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Sonderkündigung


Jim

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich verändere mich bald beruflich und werde es dann nicht mehr schaffen, dass Studium zu absolvieren.

Nun habe ich eine Frage: Wenn ich kündige, muss ich dann trotzdem die Regelstudiengebühren bis zum ende zahlen? Wegen mir kann das Semester noch gezahlt werden... aber noch 1 Jahr oder mehr, ist dies üblich???

grüße

Jim

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Hallo Jim,

das ist eh einheitlich geregelt da eine Vorgabe der ZFU. Jede kürzere Frist als die drei Monate zum Monatsende ist Kulanz des Anbieters aber mehr darf man nicht verlangen :).

Besten Gruß,

Philipp

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Zu den gesetzlichen Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) hast Du ja schon eine korrekte Auskunft erhalten. Den Gesetzestext kannst Du übrigens hier nachlesen:

http://www.fernstudium-infos.de/fernstudium-allgemein/1639-fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg.html

Ich habe aber noch eine Frage:

ich verändere mich bald beruflich und werde es dann nicht mehr schaffen, dass Studium zu absolvieren.

Kannst Du dann das Studium nicht weiter machen, oder möchtest Du es auch nicht weiter machen? Du hast ja nichts dazu geschrieben, wie weit Du schon bist. Aber wenn Du schon weiter im Studium voran geschritten bist, wäre es ja eigentlich schade, das aufzugeben. Vielleicht findest Du statt dessen einen Weg, die Studiendauer zu verlängern und doch noch zum Abschluss zu kommen?

Nur so ein (ungefragt geäußerter) Gedanke...

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