Zum Inhalt springen

Hauptpraktikum - Hausarbeit/ Bachelorarbeit - ohne das Wissen des Arbeitgebers


AnAb

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 22
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Hallo !

ich habe meine Tätigkeit durch ein Zwischenzeugnis anerkannt bekommen und das schon früh gemacht weil ich evtl. den Job wechseln wollte (was ich dann nicht getan habe). Und da hatte ich mich erkundigt und mir wurde im Studienzentrum gesagt dass die Tätigkeiten der letzten 5 Jahre zählen, dass es also keine Rolle spielen würde wenn ich noch wechseln will. Dein Zeugnis aus 2011 sollte dann doch auch hinhauen. In deinem Studienzentrum können sie dir doch sicher auch helfen, in München sind die da jedenfalls sehr gut. Nicht besonders mitfühlend mit uns aber man wird immer so eingenordet dass man auf Kurs bleibt ;-)

Ich würde das auf jeden Fall versuchen, die Anerkennung kam in einer guten Woche und man hat wieder einen Stein vom Herzen.

Liebe Grüße

Holly

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es reicht, wenne in Arbeitszeugnis einen Zeitraum von 6 Monaten in einer qualifizerten Sachbearbeitertätigkeit umfasst. Somit ist ein halbwegs aktuelles Arbeitszeugnis ausreichend.

Ich habe die Gelegenheit genutzt um bei meinem AG ein Zwischenzeugnis anzufordern. So "günstig" kommt man selten an ein Zeugnis, aber natürlich nur wenn man vom Studium erzählt hat.

eine Frage noch: hast du einen Großteil der aufgelisteten/erforderlichen Tätigkeitsbereiche in deinem Arbeitszeugnis stehen? Oder anders gefragt, wurde dir die komplette Praktikumszeit angerechnet oder nur ein Teil?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Angerechnet wird immer nur komplett - eine Teilanrechnung ist meines Wissens nicht vorgesehen. Entweder du erfüllst die Voraussetzungen und musst kein Praktikum inkl. Bericht ablegen oder eben nicht.

Meine berufliche Tätigkeit hat sowohl für das Grund- als auch für das Hauptpraktikum gereicht, ehrlich gesagt hatte ich aber nichts anderes erwartet.

Hier die Aussage der HFH zu dem Thema. Diese Antwort habe ich im Sommer 2009 bekommen:

wenn Sie im kaufmännischen Bereich als Sachbearbeiter mind. 6 Monate tätig sind, ist dies zur Anrechnung auf das Hauptpraktikum ausreichend. Bitte senden Sie uns einen Tätigkeitsnachweis mit Angabe der Zeitdauer der Tätigkeit und Beschreibung des Arbeitsbereiches. 1 Seite ist völlig ausreichend. Dies sollte vom Vorgesetzten oder der Personalabteilung unterschrieben sein und uns im Original oder in beglaubigter Kopie zugehen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

findet ihr das zu "riskant", wenn ich für die Projektarbeit Daten (anonymisiert) von meinem Unternehmen verwende, ohne das Wissen des AG? Wenn ich einen Sperrvermerk verwende, dürfte das doch eigentlich in Ordnung gehen... Was meint ihr dazu? :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

findet ihr das zu "riskant", wenn ich für die Projektarbeit Daten (anonymisiert) von meinem Unternehmen verwende, ohne das Wissen des AG? Wenn ich einen Sperrvermerk verwende, dürfte das doch eigentlich in Ordnung gehen... Was meint ihr dazu?

Halte ich für recht riskant. Die Daten gehören dem Unternehmen, ohne Genehmigung dürfen sie nicht verwendet werden, auch nicht anonymisiert. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Personendaten handelt. Wenn Du dabei erwischt wirst, wie Du Daten aus dem Unternehmen rausschleppst (in welcher Form auch immer), kann Dich das den Job kosten.

Das Datenschutzgesetz gibt da sehr genaue Auskünfte über Verwendung von (personenbezogenen) Daten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...ohne Genehmigung dürfen sie nicht verwendet werden, auch nicht anonymisiert. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Personendaten handelt.

Was sind den anonymisierte Personendaten?

