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Weiterbildungs-Master und "richtiger" Master?


sunsight

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Also ich teile die Einschätzungen von ceggert aus Post #5 und #7 nicht.

Für mich gibt es drei verschiedene Master-Studiengänge:

1. Konsekutiver Master

Der Master baut direkt auf dem vorangegangenen Bachelor-Studium auf und vertieft dort erlernte Sachverhalte. Beispiel: Bachelor "Betriebswirtschaftslehre", Master "Betriebswirtschaftslehre - Rechnungswesen und Steuerlehre" o.ä.

2. Nicht-konsekutiver Master

Der Master setzt keinerlei Kenntnisse aus dem Erststudium voraus. Er behandelt ein völlig neues Gebiet. Beispiel: Bachelor "Maschinenbau", Master of Business Administration (MBA)

3. Weiterbildungsmaster

Der Master knüpft zwar an den vorangegangenen Bachelor- oder Diplomabschluss inhaltlich an, behandelt aber ein anderes Sachgebiet. Er bedient sich dabei am Vorwissen des Studenten aus dem Erststudium, vertieft das Gelernte jedoch nicht, sondern eröffnet ein anderes Teilgebiet. Beispiel: Diplom "Betriebswirtschaftslehre", Master "Wirtschaftsrecht" (< das hab ich übrigens so gemacht an der TU Kaiserslautern) ;-) oder Bachelor "Betriebswirtschaftslehre", Master "Wirtschaftsingenieurwesen"

Mit der Eigenschaft "berufsbegleitend" oder nach der Anzahl der Creditpoints kann man meiner Meinung nach nicht zwischen den o. g. Master-Abschlüssen unterscheiden. Auch wenn sicherlich Weiterbildungsmaster z. B. eher berufsbegleitend sind als konsekutive Master.

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Was allerdings nicht der offiziellen Sichtweise entspricht, den gerade nicht-konsekutive und Weiterbildungsmaster, also 2. und 3. würden eine sehr große Schnittmenge bilden. Aber auch 1 und 3 in einigen Fällen.

Es gibt Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge sowie konsekutive und nicht-konsekutive. Daneben gibt es ja noch andere Bezeichnungen wie Ergänzungsstudium oder oder Zusatzstudium. Zudem sind landesspezifische Definitionen auch nicht immer Deckungsgleich. Das weitere Begriffspaar graduales und postgraduales Studium kommt noch hinzu. Die babylonische Begriffsverwirrung ist also schon längst ausgebrochen.

Meiner Erfahrung nach, siehe auch das eine oder andere Beispiel oben, sind diese zwei erstgenannten Begriffspaare weitestgehend aber (leider) nicht endgültig Deckungsgleich.

Das statistische Bundesamt bspw. definiert einen Aufbaustudiengang als einen postgraduellen Studiengang (also der zwanghaft ein Erststudium voraussetzt) und dieses inhaltlich oder fachlich ergänzt. Interessanterweise schließen sie konsekutive Masterstudiengänge explizit aus. Damit weichen sie bspw. von der Einteilung ab, wie sie Akkreditierungsstellen nutzen oder auch im Hochschulkompass angezeigt wird.

Die Berliner hingegen definieren es als ein Studium, was zur Vertiefung des Inhaltes mit dem Ziel der Promotion dient. Da allerdings, ohne jetzt spitzfindig zu werden, Master grundsätzlich zur Promotion berechtigen, würden darunter alle fallen. Das wiederum deckt sich mit der Definition für postgraduelle Studiengänge, würde also Weiterbildungsstudiengänge mit einschließen.

Was mir bis jetzt fehlt ist aber eine griffige Definition für Weiterbildungsstudiengänge. Die müsste es allerdings in der einen oder anderen evtl. landesspezifischen Gesetzgebung schon geben, da Weiterbildungsstudiengänge, im Gegensatz zu den "normalen" (mal ausdrücklich nicht Aufbaustudiengänge) an öffentlich-rechtlichen HS völlig anders bepreist werden können/dürfen.

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Danke für die Erklärungen:

Jetzt machen wir mal ein praktisches Beispiel:

Ich machen eine Bachelor of Arts BWL 180 ECTS.

Anschließend würde ich einen Master of Enginnering Wirtschaftsingenieurwesen mit 120 ECTS bei AKAD machen. (Dort unterscheidet sich das 1. Semster zwischen Wirtschaftswisssenschaftler und Ingenieurswissenschaften).

1. Welchen Master habe Ich dann?

2. Wie ist der Master anerkannt? Eure Meinung

2. Bringt er was?

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Deine Fragen 2. & 3. sind völlig losgelöst von der Frage Weiterbildungs-, Aufbau- oder sonstwie-Master. Das ist ja das schöne an der Diskussion, sie ist rein akademisch.

