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Anerkennung der Donau-Universität-Krems in Deutschland


Jewgeni

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§132a StGB stellt eindeutig klar, dass jeder, der unberechtigterweise einen Master führt, sich strafbar macht. Dazu gehören im Zweifelsfall auch MBAs. Dies gilt im Übrigen auch für die von Ihnen erwähnten "Diplom-Fußpfleger". Hier würde §132a Absatz 2 gelten.

Hallo@abrakus,

der MBA ist kein akademischer Titel, sondern ein akademischer Abschluß - vergleichbar mit dem Dr.med.dent (Abschluß), lediglich der Dr. ist der Titel. Somit gilt da der o.g. Artikel schonmal garnicht - da geht es lediglich um Titelmissbrauch. Gewagt, das StGB so frei zu interpretieren.

Dazu kommt, dass der Titel Master, der in Alleinstellung auch kein Titel ist sondern lediglich ein Wort, auch nicht drunter fällt. Da Du hier deutsches Recht zitierst, solltest Du Dich an deutsche Vorgaben halten, und die kennt momenten die sieben u.g. Titel.

Mit dem Diplom-Fußpfleger geb' ich Dir Recht - das könnte im Zweifel nach hinten losgehen.

Die meisten genannten Grade sind keine Grade sondern Abschlüsse. Dass die akademisch sind, hat keiner angezweifelt (s.a. post #45). Das hilft @Jewgeni aber nicht weiter, wenn er z.B. nach einer Promotionsmöglichkeit nach dem Master fragt. Denn die hat er mit diesen Abschlüssen ja - wie inzwischen bekannt ist - nicht.

Fast das Einzige, wo ich Deiner Meiner bin.

Gruß,

DA

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Lieber Klaus,

Deine Postings disqualifizieren Dich derart für eine ernstzunehmende Diskussion, dass es mir fast schon weh tut, meine Zeit auf die Antwort zu verschwenden. Es sei aber jedem Leser selbst überlassen, Deinen mangelnden Kenntnisstand einzuschätzen und anhand dessen, Deine Aussagen zu bewerten.

Hier erstmal der Gesetzestext des deutschen §132a StGB.

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

[...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Dann fangen wir mal an.

der MBA ist kein akademischer Titel, sondern ein akademischer Abschluß - vergleichbar mit dem Dr.med.dent (Abschluß), lediglich der Dr. ist der Titel.

Der MBA ist ein akademischer Grad, kein Titel (das habe ich auch nirgends behauptet). Titel sind nämlich etwas völlig anderes.

Somit gilt da der o.g. Artikel schonmal garnicht - da geht es lediglich um Titelmissbrauch. Gewagt, das StGB so frei zu interpretieren

Also das ist, mit Verlaub, Schwachsinn und man kann nur jedem, der das liest, raten, es keinesfalls ernstzunehmen. Du forderst hier indirekt zu einer Straftat auf.

Dazu kommt, dass der Titel Master, der in Alleinstellung auch kein Titel ist sondern lediglich ein Wort, auch nicht drunter fällt.

Soll ich lachen oder weinen? ... ich lache :D ... das Wort "Diplom" ist auch nur ein "Wort". Du darfst Dich sicherlich Master Ahnungslos nennen. Aber sobald diese Bezeichnung einem akademischen Grad "zum Verwechseln ähnlich ist" (und das ist bei jedem "Master of" oder "Master in" nach eindeutiger Rechtssprechung der Fall), machst Du Dich strafbar (§132a (2) StGB).

Da Du hier deutsches Recht zitierst, solltest Du Dich an deutsche Vorgaben halten, und die kennt momenten die sieben u.g. Titel.

Lies Dir das Gesetz nochmal durch, denn da steht: "inländlische oder ausländische". Abgesehen davon gilt, wie bereits oben die Verwechslungseignung.

Die meisten genannten Grade sind keine Grade sondern Abschlüsse.

Nein, es sind akademische Grade. Vergleiche hierzu: http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf

Ich zitiere aus diesem Dokument:

Gemäß dem österreichischen Universitätsgesetz 2002 §88 (1) haben Absolventen

der Donau-Universität Krems das Recht, den erworbenen akademischen Grad zu

führen (d.h. in abgekürzter Form ihrem Namen nachzustellen) und in öffentliche

Urkunden eintragen zu lassen

Und hier gleich mitgeliefert, der entsprechende Paragraph:

§ 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen

wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten

Form zu führen. Dazu gehört auch das Recht, die Eintragung eines von einer

inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages

oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verliehenen akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.

Fast das Einzige, wo ich Deiner Meiner bin.

Vermutlich ist es Dir noch nicht aufgefallen - aber hier geht es ausnahmsweise mal nicht um Meinungen, sondern um harte, belastbare Fakten. Ich liefere, Du nicht. Du stellst nur obskure Behauptungen auf.

Kopfschüttelnd,

abrakus.

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Lieber Ahnungsloser,

der MBA (Master of business and administration) ist ein akademischer Grad, speziell im angloamerikanischen Sprachraum (dort sogar konsekutiv), es gibt im übrigen keine akademischen Titel. Akademische Abschlüsse im Sinne dieses Zusammenhanges sind im Regelfall Kurzstudien, Zwischenabschlüsse etc., diese führen aber zu keiner Grad Verleihung !

Der Master als solches ist sehr wohl geschützt und darf als akademischer Grad nur von hierzu berechtigten Einrichtungen vergeben werden (egal ob der Grad nun von einer Hochschule, einem Lehrgang oder einem LUC vergeben wird).

