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Werbungskosten & Dienstwagen


studiuminspe

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Hallo zusammen,

anscheinend hab ich eine ganz exotische Steuer-Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann :)

Zum Sachverhalt:

Ich bin im Außendienst tätig und habe eine Dienstwagen. In naher Zukunft werde ich ein berufsbegleitendes Studium anfangen (Zweitstudium), welches von meinem Arbeitgeber toleriert aber nicht gefördert wird. Das Studium bringt für meinen aktuellen Job keine Vorteile, da es nur fachlich angrenzend ist.

Für den Dienstwagen habe ich feste monatliche Abzüge vom Bruttogehalt und ich versteuere den Wagen mit der 1% Regel. Die Versteuerung für den Weg zur Dienststelle bekomme ich regelmäßig zurück, da ich unter 46Tage im Jahr in der Geschäftsstelle meines Arbeitgebers bin.

Meine Frage: Kann ich die gefahrenen Kilometer für Präsenzveranstaltungen & Prüfungen absetzen?

Wäre auch schön wenn jemand aus eigener Erfahrung schreiben könnte.

Gruß,

studiuminspe

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Ich weiß nicht ob du kannst, ich habe es getan und das Finanzamt hat es anerkannt.

Das Fernstudium ist ja immerhin Dein "Privatvergnügen" und genau für die Privatnutzung versteuerst Du das Auto ja.

Aber sicherheitshalber solltest Du das von einem Profi klären lassen.

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Hi studiuminspe,

bei mir ist es fast die gleiche Situation nur das das Studium mehr Bezug hat zu meiner Arbeit.

Aber wenn Job und Fernstudium nicht zu verschieden sind gibts keine Probleme (z.B. Metzer studiert Maschienenbau ;-) )

Du kannst deswegen die Kilometer ganz normal absetzen, denn du versteuerst ja nach dem 1 %.

Großer Vorteil, die Fahrtkosten zur Weiterbildung werden mti 60 Cent pro Kilometer nicht wie normal 30 Cent pro Kilometer veranschlagt.

Hat jetzt knapp 3 Jahre wunderbar funktioniert.

Gruß

Frantic

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Vielen Dank für die Antworten. Schön zu lesen, dass das Absetzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Werde wahrscheinlich so oder so bei demnächst einen Steuerberater in Anspruch nehmen, aber mir ging es erst einmal um die generelle Möglichkeit.

Vielen Dank und schönes Wochenende.

Gruß,

studiuminspe

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Eigentlich ist das keine Willkür dabei bzw. sollte es nicht sein.

Ein Dienstwagen, der über die 1% (+0,03% pro Entfernungskilometer Wohnort zu Dienstsitz) versteuert wird, ist von den Werbungskosten theoretisch ein ganz normaler Wagen. Im Grunde genommen bezahlt man darüber, vereinfacht gesagt, die privaten Fahrten JEDER Art. Fahrten im Rahmen einer Weiterbildung sind also ganz normal ansetzbar.

Anders ist es bei Dienstwagen, die der Arbeitgeber ohne Pauschal- oder sonstigen Versteuerung überlässt aber diese nicht (!) zur privaten Nutzung bestimmt sind - typischerweise das Baustellenfahrzeug, was eigentlich am Abend zum Betrieb gefahren werden muss. Wenn er es auch für die Weiterbildung zur Verfügung stellt, dann entstehen einem ja nicht mal Kosten über die Pauschalversteuerung der privaten Nutzung, also auch keine Werbungskosten.

Darüberhinaus gibt es ja noch einige andere Varianten wie Dienstwagen bezahlt oder besteuert werden können.

Soweit so gut - habe ich ürbigens mal für einen Untergebenen von unserem Steuerberater klären lassen. ALLERDINGS: Im Zweifel kommt es hier auf Feinheiten an, wer also sicher gehen will, der sollte einen StB einschalten. Niemand sollte hier ein paar Sätze für seine spezielle Situation für gottgegeben ansehen und darauf eine Argumentation aufbauen - das geht schnell nach hinten los.

Ansonsten kann man damit auch warten, bis das FA aufmuckt.

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  • 6 Monate später...

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