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Was ist ein Bildungsgutschein und wie löst man ihn ein?


Markus Jung

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Arbeitssuchende, die bei der Bundesagentur gemeldet sind, können unter bestimmten Bedingungen in den Genuss eines Bildungsgutscheins kommen; dabei wird gegebenenfalls die komplette Kursgebühr von der Arbeitsagentur übernommen.

Die Arbeitsagentur gibt diese Bildungsgutscheine nur dann aus, wenn der Weiterbildungswillige diese Maßnahme benötigt, entweder um beruflich (wieder) eingegliedert zu werden, oder um einer konkret drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Auch bei fehlenden Berufsabschlüssen kann von der Arbeitsagentur unter Umständen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Anders als bei früheren Maßnahmen der Arbeitsagentur zur beruflichen Wiedereingliederung, muss beim Bildungsgutschein der Weiterbildungswillige weitestgehend selbst aktiv werden und sich einen entsprechenden Anbieter und das für ihn passende Kursangebot aussuchen

[...]

Als Interessent sollte man allerdings genau darauf achten, ob die ausgesuchten Anbieter beziehungsweise die von ihnen offerierten Kurse tatsächlich „bildungsgutscheinfähig“ sind. Das setzt nämlich voraus, dass der Weiterbildungsanbieter und seine Lehrgänge nach der sogenannten AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sind.

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Da Bildungsgutscheine eine „Kann-Leistung“ der Arbeitsagentur sind, hat man keinen juristischen „Anspruch“ darauf. Damit man einen solchen Bildungsgutschein erhält, muss man dem entsprechenden Sachbearbeiter der Arbeitsagentur verdeutlichen, dass man diese Unterstützung tatsächlich benötigt, um beruflich wieder Fuß zu fassen.

Es lohnt sich deshalb, dieses Beratungsgespräch gut vorzubereiten, damit man genügend Argumente hat, um den entsprechenden Ansprechpartner davon zu überzeugen, dass der angestrebte Abschluss tatsächlich für die weitere berufliche Laufbahn notwendig ist.

Die Fragen, die jeder, der einen Bildungsgutschein bekommen möchte, für sich beantworten sollte, haben wir in der folgenden Checkliste zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs zusammengestellt:

[Die Checkliste ist nur im gedruckten Buch enthalten.]

Die Arbeitsagentur tat sich in früheren Zeiten häufig recht schwer damit, auch Fernlehrgänge (im Gegensatz zu Präsenzseminaren) finanziell zu fördern. Das ist zum Glück anders geworden. Wenn ein Bildungsgutschein für einen Fernlehrgang ausgestellt wird, müssen allerdings einige Besonderheiten beachtet werden, die damit zusammenhängen, dass es sich bei Fernlehrgängen um Weiterbildungen handelt, die üblicherweise nebenberuflich durchgeführt werden.

So könnte man beispielsweise bei einem Fernkurs, der auf eine Regelstudienzeit von zehn Monaten hin ausgelegt ist, von einer wöchentlichen Lernzeit von etwa zehn Stunden ausgehen. Wenn allerdings ein solcher Fernkurs von einem Arbeitssuchenden gebucht wird, der derzeit keine weiteren beruflichen oder sonstigen Verpflichtungen hat, dann kann dieser den Kurs auch erheblich schneller abschließen: Er kann dann ja – nach Ansicht der Arbeitsagentur – statt der zehn Wochenstunden sogar 35-40 Wochenstunden in sein Weiterbildungsprojekt investieren. Auf diese Weise würde er für den von ihm gebuchten Lehrgang auch nicht zehn Monate Regelstudienzeit benötigen, sondern könnte – rein rechnerisch – sein Zertifikat bereits innerhalb von nur zweieinhalb Monaten erlangen.

Die Arbeitsagentur legt bei solchen Weiterbildungen per Fernunterricht deshalb den zeitlichen Rahmen individuell für jeden Teilnehmer neu fest. Wird dieser zeitliche Rahmen vom Teilnehmer nicht eingehalten, kann dies zu Kürzungen der Leistungen der Arbeitsagentur und/oder einem Abbruch des gebuchten Lehrgangs führen.

Ob der Anbieter überhaupt darauf vorbereitet ist, einen so schnellen Kursdurchlauf (zum Beispiel mit entsprechend verkürzten Antwortzeiten) zu organisieren, ist für die Arbeitsagentur bei der Festlegung der Rahmenbedingungen allerdings zweitrangig. Deshalb sollte man als Interessent diese Fragen am besten schon im Voraus mit dem Anbieter zu klären versuchen.

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus der ersten Auflage des Buchs 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Die zweite Auflage des Buchs mit den aktualisierten und ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.

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