Ob Frage eins letztlich relevant ist, ausser um des lieben Wissenwollens, bezweifel ich stark. Mir wäre Anerkunnung und Unterstützung bei der Zielerreichung viel wichtiger (und praktisch ist es auch das Wichtigste).

Das Problem hier ist, dass er im Grunde auch kaum klar einklassifiziert werden kann sondern Aspekte von allen beiden Varianten trägt.

So könnte man diesen theoretisch Vollzeit nach einem Vollzeitstudium, ohne berufliche Erfahrung etc. studieren. Dazu ist er konsekutiv - je nach Ausrichtung schreibt er einen wirtschaftswissenschaftlichen ODER ingenieurwissenschaftlichen Erstabschluss vor. Es könnte daher ein Aufbaustudiengang sein. Aus Sicht eines BWLers mit Berufserfahrung und benötigter Weiterbildung im wirtschaftingenieurwissenschaftlichen Bereich in Teilzeit könnte man auch den Weiterbildungsmaster argumentieren.

Im Hochschulkompass ist leider keine Typisierung gem. KMK vorgenommen worden und auch die Acquin als Akkreditierungsorganisation lässt sich scheinbar nicht zu einer Einstufung hinreißen. Jedoch muss man auch sehen, das i.d.F. die Akad-Stuttgart zuständig ist und ich jetzt nicht weiß ob und wie das Land BaWü eine Unterscheidung trifft und definiert.

Aber wie gesagt, letztlich ist es völlig Wurst ob Weiterbildung-, Zusatz-, Aufbau-, Ergänzungsmaster. Wenn er für DEINE Ziele und DEINEN Hintergrund der richtige Studiengang ist, bringt er Dir auch etwas. Nach der Klassifizierung wirst Du später nie mehr gefragt werden.

Thema Anerkennung: In aller Regel sind die Abschlüsse der Akad sehr hoch angesehen in der Wirtschaft.

Bringt er was? Ist so nicht zu beantworten. Wenn Du die Inhalte nur aus reiner neugierde ohne einen Bezug zu Deinem Job oder Deinen (beruflichen) Zielen studierst, dann beruflich natürlich nicht, persönlich natürlich schon.

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Habe gerade etwas interessantes auf der KMK-Seite gefunden, allerdings ein Thesenpapier.

Ein Weiterbildungsmaster wäre demnach ein Master (egal ob konsekutiv oder nicht-konsekutiv, auch egal ob graduell oder postgraduell, Vollzeit-, Teilzeit oder wieviele CP) der eine berufspraktische Phase sowie ein Lehrangebot voraussetzt, das auf diese Praxis Bezug nimmt.

Das macht für mich schon Sinn führt aber die offizielle (!) Einordnung mancher meiner Beispiele ad absurdum. So der Hamburger MA bspw. der als Weiterbildungsmaster klassifiziert ist und entsprechend kostet er. Eine berufspraktische Phase setzt er aber NICHT voraus auf die er somit theoretisch auch keinen Bezug in der Lehre nehmen kann.

Dieses würde aber auch bspw. den Akad-Studiengang, der soeben in der Diskussion stand, zum Aufbaustudiengang machen, weil er Berufspraxis nicht voraussetzt und auch keine Berufstätigkeit während des Studiums.

So sind typische berufsintegrierende Master (wie bspw. MA Industrial Management (Provadis-Hochschule); MA in Management (FH Mainz)), trotz ihrer Konsekutivität (und den 120 CP) Weiterbildungsmaster, setzen sie doch Berufserfahrung und zwanghaft beruflich einschlägige Praxis voraus und integrierend dieses in die Lehre. Ähnliches gilt natürlich für jede Art von MBA.

Hingegen bleibt der Teilzeit-Master in WiWi der FernUni ein Aufbaumaster, weil er a) keine berufspraktische Erfahrung benötigt, weder parallel noch vorher und - alle die Hagen kennen werden es wissen - auf diese vorhandene Praxis auch kaum bis gar keine Rücksicht nimmt.

Deswegen ist auch der Master der Nordakademie, den ich nannte, ein Aufbaustudiengang, weil die Einschlägigkeit des Wissens nicht zwanghaft aus einer Berufspraxis stammen muss, sondern auch über einen passenden (Vollzeit-)Bachelor erbracht werden kann - was aber eher seltener der Fall sein dürfte.

Diese Einstufung gem. dem Thesenpapier ist für mich gut nachvollziehbar, auch wenn es den einen oder anderen Spezialfall nicht gänzlich erklärt oder auch schnell bei manchen Studiengängen Dikussionen entstehen können.

