Zum Inhalt springen

Fernstudien-Lehrgang "Akademischer Unternehmensberater" in der Genehmigungsphase!


cgruenmueller

Empfohlene Beiträge

Neues Fernstudien-Programm in der Genehmigungsphase!

Demnächst kann ein weiterer Fernstudienlehrgang an der Donau-Universität belegt werden -

der Universitätslehrgang "Unternehmensberatung" mit Abschluss "Akademischer Unternehmensberater".

Alle Absolventen des Lehrgangs sollen damit auch den Gewerbeschein zum Unternehmensberater lösen können

und damit unmittelbar eine berufliche Perspektive erhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Braucht man in Österreich für die Selbstständigkeit als UB besondere (akademische) Nachweise?

In Deutschland ist das m.E. nur nötig, wenn man es nicht als Gewerbe sondern als freien Beruf ausüben möchten. Trotzdem könnte ein solcher Lehrgang manchen UB nicht schaden. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Österreich benötigt man zur "Selbständigen Ausübung" eines Gewerbes den sogenannten Gewerbeschein. Hier gibt es verschieden Arten. Der Unternehmensberater unterliegt einem reglementieren Gewerbe, mit folgenden Voraussetzungen:

Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung stellen ab auf die für diesen Beruf notwendigen Grundvoraussetzungen. Unabhängig von der jeweiligen Spezialisierung werden folgende Kernkompetenzen verlangt:

•fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen

•ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse

•das entsprechende Berater-Know-how (Analyse- und Diagnosefähigkeiten, Beratungstechniken, Prozesssteuerungsfähigkeiten, etc.)

Diese Kernkompetenzen können mit einer berufseinschlägigen Vorpraxis, eventuell in Verbindung mit einem fachlich einschlägigen Studium, oder im Zuge einer Prüfung nachgewiesen werden.

Geregelt wird das Ganze in einem Bundesgesetzblatt:

94. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen

für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich

der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Nachzulesen unter folgendem Link:

http://wko.at/ubit/ub/Zugangsvoraussetzungen.pdf

Mehr Infos dazu gibts auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=217712&DstID=6154

Prüfungsordnung:

http://wko.at/ubit/ub/UB_Pruefungsordnung.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...