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Ausfertigung des Studienvertrags für mich?


elkaracho

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Hallo zusammen,

für das kommende WS 12/13 bin ich nun an der SRH Riedlingen eingeschrieben.

Das Studienmaterial sowie der Studierendenausweis sind da. Studiengebühren werden ab Mitte September erhoben.

Nun hätte ich gerne einen zusätzlichen, offiziellen Nachweis in Form eines Studienvertrags - inkl. der Beträge die ich zu bezahlen habe, usw. Zur Anmeldung hatte ich so etwas ja bereits unterschrieben und eingeschickt, allerdings versäumt mir eine Kopie davon zu machen. Ich ging ohnehin davon aus, dass ich eine Ausfertigung oder einen richtigen Studienvertrag nach erfolgreicher Anmeldung erhalten würde.

Leider weigert sich die SRH mir solch einen Studienvertrag auszuhändigen - nicht einmal eine Kopie des von mir eingesandten Vertrags will man mir aushändigen. Mir ist bewusst dass ich einige Nachweise wie z.B. den Studierendenausweis und das Willkommens-Schreiben habe, um mein Studium nachzuweisen (bspw. beim Finanzamt). Auch Immatrikulationsbescheinigungen soll ich bekommen und jährliche Nachweise über getätigte Zahlungen. Ich habe aber einen Vertrag geschlossen, zu dem ich gerne eine 2. Ausfertigung hätte, unterschrieben durch die Hochschule. So kenne ich das von meinem Bachelor-Studium.

Ist das üblich bei privaten Fernstudienanbietern?

P.S.: Ich zitiere mal aus der Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksen- dung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde ausgehändigt wurde und nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials.
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Ich habe an einer Präsenzuni studiert und habe nie irgendwelche Verträge bekommen. Angemeldet habe ich schriftlich, indem ich den Anmeldebogen ausgefüllt und abgeschickt habe. Irgendwann kam die Zusage als Brief und einiger Zeit später bekam ich meine Studierendenausweis mit Matrikelnummer. Was will man mehr? Die Semestergebühren habe ich überwiesen. Hierfür bekam ich jeden Semester zu einer bestimmten Zeit einen vorgedruckten Überweisungsformular. Einiger Zeit später, ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn bekam ich den neuen Ausweis inkl. Semesterticket sowie einen Bogen mit Semesterzahl, eingeschriebener Studiengang etc. zugeschickt. Diese Bögen habe ich in ein "Studienbuch" eingeheftet. Es war lediglich ein kleiner Din A5 Papierordner, simpler als simpel.

PS: Immatrikulationsbescheinigungen waren natürlich auch dabei. Es sind einfache kleine Zettel in Visitenkartenformat gewesen. Darauf stand das Logo der Universität, Semester, Matrikelnummer und natürlioch der Name. Für alle notwendigen Anträge hat es immer gereicht, so ein Zettelchen beizulegen, wie z.B. Kindergeld.

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Ich habe an einer Präsenzuni studiert und habe nie irgendwelche Verträge bekommen.

Wenn es eine staatliche Präsenzuni war, hast Du auch keinen Vertrag abgeschlossen, insofern kannst Du auch keinen bekommen (Du kannst aber die im Amtsblatt der Hochschule veröffentlichten Satzungen anschauen, die das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis regeln, in dem der Student zur Hochschule steht). Student an einer staatlichen Hochschule zu sein ist rechtlich etwas deutlich anderes als an einer privaten (wo man tatsächlich einen Vertrag abschließt).

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Leider weigert sich die SRH mir solch einen Studienvertrag auszuhändigen - nicht einmal eine Kopie des von mir eingesandten Vertrags will man mir aushändigen.

Mit welcher Begründung?

Meiner Meinung als Nicht-Jurist nach ist übrigens der von dir eingesandte "Vertrag" kein "Vertrag", sondern erstmal ein "Antrag" (1. Willenserklärung). Der "Vertrag" kommt dann dadurch zustande, dass die Hochschule diesen Antrag annimmt und bestätigt (2., übereinstimmende Willenserklärung), dies erfolgt in der Regel durch die Immatrikulationsbescheinigung.

Dennoch müsste ja dein Antrag archiviert sein und es sollte eigentlich kein Problem sein, dir eine Kopie davon zuzusenden. Daher meine Nachfrage nach der Begründung.

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Nach weiterer Diskussion und Klärung kann ich Entwarnung geben. Ich erhalte nun doch eine zweite Abschrift meines Studienvertrags.

Markus, ich sehe das wie Du, die SRH hat es ein wenig anders gesehen, man ist mir nun aber entgegen gekommen. Ein Blanko des Antrags war ja auch nicht das, was ich wollte, sondern wirklich eine zweite Ausfertigung oder ein regulärer Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben ist.

Viele Grüße

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Mir liegt nun eine Stellungnahme der Hochschule vor, in der die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Immatrikulation ausführlich dargestellt wird:

"Sehr geehrte Leser im Forum,

an der SRH FernHochschule Riedlingen wird der Antrag auf Immatrikulation und der Fernstudienvertrag in einem Dokument zusammengefasst und auch so bezeichnet. Der Interessent stellt durch Ausfüllen und Unterzeichnen dieses Dokuments den Antrag auf Immatrikulation und unterzeichnet gleichzeitig den Fernstudienvertrag. Er erhält von diesem Dokument zwei Exemplare, wovon ein Exemplar für seine Unterlagen bestimmt ist, dies bestätigt der Interessent durch eine dritte Unterschrift.

Der Fernstudienvertrag tritt erst in dem Moment in Kraft, in welchem die Hochschule die Immatrikulation nach hochschulrechtlicher Prüfung der Unterlagen ausspricht. Der Interessent erhält daraufhin eine Immatrikulationsbescheinigung und ist somit Studierender der Hochschule. Erst damit ist dem Antrag auf Immatrikulation entsprochen worden und der Fernstudienvertrag von der Hochschule angenommen. Ohne Immatrikulation kann kein Fernstudienvertrag in Kraft treten.

Selbstverständlich kann ein Studierender, sollte ihm das für seine Unterlagen bestimmte Dokument abhandengekommen sein jederzeit eine Kopie von uns erhalten."

Ich denke, damit ist dieses Thema nun ausführlich diskutiert und von allen Beteiligten dargestellt worden und ich werde es daher jetzt schließen.

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