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Lohnverzicht für Fernstudium sinnvoll?


MRBCC

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Hallo,

nur mal Hypothetisch gesponnen, da es ja keine Rechts- oder Steuerberatung geben darf:

Würde man es als möglich und sinnvoll Erachten, dass man von seinem Brutto-Gehalten einen Teil verzichtet und im Gegenzug vom AG das Fernstudium bezahlt bekommt, welches einen sehr starken Bezug zum Job darstellt? Der Vorteil für den Arbeitnehmer wäre ja ein geringerer Nettolohn Verzicht, als wenn er das Studium selber zahlen würde?

Danke für eure Meinung! VG

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Wenn der Arbeitgeber mitmacht, ist alles möglich. Wie es steuerrechtlich aussieht, weiß ich aber nicht. Möglich wäre aber zb ein Arbeitgeberdarlehn. Zusätzlich muss man aber beachten, dass oft mit der Übernahme der Kosten eine vertragliche Bindung an das Unternehmen gefordert wird. Aber auch dafür gibt es angemessene Zeiten.

Hier ist ein Link zum Thema Sachbezüge: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r19.7.html

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Hallo Stefan,

das ist mir neu, dass das geht. Ich weiß dass du deine Studienkosten komplett absetzen kannst und um den entsprechenden Betrag dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, aber dass du komplett kostenneutral fährst? Vielleicht kannst du mich mal aufklären.

Gruß Dominic

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Hallo Stefan,

das ist mir neu, dass das geht. Ich weiß dass du deine Studienkosten komplett absetzen kannst und um den entsprechenden Betrag dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, aber dass du komplett kostenneutral fährst? Vielleicht kannst du mich mal aufklären.

Gruß Dominic

War etwas überspitzt ausgedrückt. Durch alles, was ich so am Jahresende von der Steuer absetze, bekomme ich in der Regel ungefähr den Betrag wieder raus, den ich im Jahr in mein Studium investiere. Ich bekomme natürlich nicht durch die Studiengebühren und Fahrtkosten (knappe 1000 Euro im Jahr) alleine die Kosten für das Studium wieder raus. Die Tatsache, dass ich in Hagen studiere und die Studienkosten entsprechend gering sind, ist natürlich nicht irrelevant. Ich vermute aber mal, dass sich die Methoden "Studium absetzen" vs. "Arbeitgeber bezahlt Studium vom eigenen Brutto" nicht viel geben.

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Also in der Praxis habe ich bisher von zwei Vorgehensweisen gehört:

1. Die Kosten für das Fernstudium werden selbst getragen und wirken sich mindernd auf das zu versteuernde Einkommen aus, wenn sie bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

2. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten für das Studium oder auch die kompletten Kosten - ohne dass sich dadurch das Gehalt verringert. Oft wird dann ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im Unternehmen zu verbleiben oder ansonsten die Förderung zurückzahlen.

Auch Kombinationen aus 1. und 2. kommen häufig vor.

Die oben geschilderte Variante, Gehaltsverzicht gegen Förderung, wurde hier zwar auch schon mal diskutiert, aber mir ist nicht bekannt, dass dies auch in der Praxis schon mal vorgekommen wäre. Oder hat jemand von den Benutzern hier dieses Konzept?

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Oder hat jemand von den Benutzern hier dieses Konzept?

Ja, ich hatte das. Streng genommen habe ich auf eine Gehaltserhöhung temporär verzichtet. Als ich das Studium beendet hatte wurde diese Erhöhung nachgeholt. Hätte ich abgebrochen, wäre sie sofort nachgeholt worden. Ich musste mich nicht ans Unternehmen binden (hätte das aber gemacht).

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War etwas überspitzt ausgedrückt. Durch alles, was ich so am Jahresende von der Steuer absetze, bekomme ich in der Regel ungefähr den Betrag wieder raus, den ich im Jahr in mein Studium investiere. Ich bekomme natürlich nicht durch die Studiengebühren und Fahrtkosten (knappe 1000 Euro im Jahr) alleine die Kosten für das Studium wieder raus.

Warten wir einfach noch ein paar Legislaturperioden, dann wird sich der Grenzsteuersatz für normale Arbeitnehmer schon den 100% annähern. ;)

Die Tatsache, dass ich in Hagen studiere und die Studienkosten entsprechend gering sind, ist natürlich nicht irrelevant. Ich vermute aber mal, dass sich die Methoden "Studium absetzen" vs. "Arbeitgeber bezahlt Studium vom eigenen Brutto" viel geben.

Die Unterschied in der Einkommenssteuer ist in beiden Modellen ähnlich (d.h. entspricht in etwa dem Grenzsteuersatz, wenn man sonst nicht viel absetzen kann).

Bei letzterem Modell zahlt man effektiv für die Studiengebühren keine Sozialversicherungsabgaben, d.h. sie dürfte für die meisten Arbeitnehmer rund 20% günstiger sein (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend weniger).

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Wobei man auch immer beachten muss: niedrigeres Netto bedeutet im Fall von Lohnersatzleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) auch niedrigere Lohnersatzleistungen. Würde man in dieser Zeit also plötzlich länger krank oder auf einmal arbeitslos werden, würde man weniger bekommen.

Dann muss auch noch geklärt werden, ob in diesem Fall ein Gehaltsverzicht rechtlich steuermindernd akzeptiert wird oder ob die Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn dazu kommen muss.

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