Unterschieden muss aber nun sehr wohl werden (das geht aber leider aus der Gradführung nicht hervor) wie und wo der Grad verliehen wurde. Wie schon mehrmals erwähnt ist eine Gradverleihung eines Masters ohne Bachelor oder gar ohne Abitur/Matura (wie es von vielen LuC, der DUK und Lehrgängen betrieben wurde, nur mit Berufserfahrung) schlicht und einfach schlecht für die Anerkennung und für die verleihende Einrichtung. Dadurch kommt meiner Ansicht nach ein gewisser Beigeschmack auf.

Es ist nicht umsonst, dass die eingessesenen Universitäten, der Staat und auch Privateaarbeitgeber, dies als nette Zusatzausbildung sehen, jedoch dies als Voraussetzung für eine höhere Position oder als Dissertationsvoraussetzung nicht anerkennen.

Sinn macht so eine Ausbildung nur dann, wenn man bereits über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor, Diplom etc.) verfügt und dies als Top up Ausbildung sieht, das war auch der Sinn der MBA Ausbildung, diese wurde für Techniker und Naturwissenschafter (also abgeschlossene Akademiker) geschaffen zum Erwerb von betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse.

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@chbrandl: Zwei Dinge, die ich zu Ihrem Posting noch anschließen möchte:

1.) Mastergrade, die von LuCs stammen, dürfen in Deutschland nicht geführt werden. Nur Mastergrade von Universitätslehrgängen, sind in Deutschland führbar.

2.) So wie ich das sehe, setzt die Donau Universität Krems grundsätzlich einen Bachelor-Abschluss voraus. Von dieser Voraussetzung wird lediglich in Ausnahmefällen das heißt bei mehrjähriger Führungserfahrung abgesehen (wenn man die Angaben auch so praktiziert werden). Dies ist auch (wie bereits von mir erwähnt) bei vielen Universitäten im angelsächsischen Bildungsraum der Fall.

Ansonsten stimme ich Ihnen aber zu.

Viele Grüße,

abrakus.

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Wenn sich nur Fernstudium-Interessierte und Weiterbildungssuchende zu einer Sachlage äußern dürfen, dann kommt eben so eine Grütze raus, wie hier auf den ersten paar Seiten.

Ist es Ihnen nicht möglich, auf solche abwertenden Begriffe wie "so eine Grütze" zu verzichten? Selbst wenn Sie den Eindruck haben, dass Aussagen nicht zutreffend sind, dann reicht es doch aus, dies festzustellen und dem die eigenen Ansicht gegenüberzustellen.

Es dürfen sich nicht nur Fernstudium-Interessierte und Weiterbildungssuchende äußern. Aber es ist hilfreich zu wissen, wer in welcher Funktion und aus welchem Interesse heraus Zeit investiert, um sich zu einer Sachlage zu äußern. Dies hilft dann auch den Lesern, die Äußerungen einordnen und einschätzen zu können.

@Markus, kannst Du das ganze Rechts- und Abschlußgequake mal ins Off-topic-Forum schieben? Wollte ich vorhin schon machen, hab's leider vergessen.

Die off-topic und on-topic Anteile ziehen sich ja quer durch die Beiträge, so dass sich diese nicht sauber auf zwei Themen aufteilen lassen.

Ich bin immer wieder mal geneigt, das Thema zu schließen (insbesondere aufgrund des teilweise unschönen Diskussionsstils, der mich nicht gefällt), aber andererseits kommen doch auch immer wieder interessante Beiträge auf inhaltlicher Ebene (die Neuregelung, dass die KMK bestimmte Bezeichnungen für Master-Abschlüsse vorgibt, kannte ich zum Beispiel noch nicht, weil dies früher nur bei den Bachelor-Abschlüssen so war), so dass ich da möglichst vermeiden möchte, bitte aber nochmals darum, auf persönliche Angriffe etc. zu verzichten.

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Das ist echt schade.

Ich fand' die Fragestellung echt interessant, aber dieses - sorry - Hin- und Her- "Gezicke" ist dermassen anstrengend, dass es keinen Spass mehr macht das hier weiter zu beobachten.

Warum sind manche Menschen so uneinsichtig und humorlos?

Ein Rätsel, dessen Lösung ich wohl nie herausfinden werde.

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Ist es Ihnen nicht möglich, auf solche abwertenden Begriffe wie "so eine Grütze" zu verzichten?

Also das ist doch nun wirklich noch im Rahmen...

Aber es ist hilfreich zu wissen, wer in welcher Funktion und aus welchem Interesse heraus Zeit investiert, um sich zu einer Sachlage zu äußern. Dies hilft dann auch den Lesern, die Äußerungen einordnen und einschätzen zu können.

Das Problem ist nur, dass einem nicht geglaubt wird, wenn man sich zu seiner Intention äußert.

Ich bin immer wieder mal geneigt, das Thema zu schließen

Ganz ehrlich? Zu diesem Thema ist wirklich alles gesagt und es könnte wirklich frohen Mutes geschlossen werden.

Ich habe arg das Gefühl, dass DerAhnungslose nochmal nachtreten wollte, nachdem ich mich kürzlich verabschiedet hatte. Dass er dies in unqualifizierter Art und Weise getan hat, steht für sich (und gegen ihn). Ich bin durchaus ein umgänglicher Mensch. Aber der Willkommensgruß des Nutzers DerAhnungslose mir gegenüber war nicht gerade die feine, englische Art.

Die Anerkennung der Abschlüsse der DUK ist hinreichend geklärt und mit Gesetzestexten untermauert. Darüber hinaus lohnt sich die Betrachtung der von MagDr geposteten Links. Bisher finde ich übrigens, dass sich lediglich Jedi, MagDr und ChBrandl hier konstruktiv geäußert haben.

Also wenn jetzt nicht noch Polemik von Seiten des Ahnungslosen kommt, ist die Sache für mich erledigt.

Viele Grüße

abrakus.

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  • 3 Wochen später...

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