Grundsätzlich sollten also alle Masterstudiengänge, die berufspraktische Erfahrungen zur Bedingung machen, weil sie diese in die Lehre integrieren, Weiterbildungsmaster. Bleibt die Lehre davon (weitestgehend) losgelöst - was bei einigen berufsbegleitenden Studiengängen der Fall ist - ist es ein Aufbaumaster, nach dieser Lesart. Die Definitionen für Aufbaumaster, wie geschrieben, sind allerdings reichhaltig und unterschiedlich, dass man fast dazu kommen kann zu sagen: Alles sind Aufbaumaster aber einige davon Weiterbildungsmaster.

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Von einem Experten für akademische Weiterbildung, der ungenannt bleiben möchte, habe ich folgende Hinweise erhalten:

1) Die Unterscheidung zwischen konsektutive und nicht-konsekutive Master gibt es nicht mehr (Beschluss KMK 4.2.2010). Es gibt nur Masterstudiengänge und weiterbildende Masterstudiengänge. Aufbaumaster gibt es nicht!

2) Der Unterscheid zwischen diesen Arten ist, dass ein weiterbildender Master zwingend vor Aufnahme des Studiums eine mindestens einjährige (einschlägige) Berufstätigkeit voraussetzt. Auf die Berufstätigkeit kann, muss aber nicht Bezug innerhalb des Studiums genommen werden.

3) Weiterbildungsmaster sind in der Regel gebührenpflichtig, sie gehören nicht zum grundständigen Studium, das in einigen Bundeländern grundsätzlich gebührenfrei ist.

4) Die Anzahl der Punkte kann zwischen 60 und 90 schwanken. Die 60-Punkte-Master stammen vermutlich aus der Frühphase der Einführung der Bologna-Architektur. Das heißt: Die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben" sehen vor, dass ein Master den Umfang von einem bzw. zwei Jahren haben kann. Also hat man sich anfangs an der unteren Grenze von einem Jahr orientiert. Diese Orientierung wurde mit Beschluss des Akkreditierungsrates problematisch, da alle Akkreditierungsagenturen aufgefordert sind zu prüfen, dass Bachelor und Master gemeinsam 300 ECTS- Punkte ergeben. Mit bloß 60 Punkten ist dieses Ziel schwer zu erreichen, da die meisten Bachelor mit 180 Punkten enden. Daher gibt es die Tendenz, die Programme auf mindestens 90 auszuweiten.

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...und wieder ein Punkt mehr.

Gibt es keinen KMK-Beschluss, der diese babylonische Sprachverwirrung mal exakt definiert? Auch das scheint mir eher eine "Meinung" zu sein.

Nr. 1 ist wohl weder bei allen Hochschulen noch bei den Akkreditierungsorganisationen angekommen. Da wird weiterhin lustig unterschieden. ;-)

Wenn Du Nr. 4 den ersten Satz zu das "kann" zu "schwanken meist" veränderst, würde ich sogar mitgehen. Es gibt genügend MBA oder bspw. auch den bereits häufiger zitierten Coaching-Master der Euro-FH die 120 CP aufweisen. Da passt diese Aussage nicht ganz.

...und abgesehen hat der Begriff Aufbaustudiengang bzw. Aufbaumaster durchaus den Weg in Landesgesetzgebungen bzw. die dazugehörigen Verwaltungsakte gehalten.

Aber eine Expertenmeinung zu dem Thema war auf jeden Fall hilfreich! Danke!

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Super! Danke!

Allerdings stellt dieser Beschluß einige Aspekte der Expertenmeinung in Frage, bringt aber viel Licht in diese Diskussion.

Laut Kapitel A.4 gibt es auch weiterhin konsekutive Master - sie bilden das Pendant zu weiterbildenden Mastern. Scheinbar ist lediglich der Begriff - nicht-konsekutiv gestrichen worden.

Allerdings bedeuted konsekutiv in dem Fall ausdrücklich nicht mehr, dass eine Einschlägigkeit des Erststudium bestehen muss. Konsekutiver Masterstudiengänge "sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten." Ein Fachbezug, wie bisher konsekutiv häufig verstanden wurde, ist demnach nicht mehr nötig.

Kurz - alles, was nicht ein weiterbildendes Masterstudium ist, ist ein konsekutives.

Ein weiterbildender Master ist dem Beschluß ein Master der

a) berufspraktische Erfahrung i.d.R. (! - als nicht zwangsläufig) nicht unter 1 Jahr voraussetzt und

B) dessen Inhalte diese berufliche Erfahrung berücksichtigt und daran anknüpft.

Dieser Zusammenhang muss bei der Konzeption dargelegt werden.

