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Kostenaufteilung für das Bachelor-Studium an der WHB


Bertramo

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin neu hier, und hab mich schon durch 5-6 Seiten geklickt, ohne eine Antwort zu meiner Frage zu finden.

Leider hat mir die WHB auch noch nicht auf meine E-Mail geantwortet.

Jetzt zu meiner Frage.

Muss man die Gesamtkosten von 10.980 € auf jeden Fall bezahlen, oder richten sich diese nach der Länge des Studiums.

Sind meine Kosten also geringer wenn ich schneller mit dem Studium fertig bin?

Pro Monat muss man ja 305 € zahlen (Beim Bachelor Studiengang Technische Betriebswirtschaft. Was nicht gerade wenig ist.

Bin zur Zeit noch an einer FH in Vollzeit, werde aber wohl Höhere Mathematik 2 nicht bestehen und Exmatrikuliert werden :-(

Da ich davon ausgehe das ich mir einige Credits anrechnen lassen kann, könnte ich auf diesem Wege ein ähnliches Studium doch noch erfolgreich abschließen.

Da ich das Fernstudium dann quasi Vollzeit machen würde, denke ich das ich in 10 Monaten abschließen könnte, was dann ja nur ca. 3000 € wären.

Würde mich über Antworten freuen.

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Du musst den kompletten Betrag bezahlen auch wenn du früher fertig bist.

Dafür kannst du die halbe Studiendauer umsonst überziehen.

Wenn dir Module anerkannt werden verkürzt sich das Studium um X-Monate, diese brauchst du dann nicht mehr bezahlen.

z.B. Regelstudienzeit 36 Monate, 5 Monate anerkannt = 31 Monate Studienzeit x 305€ = 9455€.

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Hat es eine Verfallsdatum? Oder ist auf ganze Lebzeit gesperrt?

Lebenslänglich. Ich kenne es allerdings so, dass man nur für den Studiengang gesperrt wird, in dem man aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Leistung exmatrikuliert wurde und nicht für alle Studiengänge, die das Fach in ähnlicher Form enthalten.

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Prinzipiell gilt das zunächst einmal für alle Studiengänge,...
Prinzipiell gibt es gar nichts in der Bildungspolitik, weil dieses eine der letzten föderalen Bastionen ist. Zwar ist ziemlich viel über die KMK koordiniert/harmonisiert, aber letzlich muss man in die Hochschulgesetze der Bundesländer schauen.
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Prinzipiell gilt das zunächst einmal für alle Studiengänge, die den Stoffumfang deiner endgültig nicht bestandenen Mathematik-2-Klausur in ähnlicher Form enthalten.

Also ich denke dass diese Aussage falsch ist. Es ist vielmehr so, dass man nur in dem Studiengang sich nirgendwo mehr einschreiben kann, in dem man endgültig gescheitert ist. Man könnte sich also z.B. auch an der gleichen Hochschschule in einen anderen Studiengang einschreiben in dem die besagte Prüfung notwendig ist (inwiefern das Sinn macht sei dahingestellt).

Habe zum Belege mal in den Hochschschulgesetzen von RLP (§68 (1) 3.), Hessen (§57 (2) 6.) und Bayern (Art. 46 3.) nachgeschaut. Da ist überall nur vom gleichen Studiengang die Rede (Ausnahme RLP hier gibts generell keine Einschreibung mehr bei zwei versiebten Studiengängen).

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Also ich denke dass diese Aussage falsch ist.

In der Tat. Es geht wirklich nur um den Studiengang, nicht um einzelne Kurse. Zudem können die Hochschulen diese Frage insofern flexibel handhaben, als dass sie selbst definieren, ob das angebotene Programm mit dem identisch ist, in dem nicht mehr studiert werden darf. Schon wenn der Name der Programme nicht identisch ist, hat man hier einige Möglichkeiten.

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