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Anrechnung von Studienleistungen in M.Sc. Elektro- und Informationstechnik


jSchmalhofer

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich möchte einige Kurse im Studiengang "Master of Science Elektro- und Informationstechnik" anerkennen lassen.

Die genauen Infos dazu findet man in der Prüfungsordnung (PO) unter "§ 7 Anrechnung von Prüfungsleistungen" bzw. auch auf deren Info-Homepage.

Was mich stutzig macht bzw. verwirrt ist der folgende Satz: "Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen oder Fachvertreter zu hören."

1. Bedeutet das nun, dass ich mich an die Dozenten der Vorlesungen in Hagen wenden muss um die Anerkennung durchzubekommen? Oder macht das der Prüfungsausschuss selber ohne mein Zutun?

2. Stimmt die Aussage, dass man in den Regionalzentren diese Anerkennung durchführen lassen kann (auf deren Homepage steht nichts konkretes dazu!)? Oder schicken die das sowieso nur weiter? Weil dann kann ich das ja direkt per Post zu denen senden.

Vielen Dank für jede Hilfe!

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Was mich stutzig macht bzw. verwirrt ist der folgende Satz: "Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen oder Fachvertreter zu hören."

Der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt wird für jede Studienleistung, deren Anerkennung beantragt wurde, wohl denjenigen Professor fragen, der das jeweilige Fach/Teilgebiet an der FernUni vertritt. Das musst Du aber wohl nicht selber machen.

Die Regionalzentren werden die Unterlagen wohl auch nur nach Hagen weiterreichen, nehme ich an.

Grüße

Lippi

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[...] Die Regionalzentren werden die Unterlagen wohl auch nur nach Hagen weiterreichen, nehme ich an.

Da schmunzelt der Sparfuchs in mir gleich und fragt sich folglich: Heißt das, ein Gang zum Regionalzentrum hier in meiner Stadt erspart mir die Versandkosten? Wenn dem so ist, werde ich da wohl mal vorbeischauen.

Habe da auch gleich per Email nachgefragt, was genau die da bei der Anrechnung machen, aber wirklich verstanden habe ich die Aussage der netten Dame leider nicht:

[...] Sie können die Unterlagen für Ihren Antrag auf Anrechnung gerne bei uns beglaubigen lassen. [...]

Ich verstehe das so, dass ich mit meinem Zeugnis auf dem auch das Fach als bestanden aufgeführt "hinlatschen" kann sowie einer Inhaltsangaben zu dem Fach und die Damen/Herren dort bestätigen, dass ich das Fach bestanden habe ohne direkt eine amtlich beglaubigte Kopie mitreichen zu müssen. Das ganze wird dann OHNE Zeugnis bzw. amtlich beglaubigter Kopie weitergeleitet. Korrekt?!

Edit:

Ach und noch eine Frage: Die Vorlesung in Hagen, welche ich anrechnen lassen will, habe mit zwei Vorlesungen (jeweils ca. die Hälfte) meines bisherigen Studiums abgedeckt. Kann ich auch in diesem Fall die Vorleistung anrechnen lassen?

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Weil ich keinen neuen Thread aufmachen will, nochmal meine Frage von oben wiederholt:

Hat jemand eine Ahnung, ob ich ein Fach/Modul anrechnen lassen kann, wenn ich dieses inhaltlich zwar in einem vorhergehenden Studium zwar bereits vollständig abgedeckt habe, jedoch über zwei separate Fächer? (z.B. ich will Mathe in Hagen anrechnen lassen und habe den darin behandelten Stoff teils in "Mathe I" und teils in "Mathe II" an einer anderen Uni bereits absolviert)

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1. Bei der Anrechnung können mehrere Veranstaltungen für eine Angerechnet werden und umgekehrt, die Inhalte müssen stimmen, nicht die Benennung.

2. Post für die Fernuni kann immer im Studienzentrum abgegeben werden.

3. Beglaubigung heißt, Du gehst mit dem Original hin, das Studienzentrum macht eine Kopie und Du nimmst das Original wieder mit.

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Danke an Markus und stefhk3! Das sind genau die Infos die ich wollte.

Das Regionalzentrum hat mir selbiges übrigends auch bestätigt (hab schlauerweise wieder mal parallel an mehreren Stellen nachgefragt):

"[...] in wie vielen Teilen sie die Kurse gehabt haben, dürfte keine Rolle spielen. Hauptsache der Gesamtumfang ist gleich. Entscheidung liegt immer beim Prüfungsamt in Hagen. [...]

Jetzt heißts also nur noch Zeugnisse raussuchen und hoffen!

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