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Auch nur 1 Modul bei Vollzeit? Jetzt noch belegen?


gammedor

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Hallo,

habe mich zum SS eingeschrieben aber bis heute noch keine Kurse belegt. Wenn ich jetzt nachbelegen möchte im Virtuellen Studienplatz bekomme ich eine Warnung, dass eine rechtzeitige Bearbeitung jetzt noch gefährdet wäre. Wie sieht es in der Praxis aus? Und: Muss man bei Vollzeit eigentlich 2 Module belegen oder kann ich jetzt auch erstmal nur ein Modul belegen? Wie flexibel ist man hier?

Gruß

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Sorry, war etwas kurz!

Man kann ein Modul siebenmal als Wiederholer belegen, ohne weitere Kursgebühr.

Die Prüfung kann man natürlich nicht so oft wiederholen, aber man kann sich Zeit lassen und muss sich nicht zwangsläufig mit der Belegung auch zur Prüfung

anmelden.

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Ah nun verstehe ich, danke! Aber um das zu klären: Eine Belegung ist nicht zugleich eine Prüfungsanmeldung oder doch?

PS: Wäre es nun ratsam jetzt noch etwas zu belegen oder nicht? Semester ist ja doch erst ca. 3 Wochen alt?!

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Eine Belegung ist nicht zugleich eine Prüfungsanmeldung oder doch?

Die Belegung bedeutet, dass Du das Material bekommst (bei einer Erstbelegung) und in Moodle etc. freigeschaltet wirst. Die Prüfungsanmeldung ist davon komplett getrennt.

PS: Wäre es nun ratsam jetzt noch etwas zu belegen oder nicht? Semester ist ja doch erst ca. 3 Wochen alt?!

Welcher Studiengang denn?

Generell klar, kannst Du noch einen Kurs belegen. Du merkst ja dann, ob Du zeitlich hin kommst und schaffst auf jeden Fall einen Teil des Stoffs, selbst wenn Du Dich gegen die Prüfungsanmeldung entscheidest.

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Geht um den LL.B.! Habe mich schonmal eingeschrieben, kam aber eben noch nicht zum Belegen. Danke für die Info, dass Belegung und Prüfungsanmeldung zwei paar Schuhe sind (war vorher an einer Präsenzuni, da ist das natürlich was anderes). In dem Fall kann ich ja zumindest mal ein Modul "antesten".

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Gut zu wissen. Wo findet man die Info zu den EA? Gibts die denn in jedem Modul? Habe mich mal mit jemandem unterhalten, der Informatik studierte. Der meinte, dass er eigentlich nie solche EA gemacht hat. Nun weiß ich nicht wie das bei Rechtswissenschaft aussieht...

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