Demnach ist ein Masterstudiengang, der berufspraktische Erfahrung voraussetzt - i.d.R. mind. 1 Jahr, in Ausnahmen auch weniger (oder gar keine?) UND dieses mit dem Inhalt des Studium verbindet ein Weiterbildungsmaster. Fehlt eine dieser Bedingungen, insb. die fehlende Verknüpfung im Studium, wäre es nach dem Beschluß ein konsekutiver Master. Eine berufliche Erfahrung kann gem. der Wortwahl "i.d.R." in Ausnahmen weniger als 1 Jahr sein, theoretisch auch darauf verzichtet werden - das ist allerdings nicht ganz klar. Das ist wahrscheinlich etwas gewöhnungsbedürftig, denn jetzt ist ein Masterstudium, was keine berufspraktische Erfahrung voraussetzt aber für alle Bachelor offen steht ein konsekutiver Master.

Weite Verbreitung hat das wohl nicht gefunden, zumindest im normalen Sprachgebrauch. Ich fände hier den Begriff "postgraduell" sehr viel passender und weniger verwirrend.

Überhaupt keine Aussage gibt es in dem Beschluss übrigens über die CP von weiterbildenden Mastern im Gegensatz zu konsekutiven. Zumindest habe ich jetzt im Überflug dazu nichts gesehen. Hier gilt weiterhin die Regel, dass ein Master gem. HRG ein- bis zweijährig sein muss und gem. obigen Beschluss demnach 60 - 120 CP umfassen soll. Ein weiterbildender Master kann somit 60 aber auch 90 oder 120 CP umfassen, genauso wie ein konsekutiver.

Insgesamt soll, auch das ist dem Beschluss zu entnehmen, Bachelor und (egal welcher) Master mind. 300 CP erreichen (Kunststudiengänge können bis 360 CP konzipiert sein). Bei Kombinationen von weniger als 300 CP, kann von dieser Regel "bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch dann, wenn nach Abschluss eines Masterstudiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden."

Aber das war jetzt mal wirklich hilfreich Markus! Ich habe wieder mal gelernt, dass ich Begriffe mal wieder nicht so verwenden darf, wie ich es mal gelernt habe. Konsekutiv vs. weiterbildende Master...Konsekutiv i.S.v. postgraduell, nicht i.S.v. fachbezogen. Weiterbildende Master - Berufspraxis (idR) Pflicht und Einbeziehung dieser in die Lehre... Muss ich mir jetzt mal merken. Der Beschluss ist ja doch schon etwas älter.

DANKE

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Von einem Experten für akademische Weiterbildung, der ungenannt bleiben möchte, habe ich folgende Hinweise erhalten:

1) Die Unterscheidung zwischen konsektutive und nicht-konsekutive Master gibt es nicht mehr (Beschluss KMK 4.2.2010). Es gibt nur Masterstudiengänge und weiterbildende Masterstudiengänge. Aufbaumaster gibt es nicht!

2) Der Unterscheid zwischen diesen Arten ist, dass ein weiterbildender Master zwingend vor Aufnahme des Studiums eine mindestens einjährige (einschlägige) Berufstätigkeit voraussetzt. Auf die Berufstätigkeit kann, muss aber nicht Bezug innerhalb des Studiums genommen werden.

3) Weiterbildungsmaster sind in der Regel gebührenpflichtig, sie gehören nicht zum grundständigen Studium, das in einigen Bundeländern grundsätzlich gebührenfrei ist.

4) Die Anzahl der Punkte kann zwischen 60 und 90 schwanken. Die 60-Punkte-Master stammen vermutlich aus der Frühphase der Einführung der Bologna-Architektur. Das heißt: Die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben" sehen vor, dass ein Master den Umfang von einem bzw. zwei Jahren haben kann. Also hat man sich anfangs an der unteren Grenze von einem Jahr orientiert. Diese Orientierung wurde mit Beschluss des Akkreditierungsrates problematisch, da alle Akkreditierungsagenturen aufgefordert sind zu prüfen, dass Bachelor und Master gemeinsam 300 ECTS- Punkte ergeben. Mit bloß 60 Punkten ist dieses Ziel schwer zu erreichen, da die meisten Bachelor mit 180 Punkten enden. Daher gibt es die Tendenz, die Programme auf mindestens 90 auszuweiten.

Danke ! Diese Punkte entsprechen den von mir oben genannten Regeln (andere Nummerierung):

1) berufsbegleitend,

2) nicht deutlich mehr als 90 Credit Points (Regel: 60 mit 4 Semenstern),

3) erfordern mindestens ein Jahr Berufserfahrung,

4) erheblich hähere Kosten als sonst bei staatlichen Hochschulen.

Diese Regeln sollte man wie Regeln bei einer natürlichen Sprache ansehen, und nicht wie mathematische Definitionen: In vielen Fällen oder meistens stimmts, aber oft genug auch nicht. Denn, wie aquila ganz richtig schreibt, gibt es inzwischen schon recht viele Ausnahmen.

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