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Welche Aufgaben hat die ZFU?


Markus Jung

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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist eine in Köln ansässige Behörde, die für die Zulassung und Prüfung der in Deutschland angebotenen Fernlehrgänge zuständig ist. Dabei richtet sie sich nach den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist der Verbraucherschutz: Alle Fernkurse, die in Deutschland vertrieben werden, müssen (mit Ausnahme von reinen „Hobby-Kursen“) in einem aufwändigen Verfahren von der ZFU überprüft werden, und zwar sowohl hinsichtlich der didaktischen Aufbereitung des Lernstoffes als auch in Hinblick auf die Gestaltung der Vertragsbedingungen.

Bei diesem Prüfverfahren, für das der jeweilige Anbieter übrigens Gebühren entrichten muss, gehen die Lehrbriefe im Normalfall an einen externen, von der ZFU beauftragten Fachgutachter, der überprüft, inwieweit die in der Lehrgangskonzeption fixierten Lernziele tatsächlich mit Hilfe des vorliegenden Lehrgangs erreicht werden können.

Dieser Gutachter listet außerdem auf, welche Verbesserungsvorschläge er hat und an welchen Stellen der jeweilige Anbieter seine Unterlagen gegebenenfalls noch weiter optimieren könnte. Die letztendliche Entscheidung, ob ein Fernkurs tatsächlich das Prüfsiegel der ZFU bekommt, liegt dann wieder bei der Zentralstelle selbst.

[...]

Die Zentralstelle für Fernunterricht hat neben der Überprüfung und Zulassung übrigens auch noch einige andere Aufgaben:

• Sie berät potenzielle Fernkursteilnehmer kostenlos bei ihrer Lehrgangsplanung (zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail).

• Sie veröffentlicht jährlich den „Ratgeber für Fernunterricht“, in dem man neben allgemeinen Informationen zum Fernlernen auch ein Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge findet.

• Auf der Webseite der ZFU (www.zfu.de) befindet sich außerdem eine Datenbank, mit deren Hilfe man nach allen zugelassenen Fernkursen auch online recherchieren kann.

• Jeder zugelassene Fernkurs wird dabei – ausgehend von den Informationen des Anbieters – kurz vorgestellt, einschließlich der aktuell gültigen Preise und der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Gerade die Angabe von Preisen ist für potenzielle Bucher sehr wichtig, da einige Veranstalter diese Angaben zum Beispiel auf ihrer Unternehmenshomepage nur schwer auffindbar aufführen.

• Daneben berät die ZFU auch die neu in den Markt eintretenden Anbieter in allen Fragen rund um das Zulassungsverfahren von Fernlehrgängen.

• Schließlich beobachtet und fördert die Zentralstelle für Fernunterricht die Entwicklung des Fernunterrichts und berät die Länder in allen Fragen rund um den Fernunterricht.

[...]

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus der ersten Auflage des Buchs 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Die zweite Auflage des Buchs mit den aktualisierten und ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.

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