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Bin ich berechtigt an der WBH zu studieren?


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Hallo zusammen,

ich hatte mich schon dazu entschieden den Studiengang Technisch Informatik an der WBH zu machen.

Leider wurde beim letzten Beratungsgespräch bekannt, dass ich vielleicht nicht berechtigt bin in Hesse zu studieren.

Hat einer Erfahrungen oder kann jemand etwas konkretes zu meinem Fall sagen.

Meine Eckdaten:

Fachoberschulreife 2006 (Realschule)

Fachhochschulreife schulischer Teil 2008 (Bereich Wirtschaft und Verwaltung/Höhere Handelsschule)

Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel 2011

Berufserfahrung seit 2011 im Vertrieb

Zuletzt ist noch zu sagen ich wohne in NRW und habe auch in diesem Bundesland meine Schulischen und beruflichen Erfahrungen

Bin ich berechtigt einen diesen Studiengang zu machen?

Leider bin ich beim Schulamt nicht weitergekommen...Mir wurde gesagt ich sollte es einfach versuchen, da die WBH diesen Antrag prüfen lassen würde.

Ich will aber nicht die Anmeldung rausschicken und nachher erfahren müssen, dass das für die Katz war.

Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Wenn du den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast, brauchst du ein 6 monatiges Praktikum oder eine Ausbildung um die Fachhochschulreife zu bekommen.

Da du ja eine Ausbildung gemacht hast, solltest du die Fachhochschulreife also besitzen und damit kannst du bei der WBH studieren.

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Das habe ich auch gedacht und vorher wurde mir das auch schon bestätigt, aber ich hatte ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater der WBH und der meinte es könnte sein, dass ich nicht berechtigt bin, da ich meine schulischen und beruflichen Qualifikationen im einem anderen Fachbereich erlangt habe.

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Das habe ich auch gedacht und vorher wurde mir das auch schon bestätigt, aber ich hatte ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater der WBH und der meinte es könnte sein, dass ich nicht berechtigt bin, da ich meine schulischen und beruflichen Qualifikationen im einem anderen Fachbereich erlangt habe.

Ok. das kann sein. Da kenne ich mich aber auch nicht aus, da ich die allgemeine Fachhochschulreife habe.

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ich hatte ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater der WBH und der meinte es könnte sein, dass ich nicht berechtigt bin, da ich meine schulischen und beruflichen Qualifikationen im einem anderen Fachbereich erlangt habe.

Hm, eigentlich müssten Dir die Studienberater der WBH doch eine verbindlichere Auskunft erteilen können als ein "es könnte sein". Ich würde da nochmal nachfragen, und mir das Ergebnis ggf. auch schriftlich geben lassen, zum Beispiel als Mail.

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Wenn du den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast, brauchst du ein 6 monatiges Praktikum oder eine Ausbildung um die Fachhochschulreife zu bekommen.

Da du ja eine Ausbildung gemacht hast, solltest du die Fachhochschulreife also besitzen und damit kannst du bei der WBH studieren.

Das wird das Problem sein, du hast eine kaufmännische Ausbildung, keine technische, Alternativ könntest du noch den Studiengang technische Betriebswirtschaft ins Auge fassen. Dir wird aber kein andere Weg bleiben, als das direkt mit der WBH zu klären.

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Ich habe nochmal bei der WBH angerufen. Mir wurde gesagt, dass sie nicht genau weiß ob ich direkt Zulassungsberechtigt bin, da es bei mir ein eher "spezieller" Fall ist. Ich soll mich morgen nochmal bei der Immatrikulationbeauftragten melden.

Sie hat mir aber versichert, dass ich die passive Zulassung also die Voraussetzung als "Gaststudent" erfülle.

Meine Ausbildung wir hierbei als Berufserfahrung annerkannt.

Nachdem ich mit der Beauftragten gesprochen habe lsse ich euch wissen wie und ob ich studieren darf.

Danke schonmal für eure Antworten

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Wenn du die passive Zulassung sicher bekommst, heist das ja im schlimmsten Fall nur, du musst noch die HZP ablegen.

HZP ist im Studiengang technische Informatik nun wirklich kein Problem (hab ich selbst hinter mir)

Kostet halt nur wieder Kohle, aber in dem rießen Geldhaufen den das Studium sonst so verschling geht das doch unter.

Also an deiner Stelle würd ich zwar versuchen ohne HZP durchzukommen, mich davon aber auf keinen Fall abschrecken lassen...

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Das habe ich auch gedacht und vorher wurde mir das auch schon bestätigt, aber ich hatte ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater der WBH und der meinte es könnte sein, dass ich nicht berechtigt bin, da ich meine schulischen und beruflichen Qualifikationen im einem anderen Fachbereich erlangt habe.

Als ich damals bei der WBH angefangen hatte, hat das auch keinen Hund interessiert. Gut, das ist über 10 Jahre her, aber trotzdem. Und ich bin Maschinenschlosser und hab' die FHR im technisch/gewerblichen Bereich abgelegt. Also für Wirtschaftsinformatik auch eher fachfremd. Aber wie UdoW unten schon geschrieben hat, könnte das doch der Knackpunkt sein. Wobei: Wirtschaftsinformatik zählt ja eher zu den Wirtschaftswissenschaften...

Und zum Thema Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern: ich müsste lügen aber ich meine, es gab' da mal einen Gleichwertigkeitsbeschluß. Ansonsten müsste auf dem Abschlußzeugnis draufstehen, für was es gilt. Z.B. steht bei mir unten dran:

Anerkennung des Zeugnisses in anderen Bundesländern der BRD:

"Entsprechend der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege - Beschluß der Kultusministerkonferenz von 1981 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der BRD zum Studium an Fachhochschulen"

Allerdings war das 1995... aber das gilt auch bei der WBH ;) Und ich habe mit dem Zeugnis keine Fächerbeschränkung.

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