Anonymisierte Daten sind anonym, wenn dem so ist, kann niemand einen Bezug zu einer Person oder einem Unternehmen herstellen.

(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

...

(6) Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.

Wenn vernünftig anonymisiert wird, ist die Person, das Unternehmen nicht eindeutig bestimmbar und damit hat sich das ganze erledigt. Zudem bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht (oder eben die Pflicht aus BGB "Treu und Glauben") vor allem auf Dinge die eindeutig oder konkludent wirtschaftlichen Interessen des AG unterliegen, offenkundig geheim sind oder explizit geheimgehalten werden sollen.

Wenn es so wäre wie Du schreibst, würden sich wahrsch. >50% der BSP-Schreiber strafbar machen.

Ich habe für meine BSP-Arbeit niemanden gefragt und habe eindeutig das Verhalten echter Menschen beurteilt. Auch das Unternehmen war darin als X-GmbH enthalten - genau so steht es übrigens in den BSP-Richtlinien.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

findet ihr das zu "riskant", wenn ich für die Projektarbeit Daten (anonymisiert) von meinem Unternehmen verwende, ohne das Wissen des AG? Wenn ich einen Sperrvermerk verwende, dürfte das doch eigentlich in Ordnung gehen... Was meint ihr dazu? :rolleyes:

Um was für Daten handelt es sich denn? Allgemein halte ich das schon für riskant und würde mich immer mit dem Arbeitgeber abstimmen. Und was heißt anonymisiert? Wenn du Daten deines Arbeitgebers verwendest und nur nicht angibst, dass sie von ihm stammen, wäre das zum Beispiel nicht wirklich anonym, weil leicht zu ermitteln ist, bei welcher Firma du arbeitest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal wissen wir ja nicht, ob AnAb personenbezogene Daten verarbeiten will. Weiterhin wissen wir nicht, ob diese Daten nicht sowieso öffentlich zugänglich sind. In letzterem Fall ist die Verwendung unproblematisch. Sind die Daten aber nicht öffentlich zugänglich (wären sie das, läge die erforderliche Einwilligung und Information des Betroffenen nach BDSG normalerweise in irgendeiner Art vor) und sind sie außerdem zweckgebunden erhoben worden, wird es kritisch. Der Betroffene muß der Erhebung, der Verarbeitung und der eventuell notwendigen Weitergabe zustimmen (§4, §§27 - 32 BDSG). Wenn AnAb jetzt Daten aus dem Unternehmen verwendet für einen Zweck, dem der Betroffene nicht zugestimmt hat, dann ist das Zweckentfremdung. § 43 (2) BDSG wird da ziemlich deutlich. Das BDSG wird noch von verschiedenen anderen (z. B. Telemediengesetz) ergänzt, die bei "Mißbrauch" (hier meine ich jetzt mal nur den Gebrauch der Daten zu anderen Zwecken als den zugestimmten), nicht minder harsch reagieren.

Ich denke, AnAb ist einfach auf der sichersten Seite, wenn er/sie die Nutzung der Daten mit dem AG klärt. Möglicherweise dürfen die Daten ja sowieso per Zustimmung der Betroffenen verwendet werden?

Wenn es um Firmendaten gehen sollte, ist die Verwendung der Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens sowieso ein NoGo.

Das alles äußere ich jetzt eher aus meinem berufliche Erfahrungsraum. Der Mutterkonzern weiß über seine Kunden im prinzip alles. Es gibt hier unglaublich viele Ideen, diese Datenberge auch über den ursprünglich erhobenen Zweck hinaus zu nutzen (wir wären schon gern die seriöseren Facebooks oder Googles). Dürfen wir aber nicht, aus oben genannten Gründen. BDSG und alle verbundenen Gesetze schlagen uns die Geschäftsmodelle sofort wieder tot.

Aber es gibt eine sehr wichtige Erkenntnis aus diesen Gesetzen: Mit Zustimmung des Betroffenen darfste praktisch alles.

genau so steht es übrigens in den BSP-Richtlinien

Ich kenne die aktuelle BSP-Richtlinien eher nicht (hab' auch alten nicht präsent). Steht da wirklich drin, das die Quellenangabe für die Daten allein tatsächlich reicht? In dem Falle: ja, das halte ich für sehr fragwürdig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...