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MBA der TUAS/WWEDU/AFW wird künftig als Lehrgang eMBA (Executive MBA) präsentiert


Markus Jung

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Hallo just,

man darf hier auch "du" zu mir sagen 😉

schrieb just:
@Markus:

Liegen Ihnen nähere Informationen/Bestätigungen vor, welche Bundesländern den Titel anerkennen?

nein.

 

 

Warum jetzt NRW den Grad anerkannt haben soll, kann ich auch nicht sagen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass auch die zuständigen Stellen selbst (und mitunter sogar die Anbieter...) da nicht mehr so ganz durchblicken. Ich persönlich würde daher einen Master in Deutschland machen, wenn ich einen machen würde.

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Warum jetzt NRW den Grad anerkannt haben soll, kann ich auch nicht sagen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass auch die zuständigen Stellen selbst (und mitunter sogar die Anbieter...) da nicht mehr so ganz durchblicken.

Die Sache ist etwas merkwürdig, da eine Anerkennung oder Berechtigung zur Führung einzelner Grade von den Ländern nicht mehr ausgesprochen wird. Das war gerade der Kern der großen Gesetzesänderung auf dem Gebiet. Insofern wäre ich vorsichtig, was hier wirklich wer gesagt hat.

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Und wie sieht es mit der Führbarkeit des Titels MBA aus, der von der KMU zusammen mit der Middlesex University angeboten wird?

Leider habe ich dazu keine abschließende Antwort im Forum gefunden.

Der MBA ist ein akademischer Grad und die Uni ist anerkannt. Da dürfte es keine Probleme geben.

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Die beiden Studiengänge MBA und BSc der KMU Akademie, validiert und in Kooperation mit der Middlesex University, sind vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in Österreich registriert worden

 

und die Middlesex University (25.000 Studenten) ist eine international anerkannte Universität mit vielen Auszeichnungen.

Weiters habe ich mich nochmals genauer beim Bundesministerium in Östereich erkundigt und bekam die Auskunft, dass ich nach dem MBA Studium an der KMU Akademie ein Doktoratsstudium auf der Middlesex University starten könne. Die Middlesex University ist im Anabin mit H+ und hat ein weltweit ausgezeichnetes Ranking. Dies ergaben meine ausgiebigen Recherchen und ich habe nun für das MBA Studium der KMU Akademie inskribiert.

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Sicher, dass es sich um den zweiten akad. Grad handelt?

Auf der zu verleihenden Urkunde für diesen MBA ist nicht

nur die Middlesex University genannt, sondern auch die KMU.

Nicht, dass es sich hierbei letztendlich auch nur um einen Weiterbildungslehrgang handelt.

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Auf der zu verleihenden Urkunde für diesen MBA ist nicht

nur die Middlesex University genannt, sondern auch die KMU.

Wichtig ist nach meinem Rechtsverständnis wer die verleihende Universität ist. Wenn Middlesex die verleihende Universität ist, dann ist der Grad zweifelsohne anerkannt und in der BRD führbar. Die Tatsache, dass auf der Urkunde auch der Kooperationspartner genannt wird, gibt es auch bei anderen Konstellationen (bspw. Allfinanz/Fernuni Hagen/University of Wales).

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Ich habe folgendes Schreiben vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung in Österreich erhalten:

Sehr geehrte...

Die Turun Ammattikorkeakoulu (University of Applied Sciences - TUAS) ist eine anerkannte

postsekundäre Bildungseinrichtung in Finnland. Die TUAS führt gemäß der gesetzlichen

Grundlagen Bachelor degree Studien (210-270 ECTS, Dauer: 3,5 bis 4,5 Jahre) und Master

degree Studien (60-90 ECTS, Dauer: 1,5 bis 2 Jahre) durch; darunter etwa: Bachelor of

Engineering, Bachelor of Business Administration, Bachelor of Environmental Planning,

Bachelor of Fisheries and Environmental Care, Bachelor of Construction Management, Bachelor

of Culture and Arts, Bachelor of Design, … wie auch Master of Engineering, Master of Business

Administration (Degree Programme in Business Information Systems).

Diese Studien werden mit gesetzlich geregelten Graden („tutkinto”) abgeschlossen.

Die TUAS bietet daneben noch „adult education“ und „continuing Education“ an. Continuing

Education definiert die TUAS für ihren Bereich als non-degree adult education.

Im Rahmen dieser „Continuing Education“ bietet die TUAS ein “Executive MBA Programme” an:

„The Executive MBA Programme is a professional Master-level programme in Business

Administration. It is positioned as part of continuing education for adult students with work

experience.”

Seite 2 von 3

Nach Absolvierung dieses Programmes, welches als akademisches Studien-programm zu

betrachten ist, wird der Titel bzw. die Bezeichnung „Executive Master of Business

Administration“, verliehen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen gesetzlich geregelten

Grad wie oben beschrieben, dieser ist nicht in die gesetzlich geregelte Liste von Graden

aufgenommen. Der Titel bzw. die Bezeichnung „eMBA“ wird im Rahmen eines Diploms ausgestellt

und kann in Finnland dem Namen beigefügt werden.

Die finnischen Rechtsnormen machen offenbar zwischen Graden, welche nach sogenannten

„ordentlichen Studien“ (Bachelorstudien, konsekutive Masterstudien) und Titeln und Bezeichnungen,

die nach Weiterbildungsstudien erworben werden, wesentliche Unterschiede:

Grade nach „ordentlichen Studien“ sind gesetzlich genau festgelegt, aufgezählt, der jeweiligen

Universität und dem jeweiligen Studienprogramm zugeordnet und geschützt. Titel aus Weiterbildungsprogrammen

unterliegen nicht der gesetzlichen Regelung und finden sich nicht in einer

gesetzlich geregelten Liste.

Bei diesen Letzteren handelt es sich also um keine akademischen Grade, auch wenn sie

sprachlich diesen gleichen, sondern um Titel bzw. Bezeichnungen.

Die Frage, ob der nach erfolgreicher Absolvierung eines continuing education programme

verliehene Titel „Executive MBA“ („eMBA“), geführt werden kann, ist also nicht nach § 88

Universitätsgesetz 2002 (UG) zu beurteilen (Führung akademischer Grade). § 88 UG und der

6. Abschnitt des UG hat nur akademische Grade zum Inhalt.

Nicht betroffen von diesen Vorschriften sind Bezeichnungen im Sinne des Universitätsgesetzes,

etwa „akademischer …“ oder andere dem Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnungen.

Im vorliegenden Fall muss die Strafbestimmung des § 116 UG herangezogen werden:

„Wer vorsätzlich eine dem ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung unberechtigt

führt, begeht … eine Verwaltungsübertretung.“

Die Führung des Titel „Executive MBA“ („eMBA“), welcher nach dem Weiterbildungsstudium an

der TUAS rechtmäßig verliehen wurde, verstößt nicht gegen die Strafbestimmung des § 116

Abs. 1 Z 1 UG.

Seite 3 von 3

Da es sich dabei um keinen akademischen Grad im Sinne der österreichischen

Rechtsvorschriften handelt und § 88 UG – wie oben schon angeführt – nicht anwendbar ist,

kann eine Eintragung dieses Titels in öffentliche Urkunden nach der Bestimmung des § 88

Abs. 1a UG jedoch nicht erfolgen.

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