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Bafög und Steuererklärung


Annica

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe 2 fragen, da ich ab september evtl ein onlinestudium beginnen werde.

Meine situation: ich bin 23, verheiratet und habe ein 17 monate alten sohn. Vor der schwangerschaft habe ich eine schulische ausb. zur kaufmännischen assistentin gemacht und zeitgleich meine fachhochschulreife.

Zun ersten frage ich mich, ob ich bafög bekomme?

Und zum 2. würde mich interessieren, ob ich die kosten (modulkosten, fahrkosten und unterbringungskosten bei präsenzphasen, semestergebühren und evtl mein bafög, welches ich ja zurückzahlen müsste) steuerlich absetzen kann. Denn ich zahle ja keine steuern, da ich mutter bin und dann eben das fernstudium machen würde, also ich selbst habe keine einnahmen.

Falls das so nicht geht, kann mein ehemann das dann durch seine steuererklärung machen, wir sind ja verheiratet?

Oder geht etwa beides nicht?

Danke!

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Hallo Annica,

wenn Ihr verheiratet seid könnt ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dabei ist es unerheblich ob Du Ein Einkommen hast oder nicht. Solange wie dein Ehemann einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgeht, kannst Du auch versuchen deine Kosten fürs Fernstudium abzusetzen.

Schau mal in den verschieden Beiträgen bzgl. dieses Thema nach darüber wurde schon einiges Geschrieben.

Lg

Speedy12

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Vielen dank! Das hilft mir schon mal sehr weiter!

Ich hatte schon nach alten beiträgen zu diesem thema geguckt, allerdings passte keins auf meine situation, da die meisten fernstudenten ihr studiun ja neben ihrem job machen und einkommen haben.

Falls du aber passende beiträge findest oder kennst, kannst du mir ja mal den link geben.

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Hallo Annica,

ihr könnt euch für die Steuer gemeinsam veranlagen lassen. Somit werden eure gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben unterm Strich zusammengerechnet und daraus die Steuer berechnet. Das würde sich für euch sowieso lohnen, da Du kein Einkommen hast, aber trotzdem Steuerfreibeträge. Wichtig dabei auch, dass das Kind voll (1,0) auf der Steuerkarte Deines Mannes eingetragen ist.

Früher war es so, dass ein Erststudium immer als Sonderausgaben abgesetzt werden konnte, eine Weiterbildung als Werbungskosten. Das ist heute nicht mehr so. Sobald Du eine Ausbildung hast, ist alles danach eine Weiterbildung und kann voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist wohl zu beachten, dass bei den Werbungskosten nur tatsächliche Kosten anerkannt werden (sollen), z.B. die Fahrt zur Uni mit tatsächlichen Kosten und nicht mit der Kilometerpauschale. Mein Finanzamt hat das bis jetzt allerdings noch nie interessiert....

Damit ich Dich richtig verstehe: Du möchtest evtl. Bafög für das Onlinestudium ab Herbst bekommen?! Das Thema war für mich auch mal von Interesse und da hab' ich noch einen link dazu: http://www.privathochschulen.de/studienfinanzierung.php

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Die fachhochschulreife ist keine ausb, aber ich habe eine ausb gemacht und bei bestehen hat man automatisch die fachhochschulreife bekommen.

Gut, vielen dank! Dann weiß ich nun bescheid :)

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Elke, falls Annica das in Baden-Württemberg gemacht hat, kannst Du als Kaufm. Assistentin automatisch die Fachhochschulreife erlangen - das ist kein Fachabitur.

KORREKTUR:

Ich rudere mal etwas zurück: sie hat die Fachhochschulreife mit der Ausbildung erlangt, d.h. sie hat die 2-jährige Ausbildung gemacht. Wenn sie die 3-jährige Ausbildung gemacht hätte, hätte sie das Fachabi, da diese Ausbildung mit dem Wirtschaftsgymnasium verglichen werden kann. Für Annica bedeutet dies, dass sie z.B. NICHT direkt in das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fern-Uni Hagen einsteigen könnte, sondern nur über das Probestudium, da ja die FH-Reife nicht für ein Universitätsstudium anerkannt wird (altes Leiden...).

Hat aber nix mit dem eigentlichen Thema zu tun - sie hat auf jeden Fall eine anerkannte Ausbildung und kann den ganzen Studienkram steuerlich als Werbungskosten geltend machen - das ist die eigentliche Info, die sie braucht :)

Gut's Nächtle

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