Zum Inhalt springen

Berechtigt der Studiengang "Frühpädagogik" zur Leitung einer Kita?


die anne

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin, interessiere mich sehr für den Studiengang "Frühpädagogik" und möchte ins jetzt beginnende Sommersemester in Leipzig einsteigen. Laut der Beschreibung des Studienganges gehe ich davon aus, dass ich mit dem Bachelorabschluss dieses Studiengangs die Leitung einer Kita berechtigt übernehmen könnte. Meine Chefin meint nun, das dies nur mit einem Diplom als Sozialpädagogin möglich wäre, nicht mit diesem Studiengang. Ist das richtig? Ist dieser Abschluss ausreichend als Zugangsvorraussetzung für eine Leitungs - Einstellung?

MfG, Andrea

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hier würde ich erst einmal bei der Diploma direkt nachfragen, was die dazu sagen.

Ebenso würde ich mich evtl. bei den passenden Stellen informieren, denn es könnte auch sein, dass es hier unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern geben könnte.

Ob allerdings grundsätzlich und immer ein akademisches Studium überhaupt Voraussetzung ist bezweifel ich sogar. Unsere frische (und junge!) Kindergartenleitung bei meiner Tochter hat jedenfalls nicht studiert sondern ist meines Wissens über eine Fachwirtausbildung gegangen. Kann natürlich sein, dass über das heutige Bachelorsystem die akademischen weitergebildeten Personen bessere Chancen haben. Ob das aber zwangsläufig nötig ist weiß ich nicht. Eine entsprechende, einschlägige Weiterbildung ist meines Wissens aber Pflicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mich bei den zuständigen Stellen informieren (vielleicht Sozialministerium des Bundeslandes als erster Anlaufpunkt), alles andere ist spekulativ.

Was aber sicher nicht stimmt, ist die in der Aussage der Chefin enthaltene Behauptung, nur mit Diplom wäre es möglich. Es gibt und muss immer geben die Ablösung von Diplom/Diplom(FH) durch Bachelor/Master, wenn auf alle Zeiten ein Diplom nötig wäre, gibt es irgendwann niemanden mehr für den Posten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von NRW kann ich sagen, dass hier bereits eine Ausbildung zur Erzieherin ausreicht, sofern man die nötige Erfahrung vorweist.

Wie das in Sachsen aussieht, weiss ich natürlich nicht. Es würde mich jedoch sehr wundern, sollte man dort nur mit Diplon in eine Leitungsfunktion kommen können...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mich bezüglich des Diploms wahrscheinlich falsch ausgedrückt, sie sagte, dass nur Sozialpädagogen Leitungspositionen in Kitas besetzen dürften (und das ist ja ein Diplom - Studiengang, deshalb sprach ich davon) und dass die Reglung dass auch Erzieher in die Leitung gehen könnten veraltet sei. Ich weiss persönlich auch von einigen Fällen jüngster Zeit in denen auch Erzieher Leitungspositionen übernehmen konnten. Sie als Moderator können mir doch sicherlich sagen wie es in den einzelnen Bundesländern mit der Anerkennung dieses Abschlusses "Frühpädagogik" in Bezug auf Leitungspositionen aussieht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mir an Ihrer Stelle mal Gedanken machen, was für eine seltsame Kommunikation Ihre Chefin da mit Ihnen betreibt und was sie Ihnen eigentlich mitteilen möchte.

Es kann ja sein, dass der Träger "Ihrer" Kita die Regelung hat, dass nur Sozialpädagogen die Leitung übernehmen dürfen. Aber das gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für alle Träger und überall. Allein schon aus finanziellen Erwägungen heraus. Oder glauben Sie im Ernst, dass in einem kleinen Kindergarten mit zwei Gruppen (beispielsweise) sich der Träger die Ausgaben für einen Sozialpädagogen auflädt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann Frau Kanzler nur zustimmen:)

Noch eine Idee: Die Bachelor- Abschlüsse der ZFH im Bereich KIGA führen vielfach (wenn nicht sogar alle?:confused:) auch zu einem Abschluss der staatlich anerkannten Sozialpädagogin bzw. ermöglichen diesen. Möglicherweise ist das einfach bei diesem Anbieter nicht der Fall?

Unabhängig davon sollte ein Bachelor in Frühpädagogik auch zur Leitung einer solchen Einrichtung befähigen, ob mit Sozpäd oder ohne.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe mich gerade auch noch mal etwas im Netz belesen und sehe bisher in allen Kita - Gesetzen, das zur Leitungsberechtigung ein Abschluss zum Staatlich anerkannten Erzieher ausreicht. Also sollte es ein Bachelor - Abschluss in Frühpädagogik auch tun. Was den Anbieter betrifft hab ich leider keine Auswahl - außer der DIPLOMA hab ich noch keinen gefunden der Standorte in den neuen Bundesländern hat und der von Präsenzzeiten unter der Woche absieht - leider.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte - SächsQualiVO) Vom 9. Januar 2004

Abschnitt 1

Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte und der Tagespflegepersonen

§ 2

Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte mit Leitungsaufgaben

(1) Pädagogische Fachkräfte für die Ausübung von Leitungsaufgaben sind Fachkräfte mit

folgenden Berufsabschlüssen:

1. in Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität bis zu 70 Plätzen:

a) staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher oder

B) staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin, staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge oder

c) staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter,

2. in Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 70 Plätzen:

a) staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin, staatlich anerkannter Diplom-

Sozialpädagoge oder

B) staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Diplom-

Sozialarbeiter.

Pädagogische Fachkräfte, die nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung als Leiterinnen oder Leiter von Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 70 Plätzen tätig werden und nicht über die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Berufsabschlüsse verfügen, haben diesen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme dieser Tätigkeit zu erwerben. Diese Frist verlängert sich um den Zeitraum der Inanspruchnahme der Elternzeit.

(2) In Kindertageseinrichtungen mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern kann anstelle der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Berufsabschlüsse eine Diplom-Heilpädagogin oder ein Diplom-Heilpädagoge als Leiterin oder Leiter tätig werden.

(3) Pädagogische Fachkräfte mit Leitungsaufgaben, die über Berufsabschlüsse nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a verfügen, haben einen Qualifikationsnachweis vorzuweisen, der mindestens der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der

Fortbildung für Mitarbeiter/innen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiter/in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen vom 8. September 2003 (SächsABl. S. 925) entspricht. Der Qualifikationsnachweis soll innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung oder bei Aufnahme der Leitungstätigkeit nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme dieser Tätigkeit erworben werden.

(4) Pädagogische Fachkräfte, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung als Leiterin oder Leiter in Kindertageseinrichtungen tätig sind und nicht über die in Absatz 1 genannten Berufsabschlüsse verfügen, können ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...