur entsprechenden Handlung herangezogen haben.

Zu Ihrer Information: Die FIBAA ist auch aus Spitzenverbänden der österreichischen Wirtschaft entstanden und hat somit sehr wohl Relevanz für die österreichische Bildungslandschaft!

Hochinteressant ist derweil Ihre Feststellung hinsichtlich der ECTS; wird doch im Bologna-Prozess der Master eindeutig als zwischen 60 und 120 ECTS definiert.

Wie ich bereits erwähnte, stehe ich mit der DUK in keiner Beziehung. Insofern bin ich weder dort angestellt, noch Träger eines dort verliehenen Abschlusses oder derzeitiger Student.

Viele Grüße,

abrakus.

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ist jedoch für den Großteil der Studierenden nicht relevant, da sie sich auf den österreichischen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Es wird aber sehr viel bei IHK- und VWA-Betriebswirten sowie bei IT-Professionals (IHK) geworben für anschließende Master. Außerdem werden Informationsveranstaltungen in Deutschland durchgeführt.

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Ich "mische" mich mal als völlig unbedarfte Person ein... wenn erlaubt.

Ich verstehe - leider - die Intention dieser "Diskussion" nicht so ganz.

Warum hegen Sie (abrakus ) solch grosses Interesse daran?

Nachdem Sie bereits mehrmal erwähnt hatten, sie wären über Internet- Recherche auf diesen Beitrag gestossen, frage ich mich, auf Grund welcher persönlichen Fragestellung Sie recherchiert haben?

Ich meine, ich suche ja auch nicht ohne Motivation nach Informationen zu - um es mal salopp auszudrücken - "der Markteinschätzung für das Produkt grün gestreifte Clobürsten".

Ich will es einfach nur verstehen.

Denn inhaltlich kommt für mich ausser dem Auseinanderklabüstern von irgendwelchen Institutions- Richtlinien nicht viel rüber.

Vielleicht sehe ich das aber auch zu persönlich... und ich bitte darum das nicht persönlich zu nehmen.

Lg OldSchool1966

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